Am 22. Juni 2022 schlug die Europäische Kommission im Rahmen des Europäischen Green Deals eine Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln vor, die als Teil eines Maßnahmenpakets den ökologischen Fußabdruck des Lebensmittelsystems der EU verringern soll. Dazu gehört auch die neue Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR).
Am 22. November 2023 hat das Europäische Parlament den Vorschlag der Kommission abgelehnt. Der Rat muss noch über seinen Standpunkt zu dem Vorschlag entscheiden, um festzustellen, ob er endgültig abgelehnt wird oder ob er zur zweiten Lesung an das Parlament zurückgeht.
Deutschland hat sich verpflichtet, das 50-Prozent-Ziel auf nationaler Ebene umzusetzen. Der integrierte Pflanzenschutz (IPM) ist ein zentrales Element in den Plänen der Regierung zur Erreichung dieses Ziels.
Es wurden Anstrengungen unternommen, um den Ausstieg aus schädlichen Pestiziden abzumildern, zum Beispiel durch die Entwicklung alternativer Pflanzenschutztechniken und die Aktualisierung der sektor- und anbauspezifischen Leitlinien zum integrierten Pflanzenschutz. Trotz dieser Bemühungen werden IPM-Verfahren in Deutschland jedoch nur in begrenztem Umfang eingesetzt.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) betonte, dass die Landwirte bereits sehr viel unternehmen, um einen IPM-Ansatz im Pflanzenschutz umzusetzen. Eine zusätzliche Reduzierung des Pestizideinsatzes wäre eine große Herausforderung, insbesondere für einige Sektoren und Regionen in Deutschland.
Nehmen Sie an der virtuellen Euractiv-Konferenz teil, um über die Verordnung zur nachhaltigen Nutzung von Pflanzenschutzmitteln und den deutschen Vorschlag zur Umsetzung des 50-Prozent-Ziels zu diskutieren. Zu den Diskussionspunkten gehören unter anderem folgende Fragen:
- Hat die Ablehnung des Vorschlags im Europäischen Parlament Auswirkungen auf das deutsche Ziel einer 50-prozentigen Reduzierung?
- Kann Deutschland sein Ziel erfüllen?
- Was sind die Folgen für die deutschen Landwirte?