Beispiellose politische Krise in Belgien [DE]

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Seit nunmehr 152 Tagen nach der Wahl immer noch ohne Regierung erreicht die politische und konstitutionelle Krise in Belgien noch nie dagewesene Ausmaße. Die Frage über die Aufteilung des Wahlkreises Brüssel-Halle-Vilvoorde reißt die beiden linguistischen Gemeinschaften auseinander.

Seit den Wahlen vom 10. Juni ist Belgien ohne Regierung und die politische Krise weitet sich aus. Flämische Parlamentsmitglieder hatten am 7. November 2007 für ein Gesetz gestimmt, das die Rechte von französischsprachigen Bürgern im flämischen Teil Brüssels einschränkt und etwa 120 000 francophone Wähler in einem rein flämischen Wahlkreis isoliert. 

Dies veranlasste Französisch sprechende Delegierte dazu, aus den Koalitionsverhandlungen auszusteigen. Laut Didier Reynders, dem Leiter der französischsprachigen liberalen Reformbewegung, wurde der ‚belgische Pakt’, der die Anerkennung der verschiedenen Gemeinschaften und Minderheiten in diesem aus drei Regionen bestehenden Bundesstaat fordert, gebrochen.

Ungeachtet dessen, was wie eine zweite Niederlage für den designierten Premierminister Yves Leterme aussieht (siehe EURACTIV vom 24. August 2007), hat der belgische König Albert II den Parteivorsitzenden der flämischen christdemokratischen Partei am 8. November 2007 aufgefordert, sein Mandat fortzuführen und sich darum zu bemühen, eine Regierungskoalition, auf der Basis der so genannten Blau-Orangenen Koalition (Christdemokraten und Liberale), zu bilden.

König Albert II, das Symbol der Einheit zwischen den beiden Gemeinschaften, erwägt auch die Möglichkeit, ein ‚Komitee der Weisen’ zu gründen, um den Dialog zwischen den beiden linguistischen Gemeinschaften wieder herzustellen.

Das Hauptproblem in den Gesprächen, die die Christdemokraten und die Liberalen aus Flandern und Wallonien betrafen, ist die Forderung von Yves Letermes Partei nach größerem regionalen Einfluss in Gebieten wie Justiz und Verkehr sowie bei Beschäftigung und sozialer Sicherheit. Dies, so die francophonen Parteien, beraube den Bundesstaat in beträchtlichem Maße seines Wesens.

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