Die Europäische Kommission hat gestern (13. Oktober 2008) einen seit langem erwarteten Leitfaden für staatliche Beihilfen für Finanzinstitutionen veröffentlicht, während sich die europäischen Börsen nach Erarbeitung gemeinsamer Maßnahmen von Europas größten Wirtschaftsländern wieder etwas erholen.
Nationale Einlagensicherungssysteme für die Einlagen von Banken werden für eine Dauer von bis zu zwei Jahren im Rahmen des Leitfadens genehmigt. Diesen Leitfaden veröffentlichte die EU-Kommission am Montag.
Die Lockerung der Beihilferegeln wurde angekündigt, während Frankreich, Deutschland und Großbritannien gleichzeitig ihre Rettungspläne vorstellten, die sich auf Summen von vielen Milliarden Euro belaufen und zur Rettung angeschlagener Kreditinstitute bestimmt sind. Diese Ankündigungen lösten eine Welle des Enthusiasmus an den europäischen Börsen aus. Der FT-SE-100 in London legte mehr als 7% zu, die Börsen in Frankfurt, Paris und Mailand konnten Gewinne von über 10% verzeichnen.
Am Montag stellte Frankreich einen 360 Milliarden Euro schweren Plan vor, der sich in Garantien von Krediten zwischen Banken und Eigenkapitalhilfen aufteilt. Auch Deutschland kündigte an, seinen Banken bei Bedarf 500 Milliarden Euro für Kreditbürgschaften und Finanzspritzen zur Verfügung zu stellen. Großbritannien steckte unterdessen 37 Milliarden Pfund in drei der landesweit größten Kreditinstitute.
Die Maßnahmen wurden auf Grundlage eines gemeinsamen Leitfadens ergriffen. Auf diese Leitlinien hatten sich die Staats- und Regierungschefs der Eurogruppe und Großbritanniens zuvor am Sonntag bei einem Gipfel in Paris geeinigt (EURACTIV vom 13. Oktober 2008). Die Leitlinien schließen folgende Punkte mit ein:
- Staatliche Garantien für die Vergabe neuer Kredite
- Erneute Kapitalspritzen für europäische Banken
- Absicherung der Kreditgewährung im Interbankengeschäft zur Erhöhung der Liquidität.
- Neue Regeln für die Rechnungslegung, die zeitweise das so genannte „Mark to market accounting“ (den Neubewertungsprozess) aussetzt, dessen Verwendung für die Verschlechterung der Lage verantwortlich gemacht wurde.
Zustimmung der EU innerhalb von 24 Stunden
Um das Vertrauen weiter zu stärken, sagte die Kommission zu, dass nationale Rettungspläne innerhalb von 24 Stunden grünes Licht bekommen könnten, wenn sie den Vorgaben entsprächen, die in den neuen Beihilfevorschriften festgelegt sind.
Der Leitfaden wurde von den Regierungen seit langem erwartet, da sich diese gefragt hatten, ob ihre nationalen Rettungspläne mit den strengen Beihilferegeln der EU vereinbar sind. Dieses Dringlichkeitsbewusstsein könnte sich angesichts der großen Schwankungen auf den Märkten als sehr wichtig erweisen.
Dem Leitfaden zufolge dürfen staatliche Interventionen vorgenommen werden, solange diese nötig sind, um die aktuelle Krise auf den Finanzmärkten zu bewältigen. Insbesondere werden Garantiesysteme für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren erlaubt, mit der Möglichkeit, den Zeitraum zu verlängern, wenn die Kommission zustimmt und es die Krise auf den Finanzmärkte erfordert.
Staatliche Beihilfen müssen außerdem in ihrem Umfang begrenzt werden, um ungerechtfertigte Gewinne für Aktieninhaber von Finanzinstitutionen zu vermeiden, sagte die Kommission.
Darüber hinaus müssen die Regierungen sicherstellen, dass alle Banken in ihrem Land Zugang zu den Rettungsmaßnahmen haben, unabhängig davon, in welchem Land sie ihren Hauptsitz hat.
Das war eines der wichtigsten Argumente der Kommission gegen den irischen Rettungsplan, der vor zwei Wochen vorgelegt worden war. In seinem ursprünglichen Plan hatte Irland eine umfassende Garantie für alle Einlagen in sechs irischen Banken vorgesehen, allerdings schloss der Plan andere Bankinstitutionen im Land von der Garantie aus. Dadurch wären große Summen Geld in die geschützten Banken geflossen, vor allem zum Nachteil der britischen Finanzinstitute im Land.
Nach dem überarbeiteten irischen Plan wird nun niemand mehr benachteiligt. Er wurde formell von der EU-Kommission am späten Montagabend gebilligt.
Zusätzlich zum Grundsatz der Nicht-Diskriminierung fordert der Leitfaden außerdem, dass Banken, die staatliche Beihilfe bekommen, die Kosten für ihre Rettung ganz oder zu einem großen Teil selbst übernehmen und eine angemessene Vergütung für das erhaltende Geld zahlen sollen.

