Radikale Umstrukturierung der Telekom-Märkte [DE]

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Die Europäische Kommission hat ihren lang erwarteten Vorschlag für eine Überarbeitung der EU-Regelungen für den Telekommunikationssektor vorgelegt. Während dieser neuen Marktteilnehmern zu Gute kommt, wird die Überarbeitung jedoch vermutlich von den Mitgliedstaaten, Regulierungsbehörden und bestehenden Telekommunikationsbetreibern Ablehnung erfahren.

  • Europäische Regulierungsbehörde

Die Kommission plant, eine in Brüssel ansässige europäische Regulierungsbehörde einzusetzen, die als wichtigster Ratgeber in allen europäischen behördlichen Angelegenheiten fungieren soll. Der Plan, nationalen Regulierungsbehörden die Vollmacht für Veto-Entscheidungen zu übertragen, hat für Ärger in der Gruppe Europäischer Regulierungsstellen (ERG) gesorgt, deren Mitglieder nicht bereit sind, ihr Recht, das letzte Wort bei Entscheidungen im Telekommunikationsbereich zu haben, aufzugeben.

In einem Brief, der der Deutsche Presse-Agentur vorlag, gibt die ERG an, dass die Regulierer weder die Notwendigkeit einer neuen Regulationsbehörde noch das Vetorecht der EU über regulatorische Entscheidungen nachvollziehen könnten. Reuters zitiert eine der ERG nahe stehende Quelle, die sagte, man lehne die Veto-Maßnahme strikt ab, da man sie als unnötig erachte. Gleiches gelte für den Vorschlag einer EU-Behörde, die sich zu weit weg von den nationalen Unternehmen befände. Man lehne jegliche Art von bürokratischer Einheit ab.

  • Funktionale Trennung

Die Kommission schlägt vor, Regulierungsbehörden die Vollmacht zu erteilen, Telekommunikationsbetreiber, die wichtige Bereiche der Netzwerkinfrastruktur besäßen, in zwei Firmen aufzusplitten, die jeweils  für operative Aufgaben und Netzwerkmanagement zuständig wären.

Der Vorschlag richtet sich nach dem Beispiel in Großbritannien, wo die British Telecom in BT und Open Reach aufgeteilt worden war. Er geht allerdings in Bezug auf Eigentumsentflechtung nicht so weit, wie es im Energiesektor der Fall ist.

Er ist jedoch auf erbitterten Widerstand von vielen Telekommunikationsbetreibern gestoßen (siehe EURACTIV vom 7. November 200725. Oktober 200717. Oktober 2007). Wie gemeldet wurde, musste Viviane Reding ebenfalls beträchtliche interne Gegenwehr von anderen Kommissaren überwinden, um den Vorschlag durchzuboxen (siehe EURACTIV vom 
26. September 2007). 

  • Management der Frenquenzen

Da digitale Rundfunkübertragung Frequenzbänder viel wirtschaftlicher handhaben als traditionelle, analoge Rundübertragungen dies tun, können große Anteile der Frequenzen, die bislang für Fernsehen und Radio genutzt wurden, erneut zugeschrieben werden.

Radio- und Fernsehbetreiber verweisen auf Störprobleme, die auftreten könnten, falls die Dienstleistungen, die sie anbieten, auf Frequenzen benachbarter öffentlicher Sender operieren müssten. Doch Reding möchte große Ausschüsse des UHF-Bands für neue Dienstleistungen, wie das mobile Internet, verwenden.

Die Kommission schlägt des Weiteren die Einführung eines Systems für den Handel mit Funkfrequenzen vor. Kritiker sagen, dies könne den EU-Regeln zu den Universaldienstverpflichtungen widersprechen.

  • Märkte, die unter die Regulierung fallen

Die Kommission hat ihre Empfehlung über die relevanten Märkte überarbeitet. Elf der ehemals 18 regulierten Märkte unterliegen nicht länger der Ex-ante-Regulierung und werden somit der Ex-post-Regulierung unterliegen. In der Praxis bedeuetet dies, dass das allgemeine Wettbewerbsgesetz in diesen Märkten angewendet wird.

Die überarbeitete Liste ist eine Kommissionsentscheidung, die sofort in Kraft tritt.

 

Einzelhandelsmärkte
 

Zugang zum öffentlichen Telefonfestnetz für Privatkunden  Zusammengefasst 
Zugang zum öffentlichen Telefonfestnetz für andere Kunden 
Inlands- und Ortstelefondienste im Festnetz für Privatkunden  Entfernt 
Auslandstelefondienste im Festnetz für Privatkunden  Entfernt 
Inlands- und Ortstelefondienste im Festnetz für Geschäftskunden  Entfernt 
Auslandstelefondienste im Festnetz für Geschäftskunden  Entfernt 
Mindestangebot an Mietleitungen  Entfernt 

Großhandelsmärkte
 

Verbindungsaufbau im Telefonfestnetz  Unverändert 
Anrufzustellung in einzelnen Telefonfestnetzen  Unverändert 
10  Transitdienste im öffentlichen Telefonfestnetz  Entfernt 
11  Vorleistungsmarkt für den entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss  Beschränkung der Metallschleifen annulliert, um Faser einzuschließen 
12  Vorleistungsmarkt für den Breitbandzugang  Unverändert 
13  Abschlusssegmente von Mietleitungen auf der Vorleistungsebene  Unverändert 
14  Fernübertragungssegmente von Mietleitungen für Großkunden  Entfernt 
15  Zugang und Verbindungsaufbau in öffentlichen Mobilfunknetzen  Entfernt 
16  Sprachanrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen  Unverändert 
17  Auslandsroaming in öffentlichen Mobilfunknetzen  Entfernt 
18  Rundfunkübertragungsdienste  Entfernt 

Die European Competitive Telecommunications Association (ECTA), die neue Marktteilnehmer im Bereich Telekommunikation vereinigt, äußerte sich positiv über die Überarbeitung. Der Vorsitzende der ECTA, Innocenzo Genna, sagte, man glaube, dies sei insgesamt ein starkes Paket. Es sei ein Paket, das zu einem konkreten Wachstum der Investitionen und des Wettbewerbs im Hochgeschwindigkeits-Breitbandmarkt überall in Europa führen werde. Der vorgeschlagene Rahmen stelle die Instrumente zur Verfügung. Hierzu zählten eine funktionale Trennung und eine Erweiterung der zugänglichen Märkte, um Glasfaser einzuschließen, die die reibungslose Bereitstellung von Netzwerken der nächsten Generation sowie die Teilung der wesentlichen Kosten, die für diese Bereitstellung notwendig seien, sicherstellen sollen.

Genna fügte hinzu, die Entscheidung der Kommission sei im Hinblick auf die funktionale Tennung besonders kritisch. 17 Länder in Europa hinkten bei der Bereitstellung von Breitbandnetzen hinterher, da sie nur wenig oder gar keine Entflechtung der bestehenden Netzwerke hätten. Europa hätte heute weltweit führend im Bereich Breitband sein können, wenn Regulierer die Möglichkeit gehabt hätten, die funktionale Trennung zu nutzen, um offene Märkte zu unterstützen. Gleichmaßen könne Europa morgen hinter seinen weltweiten, wettbewerbsfähigeren Konkurrenten zurückfallen, wenn es nicht gelänge, angemessen mit Engpässen umzugehen, die den Wettbewerb der Dienstleistungen im Hochgeschwindigkeits-Breitbandsektor verhinderten. Die Zukunft der europäischen Telekommunikationsindustrie liege nun in den Händen des Rats und des Parlaments. ECTA hoffe, sie würden dem Beachtung schenken.

ETNO, der Verband der Europäischen Betreiber von Telekommunikationsnetzen, zeigte sich erfreut über die beträchtliche Senkung der Zahl der Märkte, die einer Ex-ante-Regulierung unterzogen würden. Die Zerschlagung der meisten Einzelhandelsmärkte (außer Endkundenzugangsmärkten) und einiger Großhandelsmärkte, die bereits hochgradig wettbewerbsfähig seien, sei ein positiver Schritt. ETNO bedauert besonders, dass die Empfehlung der Kommission gleichzeitig die Erweiterung der Regulierung des Großhandels für jedes neue Netz vorschlage, einschließlich neuer, schneller Zugangsnetze. Eine weitere Regulierung des Endkundenzugangsmarktes, der nicht von der Liste der Märkte entfernt wurde, sei weiterhin eine verpasste Chance, Innovationen auf den Verbrauchermärkten zu stärken.

Der ETNO lobte ebenfalls Redings Schritt, Funkfrequenzen für neue Dienste zu öffnen. Michael Bartholomew, der Leiter von ETNO, sagte, die Vorschläge zur Öffnung der Frequenzen hätten das Potential, die Entwicklung innovativer Dienste sowie drahtloser Breitband-Zugangstechnologien zu fördern. Dies führe somit zu einem Wettbewerb, der stärker auf der Infrastruktur basiere.

Bartholomew fügte jedoch hinzu, verpflichtende Aufgabentrennung berge andererseits das Risiko, zu höheren Kosten für den Zugang und zu weniger Investitionen in neue und alternative Netze zu führen. Hiermit würde der langfristige Netzwettbewerb gehemmt und die Wahl für Verbraucher eingeschränkt.

BEUC, der Europäische Verbraucherverband, sieht in dem Vorschlag der Kommission sowohl Vor- als auch Nachteile. Der Verband bedauerte die Reduzierung der Zahl bedeutender Märkte. Er äußerte seine Bedenken, dass Verbraucher in den Ländern, die keine starken Regulierungsbehörden hätten, nicht in angemessener Form geschützt sein würden.

Zudem kritisierte der Verbraucherverband die Tatsache, dass Textnachrichten nicht in den neuen Vorschlag aufgenommen worden seien und dass die Kommission kein strengeres ‚Opt-in’-System vorgeschlagen habe, um gegen Spams vorzugehen.

Jim Murray, der Vorsitzende von BEUC, sagte, BEUC begrüße die Vorschläge, um Verbraucherrechte im Telekommunikationssektor zu stärken. Das Gesamtziel des Pakets sollte sein, für alle Verbraucher einen sicheren, erschwinglichen und fairen Zugang zu allen Telekommunikationsdiensten sicherzustellen. BEUC forderte die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament auf, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um gegen Spams vorzugehen und einen breiteren Geltungsbereich der Universaldienstbestimmung zu gewährleisten.

Die deutsche Europaabgeordnete und Vorsitzende des Industrieausschusses des Europäischen Parlaments, Angelika Niebler (EVP-ED), warnte die Kommission, sie solle jegliche Erweiterung ihrer Befugnisse ‚proportional’ halten: „Die Kommission will deutlich mehr Einfluss nehmen im Zusammenspiel mit den Mitgliedstaaten und den nationalen Regulierungsbehörden. Um die Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden stärker zu institutionalisieren, soll daher eine europäische Regulierungsbehörde für Telekommunikation geschaffen werden.“ Die CSU-Europaabgeordnete wies darauf hin, dass viele Detailfragen noch einer Klärung bedürften, vor allem die Pläne der Kommission, die eigenen Befugnisse schrittweise zu erweitern.

Niebler fügte hinzu: „Telekommunikationsunternehmen und Verbraucher haben gute Erfahrungen mit dem bestehenden Rechtsrahmen gemacht. Das alte Gesetzespaket aus dem Jahr 2002 hat die Erwartungen durchaus erfüllt, so dass es nur weniger Anpassungen bedarf.“

Der britische, konservative Europaabgeordnete, Malcolm Harbour, sagte, die europäischen Kommunikationsregelungen seien ein großer  Erfolg für den Binnenmarkt gewesen und hätten besonders Investitionen sowie eine Bandbreite an neuen Diensten für Verbraucher und Unternehmen stark gefördert. Dieses Paket gründe auf diesem Erfolg und setze sich mit einer Reihe von Bereichen auseinander, in denen man Maßnahmen gefordert habe. Die Kommission habe sich jedoch in große Ideen verrannt, eine neue Behörde zu errichten, anstatt es den lokalen Regulierungsbehörden zu überlassen, mit ihrer Arbeit voranzuschreiten. Man müsse aber diese Änderungen, die dem Verbraucher und dem Wettbewerb dienten, vorantreiben.

Die deutsche Europaabgeordnete und Vize-Vorsitzende des Kulturausschusses des Parlaments, Helga Trüpel (Grüne), sagte, die Kommissionsvorschläge seien zu stark marktorientiert und riskierten, die derzeitige Balance zwischen den öffentlichen und den privaten Rundfunkanstalten zu untergraben. Man erlebe eine grundlegende Umstrukturierung in der Art, wie man kommuniziere und welche Medien man nutze. Bei der Anpassung der Telekommunikationsregelungen der EU müsse man sicherstellen, dass die derzeitige kulturelle und mediale Vielfalt nicht untergraben werde. Es sei in dieser Hinsicht entscheidend, zu gewährleisten, dass alle Bürger Zugang zu erschwinglichen Breitbandnetzen hätten. Zudem sei es wichtig, sicherzustellen, dass öffentliche Rundfunkanstalten weiterhin in der neuen Umgebung Erfolg hätten.

Roberto Viola, der Vorsitzende der Gruppe Europäischer Regulierungsstellen (ERG), sagte, die ERG werde der Kommission und den anderen europäischen Institutionen weiterhin Ratschläge über die Reform des EU-Rechtsrahmens geben. Kurzfristig gesehen fordere die ERG die Kommission auf, ihre Entscheidung zu berichtigen, mit der sie die ERG gegründet hatte, um offiziell die derzeitige und mögliche Rolle der ERG bei der Förderung des gemeinsamen Marktes zu definieren. Die ERG sei bereit, entsprechend der Tagesordnung, die heute von der Kommission vorgeschlagen worden sei, zu agieren. Es gebe keinen Grund, bis 2010 zu warten. Die ERG müsse mit dieser wichtigen Arbeit unverzüglich weitermachen.

Als Reaktion auf technische Entwicklungen und die wachsende Konvergenz von Zugangs- und Kommunikationsmöglichkeiten wurde 2002 und 2003 ein neuer Rechtsrahmen für den Telekommunikationssektor eingeführt. Den Kern des Rechtsrahmens bilden fünf Richtlinien, zusammen mit einer Reihe anderer Richtlinien und einer Empfehlung über relevante Märkte, die teilweise auch als Teil des Pakets angesehen werden (siehe EURACTIV LinksDossier über den Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation).  

Am 13. November 2007 legte die Kommission ihren lang erwarteten Vorschlag für eine gesetzlich verankerte Überarbeitung des Pakets vor.

  • Die Kommissionsvorschläge, mit Ausnahme der überarbeiteten Empfehlung über Relevante Märkte, müssen vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden; dort können sie nur durch Einstimmigkeit unter den 27 Mitgliedstaaten gebilligt werden.
  • 22 .November 2007: Jahreskonferenz von ETNO: „Finding the right balance“.
  • 28. bis 30. November 20078. Regulatory Conference der ECTA.
  • 5. Dezember 2007: Workshop von EURACTIV zum Thema „The Benefit of Telecoms Competition for Consumers and Businesses“ (deutsch: Der Nutzen des Wettbewerbs auf dem Telekommunikationsmarkt für Verbraucher und Unternehmen).
  • 6. und 7. Dezember 2007: Treffen der ERG in Rom.

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