Fusion von Google und DoubleClick: Neuland für die EU [DE]

Die vorgeschlagene Übernahme vom Online-Werbeunternehmen DoubleClick durch Google hat zu einer Reihe von Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre geführt. Dies mache die Fusion laut Rechtsexperten zu mehr als nur einem Fall für das EU-Wettbewerbsrecht.

Laut den Teilnehmern einer Diskussionsrunde, die am 10. Januar 2008 von Pappas & Associates, einer Brüsseler Anwaltskanzlei, organisiert worden war, sei die Sammlung von Verbraucherdaten nicht nur ein Fall für das Wettbewerbsrecht. Sie führe auch zu enormen Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre.

Google ist in der EU und weltweit bei weitem die meistgenutzte Suchmaschine. Während andere Internetsuchmaschinen wie Ask.com es ihren Nutzern ermöglichen, persönliche Informationen zu löschen, bietet Google solche Funktionen nicht an. Dies sorgt für Bedenken über den Schutz der persönlichen Angaben eines Internetnutzers.

Die Art, wie Suchmaschinen diese Daten nutzen, wird Inhalt eines Berichts des Europäischen Datenschutzbeauftragten sein, der im Februar 2008 vorgelegt werden soll. Bisher hat das Beratungsorgan der EU nur gesagt, dass mehr Transparenz notwendig sei, wenn es um persönliche Daten gehe, die von Suchmaschinen zusammengetragen würden.

Umfragen haben gezeigt, dass der Durchschnitteuropäer nicht sonderlich besorgt über das Problem Privatsphäre zu sein scheint, auch wenn die Debatte über Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre zunehmend hitziger in Brüsseler Kreisen wird.

Eliana Garces Tolon, Mitglied des Kabinetts der EU-Kommissarin für Verbraucherschutz Meglena Kuneva, nahm an der Gesprächsrunde teil. Sie stellte die Frage, wie weit die Nutzung persönlicher Daten gehen und inwieweit dies die Wahl des Verbrauchers beeinflussen könne. Sie fragte, in welchem Maß könnten im Fall Google persönliche Daten zu kommerziellen Zwecken genutzt werden, ohne die Wahl der Verbraucher zu verzerren. Sie sagte, sie denke nicht, die GD Wettbewerb habe eine Antwort auf diese Frage.

Ein Beamter der GD Wettbewerb der Kommission nahm ebenfalls am Treffen teil und entgegnete: Was die Frage der Privatsphäre angehe, sei es Sache der Mitgliedstaaten, zu entscheiden. Was den Wettbewerb betreffe, sei es die Aufgabe der Kommission. Er stellte die Frage, ob man glaube, dass die Kommission ein Geschäft einzig auf der Grundlage der Privatsphäre aufhalten könne.

Denise Kingsmill, Mitglied des britischen Oberhauses und ehemalige stellvertretende Vorsitzende der britischen Wettbewerbsbehörde, sagte, die Fusion sei mehr als ein reiner Wettbewerbsfall. Es müsse bei der Prüfung der Fusion der materielle Wert von persönlichen Daten in Betracht gezogen werden. Es scheine, so Kingsmill, die GD Wettbewerb tue dies nicht. Sie schlug daher als eine Möglichkeit die Einführung einer allgemeinen Zugänglichkeit zu Daten vor. Google und DoubleClick könnten fusionieren, so Kingsmill, jedoch nur, wenn sie entweder ihre Datenbanken nicht zusammenschalteten oder diese allen Wettbewerbern zugänglich machten.

Werbeunternehmen scheinen die Bedeutung der zielgerichteten Online-Werbung als eine Möglichkeit zu erachten, um die Verbraucher besser zu erreichen. Malte Lohan der Europäischen Aktionsgruppe des Weltverbands der werbenden Wirtschaft  sagte, heute würde mehr Werbung nicht zu mehr Verkäufen führen. Der Fokus auf zielgerichtete Werbung begünstige eindeutig die Sammlung persönlicher Daten zum Nutzen der Werbeunternehmen.

Für Verbraucherorganisationen stellt die Fusion eine enorme Bedrohung der Privatsphäre und der Interessen der Verbraucher dar. Ein Brief, den BEUC, die europäische Verbraucherorganisation, an die Kommission gerichtet hat, heißt es, der Markt der Online-Werbung würde gefährdet werden, wenn die Fusion Google-DoubleClick weiter voranschreiten dürfe. Das kombinierte Unternehmen werde die beiden wichtigsten Instrumente für Internetwerbung dominieren – das Instrument für gesuchte Werbung und das Instrument für nichtgesuchte Werbung.

Alle großen Konkurrenten des Online-Werbemarktes, wie Microsoft und Yahoo!, sind offensichtlich gegen die Fusion, ebenso wie Anbieter von Internetinhalten wie Zeitungen. Sie fürchten, ihre Seiten würden durch die Fusion für Werbeunternehmen weniger attraktiv werden. Durch die Kombination des dominanten Netzwerkes für den Verkauf von Online-Werbung mit dem dominanten Anbieter von Adserving-Instrumenten werde Google die Kontrolle über das Instrument für Internetwerbung erhalten, so Microsoft in einem Dokument.

Margaret BoribonGeneralsekretärin bei Copiepress, sagte, wenn die Fusion wahr werde, werde dies Einfluss auf den gesamten Sektor der Inhaltsproduzenten haben. Die Organisation, die die belgischen französisch- und deutschsprachigen Zeitungen vertritt, hat bereits einen Rechtsstreit mit Google gewonnen, in dem es um dessen Nachrichtendienst – Google News – ging (EURACTIV vom 27. März 2007).

Im September 2007 hat Google die Kommission über die geplante Übernahme im Wert von 3,1 Milliarden US-Dollar (2,2 Milliarden Euro) unterrichtet, die im Frühjahr 2007 ausgehandelt worden war. DoubleClick ist weltweit führend im Bereich der graphischen Online-Werbung. Demgegenüber dominiert Google den Markt für textbasierte Internetwerbung. Die Werbung ist auf jeden einzelnen Nutzer individuell zugeschnitten, der die von Google zusammengetragenen  Daten nutzt, während er die Suchmaschine verwendet oder mittel der Toolbar Googles im Internet surft.

Vergangenen Dezember hat die Federal Trade Commission (FTC), die US-Kartellbehörde, angekündigt, sie werde der Übernahme DoubleClicks durch Googles nicht im Weg stehen. Die Behörde hat jedoch die Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre registriert. Diese seien jedoch laut FTC nicht einzigartig für den Fall Google-DoubleClick. 

Die Europäische Kommission hat im November 2007 entschieden, eine eingehende Untersuchung vorzunehmen. Mit dieser sollen die Auswirkungen geprüft werden, die die Aktivitäten auf den Märkten für Vermittlung und Adserving im Bereich der Online-Werbung mit sich bringen. Als Frist für die Entscheidung wurde der 2. April 2008 bestimmt.

  • 21. Januar 2008: Öffentliches Seminar zum Thema „Datenschutz im Internet“, ausgreichtet vom Parlamentsausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres.
  • Februar 2008: Der Europäische Datenschutzbeauftragte wird vermutlich einen Bericht über die Verwendung persönlicher Daten durch Internetsuchmaschinen vorlegen.
  • 2. April 2008: Vorläufige Frist für die Entscheidung der Kommission über die Fusion von Google und DoubleClick.

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