Die Europäische Kommission wird Banken erlauben, die Gebühren für einige Finanztransaktionen kurzeitig zu erhöhen. Damit will sie die Banken dazu motivieren, in einen reibungslosen Übergang in den Europäischen Zahlungsverkehrsraum (SEPA) zu investieren, der zum Ziel hat, die grenzüberschreitenden Zahlungen so einfach wie die Zahlungen innerhalb eines Landes zu gestalten.
Unterstützung von der Kommission
Mit ihrem Entschluss will die Kommission versuchen, nach den zunehmenden Belastungen durch die derzeitigen Unruhen auf den Finanzmärkten Anreize für die Kreditinstitute zu schaffen, die Entwicklung des einheitlichen Euro-Zahlungsraums zu beschleunigen.
Der Bankensektor hatte in der Tat angekündigt, er sei sonst nicht in der Lage, die Frist im November 2009 einzuhalten, um das europäische Lastschriftverfahren einzuführen.
Ein Lastschriftverfahren ermöglicht es einem Kunden, seine Bank mit regelmäßigen Zahlungen in seinem Namen zu beauftragen.
Bisher war dieser Vorgang nur auf nationaler Ebene möglich; der einheitliche Euro-Zahlungsraum würde das Lastschriftverfahren auch auf europäischer Ebene durchführbar machen.
Damit das allerdings geschehen kann, müssen die Banken besonders in eine Aktualisierung ihrer Systeme investieren (EURACTIV vom 24. Juli 2008). Im Gegenzug dazu verlangen sie finanzielle Anreize.
Brüssel reagierte gestern (4. September 2008) auf diese Forderungen und erklärte sich bereit, „Verrechnungsgebühren in Form multilateraler Interbankenentgelte (MIFs) für grenzüberschreitende Lastschriften […] zu befürworten“.
Nachteile für den Verbraucher?
Wird die Erhebung von MIFs erlaubt, heißt das in der Praxis, dass die Bank, die für ihren Kunden ein Lastschriftverfahren durchführt, von der Bank, die das Geld erhält, eine Gebühr erheben darf, die derzeit zwischen 0,03 und 0,90 Euro beträgt. Solche Gebühren werden häufig an den Kunden weitergegeben. Handelt es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen, wird auch dieses wahrscheinlich die Kosten an seine Kunden weiterleiten. Muss beispielsweise ein Internetanbieter für jede Lastschrift, die er von seinen Kunden erhält, eine Gebühr zahlen, wird er seine eigenen Gebühren erhöhen, wird argumentiert.
Die Kommission hatte in der Tat die Rechtsmäßigkeit multilateraler Interbankenentgelte in Frage gestellt, die Visa (EURACTIV vom 27. März 2008) und Mastercard (EURACTIV vom 04. März 2008) für grenzüberschreitende Kartenzahlungen erhoben hatten. Die Begründung lautete auch damals, dass die Kunden dadurch auf unfaire Weise abgestraft würden.
Nun hat die Kommission solche Gebühren allerdings für legitim erklärt, wenn sie durch die tatsächlichen Kosten der Bank gerechtfertigt und auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt erhoben werden.
Darüber hinaus dürfen Gebühren für SEPA-Transaktionen nicht höher sein als die Gebühren für inländische Transaktionen in den bestehenden Systemen, die nach und nach ersetzt werden sollen.
Nichtsdestotrotz sind sowohl die Verbraucher als auch die KMU unzufrieden mit der Maßnahme, die sie als negatives Zeichen sehen und für nicht ausreichend gerechtfertigt halten.
Positionen
Die EU-Kommissarin für Wettbewerb Neelie Kroes erklärte, es könne sich als notwendig erweisen, in der Anfangsphase Verrechnungsgebühren in Form multilateraler Interbankenentgelte (MIFs) für grenzüberschreitende Lastschriften zu erlauben. Die Kommission müsse allerdings davon überzeugt werden, dass die Gebühren nur während eines klar begrenzten Zeitraumes erhoben würden und "objektiv gerechtfertigt" seien und "nicht darauf zielen, den Banken zusätzliche Gewinne zu verschaffen".
Der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen Charlie McCreevy erklärte, dass das europäische Lastschriftverfahren bei der Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums eine Schlüsselposition einnehme. In ihm liege ein bedeutendes Potenzial für Privatpersonen und Unternehmen für die Durchführung von grenzüberschreitenden Zahlungen von einem einzigen Konto aus. Die meisten nationalen Lastschriftverfahren seien kostenlos. McCreevy erwarte daher, dass die Einführung des SEPA-Lastschriftverfahrens keine zusätzlichen Kosten für die Verbraucher zur Folge habe.
Gertrude Tumpel-Gugerell, Vorstandsmitglied der Europäischen Zentralbank, hielt es für nicht akzeptabel, dass die Banken sich nicht in der Lage sähen, bis November 2009 das europäische Lastschriftverfahren einzuführen. Die Banken müssten eine europäische Lösung finden, die mit den Wettbewerbsbestimmungen in Einklang zu bringen sei. Daher solle es die Einführung des SEPA-Lastschriftverfahrens vereinfachen, wenn europäische Banken übergangsweise für grenzüberschreitende SEPA-Lastschriften die gleichen Gebühren erheben dürften wie für nationale Lastschriftverfahren. Somit könnten auch auf nationaler Ebene gleiche Bedingungen für das SEPA-Lastschriftverfahren und die nationalen Lastschriftverfahren gewährleistet werden.
Gerhard Huemer, Vorsitzender für Wirtschafts- und Finanzpolitik bei der Europäischen Union des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe (UEAPME), kommentierte, dass die multilateralen Interbankentgelte nur dann akzeptabel seien, wenn sie transparent gehalten würden und wenn nachgewiesen werden könne, dass sie unbedingt notwendig seien. Bisher stehe der Beweis noch aus, sagte er EURACTIV und warnte vor den Zusatzkosten, die den Unternehmen auferlegt werden könnten.
Anne Fily, Wirtschaftsberaterin beim BEUC, dem Europäischen Verbraucherverband, merkte EURACTIV gegenüber zur Bewilligung von multilateralen Interbankentgelten durch die Kommission an, dass diese Entscheidung kein gutes Signal an die Verbraucher sei, selbst wenn sie nur vorübergehend gelte. Auf das Lastschriftverfahren allgemein bezogen erklärte sie, dass man immer noch nicht nachvollziehen könne, worin der Vorteil für die Verbraucher liege, wenn man von den gut funktionierenden nationalen Systemen auf das SEPA-System umstelle.
Der Europäische Bankenverband gab keinen Kommentar zur Entscheidung der Kommission ab.
Hintergrund
Der neue einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area – SEPA) entstand aus einer Initiative der Industrie mit dem Ziel, die Vorzüge der gemeinsamen europäischen Währung auch auf elektronische und unbare Zahlungen auszuweiten. Derzeit sind grenzüberschreitende Transaktionen in Europa nur unter Berücksichtigung einer Reihe verschiedener nationaler Regelungen möglich, die solche Zahlungen erschweren und weniger zuverlässig machen.
Die erste Phase zur Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsraums läuft bereits seit Januar 2008. Sie zielt darauf ab, Transaktionen in Eurowährung auf EU-Ebene ebenso schnell und günstig zu gestalten wie auf nationaler Ebene.
Der zweite Schritt ist für November 2009 angesetzt, wenn ein gemeinsames SEPA-Instrument für Lastschriftverfahren eingeführt werden soll. Bis Ende 2010 sollen schließlich alle Bankzahlungskarten durch SEPA-konforme Karten ersetzt werden (LinksDossier).
Zeitstrahl
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1. Nov. 2009: Frist für die Einführung eines SEPA-Systems für Lastschriftverfahren
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1. Nov. 2009: Frist für die Umsetzung der Richtlinie über Zahlungsdienste.
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31. Dez. 2010: Frist für die Ablösung derzeitig verwendeter Bankzahlungskarten durch SEPA-konforme Karten.