Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am Dienstag, ob die Bundesregierung beim Euro-Rettungsschirm ESM und beim Euro-Plus-Pakt die Rechte des Bundestags verletzt hat. Manuel Sarrazin, der die Klage der Grünen betreut, erhofft sich vom Urteil auch ein Signal für die Bundestagsrechte beim Fiskalvertrag.
Die Euro-Krise hat die Bundesregierung gezwungen, immer öfter außerhalb der EU-Verträge zu agieren. Doch was bedeutet das für die Rechte des Bundestags? Diese Frage muss das Bundesverfassungsgericht am Dienstag (19. Juni) klären. Die Grünen-Fraktion im Bundestag fühlte sich bei den Verhandlungen Anfang 2011 über den dauerhaften Euro-Rettungsfonds ESM und über den Euro-Plus-Pakt schlecht informiert und hatte dagegen in Karlsruhe geklagt.
Die Kläger berufen sich auf Artikel 23, Absatz 2 des Grundgesetzes. Dort ist geregelt, dass die Bundesregierung den Bundestag und den Bundesrat "umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt" in Angelegenheiten der Europäischen Union zu unterrichten hat.
Euro-Rettung als EU-Angelegenheit?
Allerdings ist die Euro-Rettung für die Bundesregierung keine Angelegenheit der EU, da der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) ein "zwischenstaatliches Instrument der Mitgliedstaaten der Eurozone" ist.
Für die Grünen steht dagegen außer Frage, dass alle Maßnahmen der Euro-Rettung eine Angelegenheit der EU sind und deshalb auch die Parlamentsrechte entsprechend angewendet werden müssen. Diese Parlamentsrechte sind im "Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union" (EUZBBG) geregelt. Demnach muss die Bundesregierung den Bundestag in EU-Angelegenheiten "frühzeitig, umfassend und fortlaufend" informieren und beteiligen.
"Wir haben konkrete Fälle gerügt und hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung attestiert, dass sie gegen unsere Parlamentsrechte verstoßen hat", sagte Manuel Sarrazin, europapolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, gegenüber EURACTIV.de. Die Grünen hoffen auf die Klarstellung, dass auch zwischenstaatliche Vereinbarungen, die in der Euro-Zone getroffen werden, bei den deutschen Parlamentsrechten als Angelegenheiten der EU behandelt werden. "Die Unionsmethode von Frau Merkel wäre damit zumindest innerstaatlich gestoppt", so Sarrazin.
Konsequenzen für den Fiskalvertrag
Der Grünen-Politiker räumte ein, dass die Bundesregierung das Parlament bei den Verhandlungen über den Fiskalvertrag deutlich besser einbindet als das beim ESM und dem Euro-Plus-Pakt der Fall war. "Die Bundesregierung unterrichtet und beteiligt den Bundestag beim Fiskalvertrag nach eigenen Angaben analog zu den Vereinbarungen im EUZBBG. Zugleich beharrt die Regierung aber auf ihrer Haltung, dass sie das eigentlich nicht müsste. Wenn unsere Klage Erfolg hat, wäre erstens klargestellt, dass sie uns bei Euro-Angelegenheiten immer analog zum EUZBBG beteiligen muss und zweitens, dass auch bei allen künftigen völkerrechtlichen Anbauten zu den EU-Verträgen dieser Standard gilt", so Sarrazin gegenüber EURACTIV.de.
Neue Euro-Gremien
Bisher unterrichtet die Bundesregierung den Bundestag über die Vorgänge zur Euro-Rettung, die außerhalb der offiziellen EU-Institutionen erfolgen, nur mündlich. Das betrifft vor allem die neuen Gremien, die mit dem Fiskalvertrag in völkerrechtliche Strukturen gegossen werden, also die Euro-Gruppe, in der die Finanzminister der Euro-Zone beraten, und die Euro-Gipfel, bei denen sich die Staats- und Regierungschefs der Euro-Zone treffen. "Wir wollen das für diese Gremien, die in der Krise eine bis dahin ungeahnte Bedeutung gewonnen haben, dieselben Unterrichtungs- und Beteiligungsrechte gelten wie bei den normalen europäischen Institutionen. Deshalb fordern wir auch, dass das EUZBBG materiell so erweitert wird, dass es an die neue Situation angepasst wird", erläuterte Sarrazin.
Auch wenn das Urteil am Dienstag die Beteiligungsrechte des Bundestages beim Fiskalpakt stärken sollte, sprach sich Sarrazin gegen weitere rechtliche Schritte aus. "Ich werde meiner Fraktion keine Klage gegen den Fiskalpakt vor dem Bundesverfassungsgericht empfehlen", so Sarrazin.
Michael Kaczmarek
Links
BVerfG: Mündliche Verhandlung im Organstreitverfahren "ESM/Euro-Plus-Pakt" (30. November 2012)
EUZBBG: Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union
Zum Thema auf EURACTIV.de
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