Nach neun Jahren: Microsoft hält EU-Beschluss ein [DE]

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Microsoft hat eine Niederlage in dem Kartellverfahren eingeräumt, das den Software-Giganten und die Europäische Kommission seit 1998 gespalten hatte. Microsoft akzeptierte eine umfassende Einhaltung einer Entscheidung von 2004. Diese sieht vor, Wettbewerbern den Zugang zu Informationen zu gewähren, die notwendig ist, um Software zu entwickeln, die mit Microsofts marktbeherrschendem Betriebssystem Windows kompatibel ist.

Am 22. Oktober 2007 hat Kroes angekündigt, dass, in Hinblick auf die Einhaltung von Entscheidungen, ab dem heutigen Tag die wichtigsten Fragen geklärt seien. Die Bedingungen einer Einigung mit der Kommission betreffen:

Dialogfähigkeit von Informationen über Arbeitsgruppenserver: Kroes sagte, Microsoft habe im Wesentlichen die Verpflichtung respektiert, vollständige und genaue technische Dokumentation zur Verfügung zu stellen. Sie betonte, dass die Verpflichtung von Microsoft, seine Protokolle zu dokumentieren, jedoch fortwährender Natur sei – die Dokumentation müsse erhalten bleiben, während die Produkte entwickelt würden und es könnten neue Fragen entstehen, wenn diese einmal von den Entwicklern genützt würden.

Die Kommission ist der Meinung, dass die Lizenzgebühren für diese Informationen, die notwendig seien, um Produkte zu entwickeln, die mit Unternehmensservern kompatibel seien, die das Betriebssystem Microsoft verwendeten, ungerechtfertigt teuer seien. Microsoft hatte 5,95% der Gewinne aus Produkten gefordert, wenn die entsprechende Information Patente einschloss, sowie 2,98%, wenn keine Patente involviert waren. Diese Gebühren wurden nun auf 0,4% im ersten Fall bzw. eine einmalige Zahlung von 10 000 Euro in letzterem Fall herabgesetzt.

Microsoft hat nun akzeptiert, dass Konzessionsinhaber das Recht auf wirksame Beschwerden (einschließlich Schadensersatz) vor dem Hohen Gerichtshof in London haben, wenn die von Microsoft zur Verfügung gestellte Information unvollständig oder ungenau ist.

Entwickler von Open Source Software: Microsoft hatte es abgelehnt, Programmierer, die hinter Open-Source-Projekten stehen, wie beispielsweise das Betriebssystem Linux, der Browser Mozilla Firefox oder der Server Apache, mit Informationen zur Dialogfähigkeit zu versorgen. Das Unternehmen begründete dies mit der Sorge, dass die entsprechenden Informationen dann für Jedermann verfügbar gemacht würden.

Kroes sagte, Microsoft werde diese Informationen nun zur Verfügung stellen, einschließlich Lizenzbedingungen, die es jedem Empfänger der entsprechenden Software ermöglichen, diese zu kopieren, zu modifizieren und erneut auszuliefern, entsprechend dem Geschäftsmodell für Open Source Software. Kroes fuhr fort mit den Worten, sie habe Microsoft gesagt, es solle Programmierern, die dabei behilflich seien, Open Source Software zu entwickeln, Rechtsicherheit gewähren. Weiterhin solle das Unternehmen seine Patentstreitigkeiten auf kommerzielle Software-Händler und Endverbraucher beschränken. Microsoft, so Kroes, werde nun zusichern, dem nachzukommen.

Wie Neelie Kroes, die Wettbewerbskommissarin, angab, werden diese Veränderungen in Microsofts Geschäftspraktiken, besonders gegenüber den Entwicklern von Open Source Software, die Softwareindustrie nachhaltig verändern. Die Konsequenzen dieser Änderungen werden nun beginnen und werde in den kommenden Jahren weiter sichtbar sein.

Um ihren Standpunkt zu verdeutlichen, warnte sie jedoch vor zwei Punkten: Erstens müsse Microsoft seinen Verpflichtungen gemäß der Entscheidung von 2004 fortwährend nachkommen. Falls neue Probleme in Bezug auf beispielsweise die Vollständigkeit und Genauigkeit der Interoperabiltätsinformationen aufträten, müsse Microsoft diese umgehend angehen. Zweitens schaffe die Entscheidung von März 2004, die im letzten Monat vom Gericht der ersten Instanz betätigt worden war, auch einen Präzedenzfall im Hinblick auf Microsofts zukünftiges Marktverhalten in diesen und anderen Bereichen. Microsoft müsse dies berücksichtigen.  

Microsoft hat eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der es heißt, als das Gericht der ersten Instanz seinen Beschluss im September vorgelegt habe, habe sich Microsoft verpflichtet, alle weiteren Schritte zu unternehmen, die notwendig seien, um eine vollständige Einhaltung der Entscheidung der Kommission zu erlangen. Man habe eine konstruktive Diskussion mit der Kommission geführt und sich nun auf diese zusätzlichen Schritte geeinigt. Microsoft werde nicht beim Europäischen Gerichtshof Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichts der ersten Instanz einlegen. Das Unternehmen werde weiterhin eng mit der Kommission und der Branche zusammenarbeiten, um ein florierendes und wettbewerbsfähiges Umfeld für die Informationstechnologie in Europa und in der ganzen Welt sicherzustellen.

Thomas Vinje, Anwalt bei European Committee for Interoperable Systems (ECIS), einer Industrievereinigung von Softwareherstellern, die Microsoft im Kartellverfahren gegenüberstand, lobte die Kommission für ihre Sorgfalt, mit der sie in den vergangenen acht Jahren das Problem verfolgt habe. Vinjew warnte jedoch, dass die europäischen Verbraucher nur profitierten, wenn Microsoft vollständig seine Verpflichtungen einhalte, so dass letztendlich der wahre Wettbewerb in Hinblick auf Produkte, die unter die Kommissionsentscheidung von 2004 fielen, wieder hergestellt sei.

Benjamin Henrion, der Vertreter des Fördervereins für eine Freie Informationelle Infrastruktur e.V. in Brüssel, sagte, die Einigung sei ein großer Gewinn für Microsoft. Die Kommission verstehe nicht, wie Open Source funktioniere. Sie habe naiverweise die Zusicherung von Redmond, dass man sich ehrlich verhalten werde, akzeptiert. Es sei ein ‚Schwindel’. Das Unternehmen habe über mehrere Jahre hinweg geplant, den Open-Source-Markt durch Software-Patente zu kontrollieren. Das neue System gehe, dank der Eile der Kommission, zügig eine Einigung zu erzielen, einen Schritt nach vorne. Kroes hat zugesichert, dass die Software-Patente des Europäischen Patentamtes – welche die EU 2005 abgelehnt hatte – nun die Stellung des Monopolisten in den kommenden Jahre stärken werde.

Der Rechtsfall begann 1993 damit, dass sich Microsoft mit einer Beschwerde der Softwarefirma Novell über Microsofts Zurückhalten von Informationen über Serverprotokolle, die man zur Herstellung dialogfähiger Produkte benötigte, konfrontiert sah. 2003 hatte die Kommission dann eine Vorabentscheidung getroffen, die Microsoft vorschrieb:   

  • eine Windows-Version ohne Windows Media Player anzubieten, und;
  • die notwendigen Informationen für Konkurrenten auf dem Desktop-Servermarkt anzubieten, um vollständige Kompatibilität mit Windows Dektops und Servern zu erhalten.

Indem sie andauernden Missbrauch durch Microsoft anführte, verhängte die Kommission 2004 ein Bußgeld von 497 Millionen Euro, die höchste Geldstrafe in der Geschichte der EU. Microsoft bezahlte die Strafe im Juli 2004 vollständig, klagte jedoch gleichzeitig vor dem Europäischen Gerichtshof. Im September 2007 hat das Gericht die Entscheidung der Kommission über Microsofts weitgehend bestätigt.

Nach dem Beschluss kontaktierte Microsofts Vorstandvorsitzende Steve Ballmer persönlich die Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Während eines Abendessens in Holland erzielten beide eine Übereinkunft über Microsofts Einhaltung der von der Kommission festgelegten Auflagen.

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