Das rumänische Verfassungsgericht hat das Referendum zur Absetzung von Präsident Traian B?sescu für ungültig erklärt. Damit kann das konservative Staatsoberhaupt im Amt bleiben.
Das Verfassungsgericht Rumäniens teilte am Dienstag mit, es habe mit einer Mehrheit von sechs zu drei Stimmen die Volksabstimmung für ungültig befunden. Dieses habe nicht die erforderliche Wahlbeteiligung von 50 Prozent aufgewiesen. Die Wahlleitung hatte die Abstimmung bereits Ende Juli wegen der zu geringen Beteiligung für ungültig erklärt.
Die linksgerichtete Regierung von Ministerpräsident Victor Ponta, die den Präsidenten Traian B?sescu absetzen wollte, hatte indes argumentiert, eine Aktualisierung der Wählerverzeichnisse würde die Ergebnisse noch einmal ändern. Die Regierung glaubt, dass die erforderliche Beteiligung erreicht worden wäre, hätte man die aktuellen Bevölkerungsdaten vom Zensus 2011 für das Wählerverzeichnis zugrunde gelegt. Rund drei Millionen Menschen hätten auf den Listen gestanden, seien aber mittlerweile ins Ausland gezogen oder gestorben.
Der Machtkampf zwischen Präsident und Regierung dürfte sich damit fortsetzen. Die Ereignisse haben zwei Jahrzehnte nach dem Ende des Regimes von Nicolae Ceausescu Sorgen über den Zustand der Demokratie in dem osteuropäischen Land geweckt. Die Regierung wirft B?sescu Verfassungsbruch und Einflussnahme auf die Justiz vor.
Anfang Juli hatte die Regierung im Parlament das Verfahren zur Amtsenthebung begonnen. Die EU hatte Pontas Vorgehen scharf kritisiert, weil sie die Unabhängigkeit der Justiz und das Prinzip der Gewaltenteilung in Rumänien in Gefahr sieht. Ponta hatte bereits angekündigt, das Urteil des Gerichts, egal wie es ausfallen würde, akzeptieren zu wollen.
Die Amtsenthebung B?sescus sollte mit einem Volksentscheid legitimiert werden. Das Referendum scheiterte am 29. Juli allerdings am Quorum der notwendigen Mindestbeteiligung von 50 Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung. Zwar stimmten 88 Prozent der Referendumsteilnehmer gegen B?sescu, es beteiligten sich aber nur 46 Prozent der wahlberechtigten Rumänen. Es war daher erwartet worden, dass das Verfassungsgericht die Volksabstimmung für nichtig erklärt.
Angesichts des Machtkampfs zwischen dem Regierungschef und dem Präsidenten Rumäniens hatte die rumänische EU-Abgeordnete Monica Macovei vor einem bevorstehenden Bürgerkrieg gewarnt (EURACTIV.de vom 13. August 2012).
Rumänien ist 2007 der EU beigetreten und steht seitdem unter besonderer Beobachtung der EU-Kommission, da das südosteuropäische Land die Beitrittskriterien noch nicht erfüllt hat. Die größten Defizite gibt es im Justizbereich und bei der Prävention und Bekämpfung von Korruption auf hoher Ebene und im öffentlichen Sektor.
EURACTIV/rtr
Links
EU-Kommission: Letter from President Barroso to Prime Minister Ponta (10. August 2012)
Venedig-Kommission: Statement on Romania (7. August 2012)
Europarat: PACE President calls on all players in Romanian politics to overcome their differences following the referendum (30. Juli 2012)
Rumäniens Außenministerium: Remarks on the 7 August 2012 statement of the President of the Venice Commission (8. August 2012)
Rumäniens Regierungschef Ponta: I request the local public authorities to cooperate with all state authorities (3. August 2012)
EURACTIV Brüssel: Romanian Court under pressure, seeks help from Europe (8. August 2012)
EURACTIV Brüssel: Opposition MEP fears "civil war" in Romania (13. August 2012)
Zum Thema auf EURACTIV.de
Rumänien: EU-Abgeordnete warnt vor Bürgerkrieg (13. August 2012)
Todesdrohungen gegen Rumäniens Richter (9. August 2012)
Rumänien: Amtsenthebung von B?sescu gescheitert (30. Juli 2012)

