Die Rüstungspolitik der EU zielt darauf ab, die Umsetzung der
Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) zu
fördern, die EU zu befähigen, die Petersberger Aufgaben zu
erfüllen, und die Industrie- und Marktsituation der europäischen
Rüstungsunternehmen zu stärken. Zu diesem Zweck könnte die
allgemeine Ausnahme, die bei den Regeln für das öffentliche
Beschaffungswesen für die Rüstungsindustrie gilt, zumindest
teilweise abgeschafft werden.