Ein weiterer Rechtsstreit zeichnet sich zwischen Microsoft und der EU ab, da das Unternehmen am 13. Mai 2008 erneut des unfairen Wettbewerbs beschuldigt wurde – diesmal von der britischen Bildungsagentur BECTA. Zeitgleich hat sich der IT-Riese dazu entschlossen, die enorme Geldbuße anzufechten, die ihm im Februar 2008 von der Europäischen Kommission für den vermeintlichen Missbrauch seiner vorherrschenden Stellung auferlegt worden war.
Nachdem das neue Dokumentenformat Office Open XML von Microsoft die Kritik von Software-Entwicklern und Wettbewerbern auf sich gezogen hat, wird es nun auf europäischer Ebene angegriffen – diesmal aufgrund seines pädagogischen Wertes.
Die britische Bildungsagentur Educational Communications and Technology Agency (BECTA), eine Beratungsagentur der Regierung, bestätigte am 13. Mai 2008, dass sie in Brüssel eine Beschwerde gegen Microsoft aufgrund dessen wettbewerbswidrigen Lizenzverhaltens eingereicht habe.
BECTA hatte den US-amerikanischen Software-Riesen bereits im Vereinigten Königreich angegriffen, dessen Geschäftspraktiken verurteilt und Beschwerde beim Office of Fair Trading (OFT), der britischen Wettbewerbsbehörde, eingereicht. Die Agentur ist der Meinung, die fehlende Kompatibilität zwischen Microsofts Dokumentenstandard OOXML und anderen Formaten wie ODF seien vorsätzlich und stellten ein Hindernis für Bildungs- und Weiterbildungsinstitute dar, die sich darum bemühten, die so genannte „digitale Kluft“ zu schließen.
Die ursprüngliche Beschwerde von BECTA, die noch immer auf eine offizielle Antwort von OFT wartet, konzentrierte sich auf die eingeschränkte Interoperabilität von Microsofts Office 2007. In einer Stellungsnahme vom 12. Mai 2008 sagte die Agentur, die Interfunktionsfähigkeit des Programms sei an Microsofts Entscheidung gekoppelt, zusätzliche Unterstützung für sein OOXML-Format anzubieten. Zudem, so BECTA, würde das Unternehmen aus Redmond sich weigern, eine ähnliche Unterstützung des Open-Document-Formates (ODF) anzubieten, das der ISO-Norm entspricht und das zunehmend von Wettbewerbern verwendet wird.
Die jüngste Beschwerde wird der Kommission zusätzlichen Anlass für ihre fortwährende Untersuchung der Interoperabilität des OOXML-Formats geben. Auch wenn OOXML kürzlich von der Internationalen Organisation für Normung (ISO) in Genf als internationaler Standard anerkannt wurde, läuft das Format aufgrund von wettbewerbsrechtlichen Bedenken Gefahr neuer Verfahren in Brüssel (EURACTIV vom 3. April 2008).
In Reaktion auf die Beschwerde von BECTA bedauerte CompTIA (ein Industrieverband, in dem Microsoft ein wichtiges Mitglied ist) die auffällige Ähnlichkeit der Beschwerden mit früheren Vorwürfen, die von den direkten Konkurrenten des Unternehmens vorgebracht worden seien. In einer Stellungnahme vom 14. Mai 2008 betonte CompTIA, dass der derzeitige IKT-Markt eine enorme Auswahl und viele Lösungen biete, welche die gesamte Interoperabilität und die verbreitete Nutzung von konkurrierenden IKT-Produkten und -Diensten unterstützten.
Es wird erwartet, dass sich der Rechtsstreit verschlimmert, nachdem der IT-Riese am 9. Mai 2008 entschieden hat, die jüngste Geldstrafe in Höhe von 899 Millionen Euro, die Brüssel im Februar 2008 verhängt hatte, anzufechten. Die Buße wurde von EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes verhängt und bezog sich auf „unangemessene“ Gebühren, die das Unternehmen zwischen 2004 und 2007 für seine Software-Lizenzen verlangt hatte, sowie auf die Freigabe von Informationen über seine Produkte (EURACTIV vom 28. Februar 2008).
In einer Stellungnahme gab Microsoft an, die Anfechtung sei ein konstruktiver Versuch, durch das Gericht Klarheit zu erlangen. Weiter werde man sich dazu nicht äußern, so das Unternehmen.
2004 hatte die Kommission Microsoft eine Rekordstrafe auferlegt und damit einen langwierigen Rechtsstreit eröffnet, der erst im September 2007 endete, als der Europäische Gerichtshof die Entscheidung der Kommission bestätigte, Microsoft für den Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung zu bestrafen.

