Google-Fusion mit DoubleClick alarmiert Verbraucherschützer [DE]

Die Übernahme des bei grafischer Onlinewerbung weltweit führende Unternehmen DoubleClick durch Google, das den Markt für Internetwerbung mit Texten dominiert, hat Verbraucherorganisationen dazu veranlasst, die Europäische Kommission dazu aufzufordern, Bedenken zum Datenschutz in Betracht zu ziehen, wenn sich die EU-Institution mit dem Fall beschäftigt.

In einem Brief an die Kommissarin für Wettbewerb, Neelie Kroes, der von EURACTIV eingesehen werden konnte, haben europäische Verbraucherorganisationen unter der Führung von BEUC ihre Bedenken zum Ausdruck gebracht, dass die angestrebte Fusion einen negativen Einfluss auf die Auswahl von Internetinhalten, die den Verbrauchern zur Verfügung stünden, sowie auf den Datenschutz haben könnte.

Die Organisationen weisen auf die Leitlinien zur Bewertung horizontaler Zusammenschlüsse gemäß der Ratsverordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen hin, die von der Kommission 2004 erarbeitet wurden. Demnach soll die Fusionskontrolle Zusammenschlüsse verhindern, die den Verbrauchern die Vorteile des ungehinderten Wettbewerbs vorenthalten würden.  Außerdem stellen sie fest, dass die ihnen zugänglichen Informationen darauf hinwiesen, dass Google durch seine Übernahme von DoubleClick die Branche der Internetwerbung monopolisiere, dadurch den Wettbewerb beschränke und für Bedenken zum Datenschutz hinsichtlich der Kontrolle von Verbraucherdaten sorge.

Googles Übernahme des Unternehmens für Onlinewerbung DoubleClick für 3,1 Milliarden US-Dollar würde diejenigen Unternehmen zusammenführen, welche die Märkte für zwei Onlinewerbeformen – für Text- und grafische Werbung – dominieren. Der Kauf steht auch bei der US-Bundeskommission für Handel auf dem Prüfstand.

Die Verbraucherorganisationen weisen darauf hin, dass die beiden Firmen momentan extrem große Anteile an den jeweiligen Teilmärkten hielten und dass es nach der Übernahme daher „praktisch unmöglich für Verbraucher“ werde, alle Internetseiten, die Google/Doubleclick-Werbung enthielten, zu meiden.

Eine andere Sorge betrifft den Datenschutz. In ihrem Brief an die Kommissarin schrieben die Organisationen, der Zusammenschluss von Google und DoubleClick habe zur Folge, dass auf bisher einmalige Weise ein einziges Unternehmen ernorme Mengen an persönlichen Nutzerdaten erhalte und verwerte, indem es Profile von Nutzern erstelle, wenn diese Suchaktivitäten ausführten, Angaben über sie gewinne, wenn sie Internetdienstleistungen und Anwendungen verwendeten und sie beobachteten und verfolgten, wenn sie Seiten im Internet aufriefen.

Das Softwareunternehmen Microsoft kritisierte die Fusion von Google und DoubleClick mit ähnlichen Begründungen wie die Verbraucherorganisation. Der Justiziar von Microsoft, Brad Smith, sagte, dass die angestrebte Übernahme ernsthafte Sorgen zum Wettbewerb und Datenschutz, indem es dem Zusammenschluss von Google und DoubleClick bisher einmalige Kontrolle beim Angebot von Internetwerbung verleihe sowie beim Zugang zu riesigen Mengen von Verbraucherdaten, die aus den Tätigkeiten der Verbraucher im Internet gewonnen würden.

Die „Artikel-29-Datenschutzgruppe“, bestehend aus Abgesandten aller EU-Mitgliedstaaten, untersucht momentan die Praktiken von Google und anderen Suchmaschinenanbietern zur Datenspeicherung.

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