Eine Koalition großer Medienunternehmen aus dem Bereich des Breitband- und Internetfernsehens hat die Kommission aufgefordert, den Vorschlag der Verwertungsgesellschaften zur Teilung der Gewinne im Bereich Online-Musik abzulehnen. Sie sind der Meinung, der Vorschlag könne den Wettbewerb behindern und der kulturellen Vielfalt schaden.
Im März 2007 schlug die CISAC mehrere Entwürfe zu Verpflichtungen vor, um eine Frist für das Vorgehen der Kommission zu setzen. Diese Verpflichtungen umfassen vor allem:
- Zur Mitgliedschaft: CISAC und ihre Mitglieder einigten sich darauf, Inhabern von Urheberrechten zu erlauben, sich zwischen verschiedenen Verwertungsgesellschaften frei zu bewegen.
- Zur Territorialität: Die Verwertungsgesellschaften einigten sich, gemeinsam grenzüberschreitende Lizenzen für Musik über Internet, Satelliten oder Kabelanschluss zu vergeben. Die Lizenzen werden jedoch in ein kompliziertes System von Anforderungen und Begrenzungen eingebunden, welche die CISAC als notwendig einschätzt, um „sicherzustellen, dass die Autoren und ihre Werke nicht unter den folgen möglicherweise schädlicher Abwärtsspiralen der Honorarzahlungen leiden“
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Zur Exklusivität: Verwertungsgesellschafen einigten sich darauf, die Exklusivitätsforderung aus ihren Verträgen auszunehmen.
Die Kommission entschied am 14. Juni 2006, die Verpflichtungen einem Markttest zu unterziehen.
