Die Kommission hat eine Geldstrafe von fast 152 Millionen Euro gegen den spanischen Betreiber Telefónica verhängt. Telefónica hatte über einen Zeitraum von fünf Jahren den Wettbewerb im Bereich Breitband-Internetzugang verhindert, indem das Unternehmen seinen Konkurrenten übertriebene Großhandelspreise auferlegte. Die Strafe ist zwölf Mal höher als frühere Rekordbußgelder, die gegen Telekommunikationsunternehmen verhängt wurden.
Gegenüber Journalisten sagte Neelie Kroes, die Kommissarin für Wettbewerb, dass Telefónica Verbrauchern und Unternehmen die Wahlmöglichkeit vorenthalten habe, indem das Unternehmen seinen Konkurrenten Kosten für den Großkunden-Breitbandzugang in Rechnung gestellt habe, die nahe an den Preisen für den Endkunden von Telefónica gewesen seien. Diese Praxis, die allgemeinhin als „zweifacher Preisdruck“ (margin squeeze) bekannt ist, habe es Konkurrenten unmöglich gemacht, auf wirtschaftlich geeignetem Weg in den Markt einzudringen, so Kroes.
Der Fall wurde 2003 von France Télécom, einer Tochtergesellschaft von Wanadoo Spain, vorgebracht; das Unternehmen beklagte die Großhandelspreise, die Telefónica für den Breitband-Internetzugang verlangt hatte. Kroes sagte, die Kommission habe handeln müssen, da das Unternehmen seine Kontrolle über die Infrastruktur missbrauche, um Konkurrenten aus dem Markt auszuschließen.
Telefónica, Spaniens etablierter Telekommunikationsbetreiber, kontrolliert noch immer den Großteil der spanischen Telekommunikationsinfrastruktur.
Die Kommissarin rechtfertigte die außerordentlich hohe Geldstrafe – es ist die zweithöchste Strafe, welche die Kommission jemals verhängte und die bei weitem höchste in einem Telekommunikationsfall – mit der Tatsache, dass Telefónica einen sehr schwerwiegend Missbrauch seiner dominierenden Marktstellung begangen habe. Dies habe Verbrauchern, Unternehmen und der gesamten spanischen Wirtschaft geschadet. „Letztlich sei auch die europäische Wirtschaft insgesamt beeinträchtigt“, so Kroes.
Kroes sagte, dass die Strafen von 12,6 Millionen Euro gegen die Deutsche Telekomm sowie von 10,4 Millionen Euro gegen Wanadoo, die 2004 verhängt wurden, nicht ‚abschreckend genug’ für andere Unternehmen gewesen seien, diesen Beispielen nicht zu folgen. Sie fügte hinzu, dass spätestens zum derzeitigen Zeitpunkt, Telefónica die Risiken selbst habe erkennen und sein wettbewerbswidriges Verhalten habe beenden können.
Kroes zeigte weiterhin, dass spanische Verbraucher für einen Breitband-Internetzugang 20% mehr als der durchschnittliche EU-15-Verbraucher zahlen mussten. Der billigste Tarif für einen Monat ADSL betrug in Spanien im November 2006 45 Euro; im Vergleich dazu betrug der billigste Tarif in Belgien und in den Niederlanden weniger als 10 Euro. Im Ergebnis lag die Verbreitung von Breitband in Spanien unter dem EU-Durchschnitt.
Ein Sprecher von Telefónica sagte, man sehe keine Rechtfertigung weder für diese Anklage noch für jegliches Bußgeld. Man habe alle Bedingungen des spanischen Regulators umgesetzt. Kroes entgegnete hierauf, es sei normal, dass ein nationaler Regulator zu anderen Schlüssen komme als die Kommission. Sie betonte, dass sich diese Entscheidung gegen Telefónica richte, und nicht gegen den spanischen Regulator. Allein Telefónica sei verantwortlich für diesen Missbrauch.
