Medienunternehmen gegen Vorschlag zu Urheberrecht [DE]

Eine Koalition großer Medienunternehmen aus dem Bereich des Breitband- und Internetfernsehens hat die Kommission aufgefordert, den Vorschlag der Verwertungsgesellschaften zur Teilung der Gewinne im Bereich Online-Musik abzulehnen. Sie sind der Meinung, der Vorschlag könne den Wettbewerb behindern und der kulturellen Vielfalt schaden.

Im März 2007 schlug die CISAC mehrere Entwürfe zu Verpflichtungen vor, um eine Frist für das Vorgehen der Kommission zu setzen. Diese Verpflichtungen umfassen vor allem:

  • Zur Mitgliedschaft: CISAC und ihre Mitglieder einigten sich darauf, Inhabern von Urheberrechten zu erlauben, sich zwischen verschiedenen Verwertungsgesellschaften frei zu bewegen. 
  • Zur Territorialität: Die Verwertungsgesellschaften einigten sich, gemeinsam grenzüberschreitende Lizenzen für Musik über Internet, Satelliten oder Kabelanschluss zu vergeben. Die Lizenzen werden jedoch in ein kompliziertes System von Anforderungen und Begrenzungen eingebunden, welche die CISAC als notwendig einschätzt, um „sicherzustellen, dass die Autoren und ihre Werke nicht unter den folgen möglicherweise schädlicher Abwärtsspiralen der Honorarzahlungen leiden“ 
  • Zur Exklusivität: Verwertungsgesellschafen einigten sich darauf, die Exklusivitätsforderung aus ihren Verträgen auszunehmen. 
     

Die Kommission entschied am 14. Juni 2006, die Verpflichtungen einem Markttest zu unterziehen.

Am 10. Juli 2007 hat die Kommission einen Brief erhalten, der von Unternehmen unterzeichnet wurde, zu denen France Télécom, Liberty Global, SBS Broadcasting, Orange, RTL, ProSiebenSat1, Telenet, ORF, Cable Europe, die Deutsche Telekom  und der deutsche Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) zählen. Der Brief, der sich an den EU-Kommissionspräsidenten José Manuel Barroso und die Kommissarin für Wettbewerb Neelie Kroes richtet, fordert von der Kommission, Einigungsvorschläge von der CISAC nicht zu akzeptieren, zu denen sich in den Augen der Absender grundlegende Fragen stellten, so hinsichtlich der Anwendung des Wettbewerbsrechts und der Regeln des Binnenmarkts, der kulturellen Vielfalt sowie der Beziehung zwischen kleineren und größeren Rechteinhabern .

Die unterzeichnenden Unternehmen meinen, dass die „Einigungsvorschläge“ das derzeitige Lizenzierungssystem für das weltweite Musikrepertoire als Ganzes untergraben würden, anstatt die von der Kommission identifizierten Nachteile für die Verbraucher zu beseitigen. Zudem würden die Vorschläge zu einem kostspieligen, ineffizienten und fragmentierten Lizenzsystem für Musikrechte führen. Die Unternehmen erklären weiterhin, mit dem vorgeschlagenen Vorgehen viele kleinere Gesellschaften für Autorenrechte verschwinden würden.

Der Brief schlägt der Kommission außerdem vor, dass die Verwertungsgesellschaften ihre Vorschläge anpassen sollten, um ein wirtschaftlich sinnvolles Lizenzsystem zu ermöglichen. Dazu sollten auch Garantien gehören, dass die Abhilfemaßnahmen in diesem Wettbewerbsfall nicht dadurch untergraben werden, dass während ihrer Anwendung Teile des Repertoires unzugänglich gemacht werden. Wenn die CISAC keine solche Lösung finden könne, müsse die Kommission einen Bruch der EG-Wettbewerbsregelungen feststellten.

Nach einer Klage der digitalen Musikplattform Music Choice Europe im Jahr 2003 hat die Kommission einen Mustervertrag für die Rechte zur öffentlichen Aufführung zwischen Verwertungsgesellschaften untersucht, die zur CISAC, der Internationalen Vereinigung der urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften, gehören.

Die Klage betraf Klauseln des vorgeschlagenen Vertrags und der bilateralen Abkommen, die daraus abgeleitet wurden und laut denen:

  • Autoren verpflichtet sind, ihre Rechte ausschließlich auf die Verwertungsgesellschaften in ihrem eigenen Land zu übertragen (sogenannte Mitgliedschaftsbeschränkungen);
  • Gewerbliche Nutzer nur von der jeweiligen nationalen Verwertungsgesellschaft eine Lizenz erhalten können, die gleichzeitig auf das Gebiet dieses Landes beschränkt ist (territoriale Beschränkungen), und;
  • Das Netzwerk ineinandergreifender Abkommen zwischen Verwertungsgesellschaften, deren Effekt laut Kommission darin bestehe, dass die Mitgliedschafts- und Gebietsbeschränkungen sich vermehrten und dass den Verwertungsgesellschaften eine absolut exklusive Position auf ihrem nationalen Markt garantiere.

Im Februar 2006 sandte die Kommission eine Stellungsnahme über ihre Ziele an die CISAC und deren europäische Mitglieder. Der Tenor stimmte mit den Beschwerden von Music Choice überein.

CISAC vereint mehr als 200 Verwertungsgesellschaften aus der ganzen Welt. Im Europäischen Wirtschaftsraum befinden sich 24 Mitglieder, die als Treuhänder von Urheberrechtsinhabern Honorarzahlungen von Privatpersonen und Gruppen, welche die Musik in öffentlichen Räumen inklusive dem Internet aufführen, erhalten

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