Acht Monate vor den Parlamentswahlen in der Tschechischen Republik hat das Verfassungsgericht Teile des seit drei Jahrzehnten geltenden Wahlgesetzes des Landes gekippt.
Nach Ansicht der Richterinnen und Richter verstößt das aktuell gültige Wahlrecht gegen die Grundsätze der Gleichheit und des fairen Wettbewerbs bei Wahlen.
Mit den geforderten Änderungen würden Parteibündnisse, die bei Wahlen gemeinsam antreten, insgesamt fünf Prozent der Stimmen benötigen, um ins Unterhaus des Parlaments einzuziehen. Bisher galt die Fünf-Prozent-Hürde für jede einzelne Partei – egal, ob sie alleine oder in einem Bündnis antrat.
Für die kommenden Wahlen im Oktober haben sich bereits zwei „Oppositionskoalitionen“ gebildet.
Unklar ist allerdings, ob die geforderten Änderungen bereits bei den Wahlen in diesem Jahr gelten. Sie müssten von beiden Kammern des Parlaments gebilligt werden – der Zeitraum dafür dürfte eng werden.
Überhaut nicht einverstanden mit den geforderten Änderungen zeigte sich indes Ministerpräsident Andrej Babiš, dessen liberale Partei ANO vom aktuell gültigen Wahlgesetz bei den letzten Wahlen 2017 profitierte und siegte.
Babiš kritisierte: „Das Verfassungsgericht hat definitiv alle Grenzen überschritten und […] versucht aktiv, die politische Lage in unserem Land zu beeinflussen.“
[Bearbeitet von Tim Steins]