Die deutsche Regierung habe nicht genug getan, um ein Urteil des EU-Gerichtes befolgen, das ein Gesetz kippt, das Europas größten Automobilhersteller praktisch vor einer Übernahme durch andere Unternehmen schützt. Dies sagte ein Sprecher der Kommission am 10. April 2008 und warnte vor weiteren rechtlichen Schritten.
Man habe Deutschland wegen des „Volkswagen-Gesetzes” angeschrieben, sagte eine Sprecherin des Kommissars für den Binnenmarkt, Charlie McCreevy.
Das umstrittene Gesetz wurde vom Europäischen Gerichtshof im Oktober 2007 für unrechtmäßig befunden. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass es gegen die Freizügigkeit von Kapital verstoße, da es Investoren die Möglichkeit nehme, sich an dem Unternahmen zu beteiligen.
Das Gesetz beinhaltet eine Reihe von Klauseln, die der deutschen Bundesregierung und dem Bundesland Niedersachsen eine dauerhafte Kontrolle über Volkswagen gewähren sollen – unabhängig von den Aktien, die sie besitzen. Insbesondere legte es fest, dass andere Anteilseigner nicht mehr als 20% der Stimmrechte im Unternehmen besitzen können, selbst wenn sie einen größeren Anteil an seinem Kapital besitzen.
Im Januar 2008 legte die deutsche Regierung zwar Änderungen des Gesetzes vor, schaffte aber nicht die Sperrminderheit von 20% für Entscheidungen bei bedeutenden Geschäften ab. Das bedeutet, dass Beschlüsse nur dann verabschiedet werden können, wenn die Hauptversammlung eine Zustimmung von 80% erreicht – fünf Prozent mehr, als es vom deutschen Gesetz vorgesehen ist. Die Klausel ermöglicht es Niedersachsen also praktisch, alle Beschlüsse zu blockieren und volle Kontrolle über VW auszuüben, obwohl es nur etwas mehr als ein Fünftel der Unternehmensanteile besitzt.
Man habe sich nicht vollständig an das Gerichtsurteil gehalten, so die Kommission. Sie fügte hinzu, das Schreiben bedeute nicht den Beginn eines formellen Vertragsverletzungsverfahrens. Dennoch warnte der Kommissar Deutschland davor, dass er sich das Recht vorbehalte, die Regierung wieder vor das EU-Gericht zu stellen, wenn sie das Problem nicht angehe.
In einem Schreiben vom 10. April 2008 antwortete die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries, sie „erkenne auch in der Sache nicht, dass die vom allgemeinen Aktienrecht abweichende Sperrminorität den freien Kapitalverkehr behindert“.
Die Abschaffung der Sperrminderheit von 20% wäre ein Segen für Porsche. Das Unternehmen hatte seine Absicht signalisiert, seine Anteile an Volkswagen von 31% auf eine Mehrheitsbeteiligung zu erhöhen – ein Schritt, dem sich Niedersachsen widersetzt hatte.
Zur gleichen Zeit hat Deutschlands Regierungskoalition den Weg für Maßnahmen geebnet, um ausländische Investitionen zu blockieren. Dieser Plan würde ein deutsches Pendant zum US-amerikanischen Committee on Foreign Investments (Ausschuss für ausländische Investitionen) schaffen, dem es möglich wäre, Übernahmen eingehend zu prüfen, die einen Anteil von mehr als 25% eines deutschen Unternehmens durch ausländische Staatsfonds beinhalten.
Der Schritt steht im Zusammenhang mit zunehmenden Befürchtungen, dass diese Investmentfonds von Ländern wie China oder Russland dazu benutzt werden könnten, politischen Einfluss in strategischen Sektoren wie Energie und Verteidigung zu erlangen. Die EU hat ebenfalls angekündigt, dass sie an einem freiwilligen Verhaltenskodex arbeite, der, so hofft sie, international beschlossen werde (EURACTIV vom 14. März 2008).
