Die Europäische Kommission hat ihren lang erwarteten Vorschlag für eine Überarbeitung der EU-Regelungen für den Telekommunikationssektor vorgelegt. Während dieser neuen Marktteilnehmern zu Gute kommt, wird die Überarbeitung jedoch vermutlich von den Mitgliedstaaten, Regulierungsbehörden und bestehenden Telekommunikationsbetreibern Ablehnung erfahren.
- Europäische Regulierungsbehörde
Die Kommission plant, eine in Brüssel ansässige europäische Regulierungsbehörde einzusetzen, die als wichtigster Ratgeber in allen europäischen behördlichen Angelegenheiten fungieren soll. Der Plan, nationalen Regulierungsbehörden die Vollmacht für Veto-Entscheidungen zu übertragen, hat für Ärger in der Gruppe Europäischer Regulierungsstellen (ERG) gesorgt, deren Mitglieder nicht bereit sind, ihr Recht, das letzte Wort bei Entscheidungen im Telekommunikationsbereich zu haben, aufzugeben.
In einem Brief, der der Deutsche Presse-Agentur vorlag, gibt die ERG an, dass die Regulierer weder die Notwendigkeit einer neuen Regulationsbehörde noch das Vetorecht der EU über regulatorische Entscheidungen nachvollziehen könnten. Reuters zitiert eine der ERG nahe stehende Quelle, die sagte, man lehne die Veto-Maßnahme strikt ab, da man sie als unnötig erachte. Gleiches gelte für den Vorschlag einer EU-Behörde, die sich zu weit weg von den nationalen Unternehmen befände. Man lehne jegliche Art von bürokratischer Einheit ab.
- Funktionale Trennung
Die Kommission schlägt vor, Regulierungsbehörden die Vollmacht zu erteilen, Telekommunikationsbetreiber, die wichtige Bereiche der Netzwerkinfrastruktur besäßen, in zwei Firmen aufzusplitten, die jeweils für operative Aufgaben und Netzwerkmanagement zuständig wären.
Der Vorschlag richtet sich nach dem Beispiel in Großbritannien, wo die British Telecom in BT und Open Reach aufgeteilt worden war. Er geht allerdings in Bezug auf Eigentumsentflechtung nicht so weit, wie es im Energiesektor der Fall ist.
Er ist jedoch auf erbitterten Widerstand von vielen Telekommunikationsbetreibern gestoßen (siehe EURACTIV vom 7. November 2007, 25. Oktober 2007, 17. Oktober 2007). Wie gemeldet wurde, musste Viviane Reding ebenfalls beträchtliche interne Gegenwehr von anderen Kommissaren überwinden, um den Vorschlag durchzuboxen (siehe EURACTIV vom
26. September 2007).
- Management der Frenquenzen
Da digitale Rundfunkübertragung Frequenzbänder viel wirtschaftlicher handhaben als traditionelle, analoge Rundübertragungen dies tun, können große Anteile der Frequenzen, die bislang für Fernsehen und Radio genutzt wurden, erneut zugeschrieben werden.
Radio- und Fernsehbetreiber verweisen auf Störprobleme, die auftreten könnten, falls die Dienstleistungen, die sie anbieten, auf Frequenzen benachbarter öffentlicher Sender operieren müssten. Doch Reding möchte große Ausschüsse des UHF-Bands für neue Dienstleistungen, wie das mobile Internet, verwenden.
Die Kommission schlägt des Weiteren die Einführung eines Systems für den Handel mit Funkfrequenzen vor. Kritiker sagen, dies könne den EU-Regeln zu den Universaldienstverpflichtungen widersprechen.
- Märkte, die unter die Regulierung fallen
Die Kommission hat ihre Empfehlung über die relevanten Märkte überarbeitet. Elf der ehemals 18 regulierten Märkte unterliegen nicht länger der Ex-ante-Regulierung und werden somit der Ex-post-Regulierung unterliegen. In der Praxis bedeuetet dies, dass das allgemeine Wettbewerbsgesetz in diesen Märkten angewendet wird.
Die überarbeitete Liste ist eine Kommissionsentscheidung, die sofort in Kraft tritt.
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Einzelhandelsmärkte |
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| 1 | Zugang zum öffentlichen Telefonfestnetz für Privatkunden | Zusammengefasst |
| 2 | Zugang zum öffentlichen Telefonfestnetz für andere Kunden | |
| 3 | Inlands- und Ortstelefondienste im Festnetz für Privatkunden | Entfernt |
| 4 | Auslandstelefondienste im Festnetz für Privatkunden | Entfernt |
| 5 | Inlands- und Ortstelefondienste im Festnetz für Geschäftskunden | Entfernt |
| 6 | Auslandstelefondienste im Festnetz für Geschäftskunden | Entfernt |
| 7 | Mindestangebot an Mietleitungen | Entfernt |
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Großhandelsmärkte |
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| 8 | Verbindungsaufbau im Telefonfestnetz | Unverändert |
| 9 | Anrufzustellung in einzelnen Telefonfestnetzen | Unverändert |
| 10 | Transitdienste im öffentlichen Telefonfestnetz | Entfernt |
| 11 | Vorleistungsmarkt für den entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss | Beschränkung der Metallschleifen annulliert, um Faser einzuschließen |
| 12 | Vorleistungsmarkt für den Breitbandzugang | Unverändert |
| 13 | Abschlusssegmente von Mietleitungen auf der Vorleistungsebene | Unverändert |
| 14 | Fernübertragungssegmente von Mietleitungen für Großkunden | Entfernt |
| 15 | Zugang und Verbindungsaufbau in öffentlichen Mobilfunknetzen | Entfernt |
| 16 | Sprachanrufzustellung in einzelnen Mobilfunknetzen | Unverändert |
| 17 | Auslandsroaming in öffentlichen Mobilfunknetzen | Entfernt |
| 18 | Rundfunkübertragungsdienste | Entfernt |

