Ab sofort können Europäische Bürgerinitiativen gestartet werden. Die Erwartungen an die neue Möglichkeit der Bürgerbeteiligung sind sehr hoch, die Hürden für eine erfolgreiche Initiative ebenfalls. Ein Überblick.
Seit dem 1. April können Europäische Bürgerinitiativen (EBI) gestartet werden. Wenn eine Million Bürger aus ganz Europa eine gemeinsamen Initiative unterstützen, können sie die EU-Kommission auffordern, in dieser Angelegenheit aktiv zu werden.
Bis es aber soweit ist, müssen viele bürokratische Hürden überwunden werden. Selbst wenn dann alle Bedingungen für eine erfolgreiche Initiative erfüllt sind, ist die Kommission keinesfalls verpflichtet, im Sinne der Bürger zu handeln. Die Brüsseler Behörde muss dann lediglich begründen, warum sie nicht handeln will.
EBI – die Bedingungen
Wer eine erfolgreiche Initiative anstrebt, muss eine Reihe von Grundvoraussetzungen erfüllen. Alle Informationen zum Start und zur Unterstützung einer Europäischen Bürgerinitiative gibt es im Amtlichen Register.
Die wesentliche inhaltliche Voraussetzung: Das Thema der Initiative muss in den Zuständigkeitsbereich der EU fallen. Was außerhalb der Befugnis der EU liegt, offenkundig missbräuchlich, unseriös oder gegen die Werte der Union verstößt, wird nicht zugelassen. Ein Beispiel: Eine EBI, die darauf abzielt, dass das Europäische Parlament seinen Sitz künftig nur noch in Brüssel hat, würde scheitern. Schließlich müssten dazu die EU-Verträge durch die Mitgliedsstaaten geändert werden.
Wer eine Initiative anstrebt, muss zunächst einen Bürgerausschuss aus mindestens sieben Bürgern aus sieben verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten gründen. Der Bürgerausschuss kann die Initiative einreichen und hat dann ein Jahr Zeit, um mindestens eine Million Unterschriften aus mindestens einem Viertel der Mitgliedsländer – derzeit also sieben – zu sammeln. Für jedes Land wurde zudem eine Mindestzahl der Unterzeichner festgelegt. Aus Deutschland müssen demnach mindestens 74.250 Unterschriften vorliegen. Die offizielle Übersicht zu den Mindestzahlen der Unterzeichner je Mitgliedsstaat gibt es hier.
Parteien, Verbände und andere Organisationen können einer Europäischen Bürgerinitiative mit Geld und bei der Organisation unterstützen. Das muss jedoch veröffentlicht werden.
Der Bürgerausschuss kann die Stimmen der Unterstützer in Papierform und online sammeln. Die Kommission stellt eine Open-Source-Software für die Online-Sammlung zur Verfügung. Die zuständige nationale Behörde zertifiziert die Online-Variante, um die gespeicherten Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
Wer fristgerecht genügend Unterstützer für seine Initiative findet, kann diese in einer öffentlichen Anhörung im Parlament präsentieren. Die Kommission muss sich mit der Eingabe befassen und entscheidet dann, ob sie eine Gesetzesvorlage zu dieser Initiative vorlegen wird oder nicht. Die Brüsseler Behörde muss ihre Entscheidung ausführlich begründen.
Wer abstimmt, muss Name, Adresse, Nationalität, Geburtsort und -datum angeben. In 18 von 27 Mitgliedsstaaten muss der Unterstützer zudem seine Personalausweisnummer angeben.
Skepsis der gesellschaftlichen Akteure
Michael Efler vom Verband "Mehr Demokratie" ist allerdings "eher skeptisch", was das tatsächliche Veränderungspotenzial in Bezug auf die EU-Politik angeht. "Denn erstens ist die Europäische Bürgerinitiative ja nur ein Vorschlagsrecht an die EU-Kommission. Zweitens sind keine vertragsändernden EBI zulässig, woran viele Initiativen scheitern werden. Und drittens sind die Hürden des Verfahrens (eine Million Unterschriften aus einer signifikanten Zahl von Mitgliedsstaaten, Zwang zur Gründung eines Bürgerausschusses mit Mitgliedern aus 7 Mitgliedsstaaten, Angabe der Personalausweisnummer in 18 von 27 Mitgliedsstaaten) erheblich."
Die Umweltschutzorganisation Greenpeace kritisiert ebenfalls, dass die Vorschriften so restriktiv sind, dass sie viele Bürger entmutigen und abschrecken könnten, sich an einer Initiative zu beteiligen. "Die Daten-Voraussetzungen für eine EBI sind deutlich überzogen", sagte Jorgo Riss, EU-Direktor von Greenpeace. "Die Verpflichtung zur Angabe von Geburtsdatum, – ort und Pass- oder Personalausweisnummer sind lästig, unnötig und aus Datenschutz-Gründen gefährlich", heißt es in einer Greenpeace-Erklärung zur EBI.
mka
Links
Die Europäische Bürgerinitiative – Amtliches Register
Kommission: Startschuss für Europäische Bürgerinitiativen (30. März 2012)
Kommission: Q&A – European Citizens‘ Initiative (ECI) (30. März 2012)
Rat: Citizens‘ initiative – You can set the agenda (29. März 2012)
In den Medien
EURACTIV.com: EU opens to first citizens‘ initatives amid criticism (30. März 2012)
Positionen
EUD: Europa wagt mehr Demokratie (29.März 2012)
Greenpeace: The European Citizens‘ Initiative (März 2012)
Mehr Demokratie: EBI: Ein erster Schritt (1. April 2012)
Manuel Sarrazin: EBI: Am 1. April 2012 fällt der Startschuss (29.März 2012)
Zum Thema auf EURACTIV.de
Gesetz zur EU-Bürgerinitiative verabschiedet (16. Dezember 2011)
EU-Bürgerinitiative: Keine Kosten für Organisatoren (24. August 2011)
EU-Bürgerinitiative: Wer trägt die Kosten? (26. Juli 2011)
Eine völlig neue Form partizipatorischer Demokratie? (15. Dezember 2010)
Bürgerfremde EU-Bürgerinitiative nachgebessert (1. Dezember 2010)
