Lobbying: Drehtür-Fälle der EU-Kommission im Fokus

Der Europäische Ombudsmann Nikiforos Diamandouros (r.) prüft, ob die EU-Kommission unter der Leitung José Manuel Barroso "Drehtür-Fälle" und somit Interessenkonflikte in den eigenen Reihen systematisch ignoriert. Foto: © Europäische Gemeinschaften

Hohe EU-Beamte wechseln aus der Kommission in die Wirtschaft und wieder zurück. Diese Praxis kritisieren Transparenzorganisationen wie LobbyControl oder Greenpeace seit Jahren. Nun geht auch der Europäische Bürgerbeauftragte den Beschwerden der NGOs nach.

Der Europäische Bürgerbeauftragte (Ombudsmann) Nikiforos Diamandouros überprüft derzeit, ob die Europäische Kommission ihre eigenen Regeln über Interessenskonflikte in sogenannten "Drehtür-Fällen" konsequent anwendet. Das teilte der Ombudsmann am Donnerstag (14. Februar) offiziell mit.

Der Ausdruck "Drehtür-Fälle" umschreibt den Wechsel von Beamten oder Angestellten des öffentlichen Dienstes in vergleichbare Jobs im privaten Sektor, oder umgekehrt.

Die Nichtregierungsorganisationen (NGOs) Corporate Europe Observatory, Greenpeace, LobbyControl und Spinwatch hatten sich beim Ombudsmann beschwert, dass die Kommission es systematisch versäume, diese Fälle ordnungsgemäß zu behandeln.

Nun prüft Diamandouros, was an den Behauptungen dran ist und hat dazu in einem ersten Schritt die Kommission aufgerufen, ihm eine Liste mit möglicherweise relevanten Fällen aus den vergangenen drei Jahren zu schicken. Der Ombudsmann wird dann entscheiden, welche Einzelakten er untersuchen wird. Sollte er Anzeichen für ein systematisches Problem finden, wird er eine Untersuchung aus eigener Initiative einleiten.

Die Regeln und ihre (Nicht-)Anwendung

Die NGOs haben nach eigenen Angaben in den vergangenen Jahren zahlreiche Fälle dokumentiert, in denen ehemalige Mitarbeiter der EU-Kommission in Tätigkeiten wechselten, die zu Interessenkonflikten führen können, ohne dass die Kommission etwas dagegen unternommen habe.

LobbyControl erläutert, dass die Regeln der Kommission grundsätzlich vorsehen, dass die ausscheidenden Mitarbeiter zwei Jahre lang die Kommission über ihre neuen Tätigkeiten informieren müssen. Wenn Gefahr besteht, dass diese mit den legitimen Interessen der vorherigen Dienststelle in Konflikt stehen, darf die Kommission laut den Mitarbeiterbestimmungen den Wechsel verbieten oder nur unter Auflagen genehmigen.

"Wir haben Kenntnis zahlreicher Fälle, in denen die Kommission nichts dergleichen unternommen hat. Auch wird die Anfrage um Erlaubnis häufig nicht gestellt – regelmäßig ohne Folgen für die wechselnden Mitarbeiter", schreibt LobbyControl und listet folgende Beispiele aus den letzten Jahren auf:

Die Beispiele

Derek Taylor war bis 2009 Energieberater für die Generaldirektion Energie und Transport, gründete dann seine eigene Lobbyfirma und wurde Berater zu Energiefragen für die Lobbyagentur Burson Marsteller. Um Erlaubnis hat er die Kommission nie gebeten. Erst am 9. September 2011, zwei Jahre nach seinem Ausscheiden aus der EU und nachdem eine Nichtregierungsorganisation Dokumenteneinsicht gefordert hatte, beantragte Taylor auf Anfrage der EU-Kommission nachträglich die Erlaubnis für seine derzeitigen beruflichen Aktivitäten. Diese erhielt er ohne jegliche Auflage – mit der Anmerkung, es sei "bedauerlich", dass er erst jetzt um Erlaubnis frage.

Marten Westrup arbeitete bis September 2010 für die Generaldirektion Unternehmen und Industrie und nahm anschließend einen Beraterjob bei BusinessEurope an, um den mächtigen Arbeitgeberverband in Klimafragen zu beraten. 2011 wechselte er zurück in die Kommission zur Generaldirektion Energie. Die Kommission erteilte für diesem Wechsel eine Ausnahmegenehmigung.

Petra Erler: Die ehemalige Kabinettschefin von Ex-Kommissar Günter Verheugen arbeitete auch nach Verheugens Ausscheiden aus der EU-Kommission 2010 weiter eng mit ihm zusammen. Beide gründeten die Lobbyagentur "European Experience Company" im April des selben Jahres. Erst im August 2010, als Medien auf ihre neue Tätigkeit aufmerksam wurden, richtete Erler sich mit einer Bitte um Genehmigung an die EU-Kommission. Ergebnis: Sie darf ihre Lobbyagentur mit einigen Auflagen in den ersten zwei Jahren führen.

Bruno Dethomas
: Der ehemalige Vorsitzende der Eastern Partnership Taskforce der EU-Kommission legte seine Tätigkeit im Dezember 2010 nieder. Im März 2011 begann er für die Lobbyagentur G+ zu arbeiten, zu deren Kunden Gazprom Export und die Russische Föderation zählen. Die Kommission genehmigte den Wechsel ohne Auflagen.

Thomas Lönngren
war bis 2011 Generaldirektor der European Medicines Agency und wechselte nahtlos in den Posten als strategischer Berater der Pharmaberatung Pharma Executive Consulting Ltd + NDA Group. Erst nachdem wir mit unserem europäischen Netzwerk auf den Fall aufmerksam gemacht und die Presse darüber berichtet hatte, reagierte die Behörde – und versah den Wechsel nachträglich mit Auflagen. Der europäische Rechnungshof hatte erst im vergangenen Jahr zahlreiche zur Kommission gehörige Behörden dafür kritisiert, dass sie ihre Interessenkonflikte nicht angemessen gehandhabt haben.

mka

EURACTIV Brüssel: Commission probed over ‘revolving door’ lobbying allegations (14. Februar 2013)

Links


EU-Bürgerbeauftragte:
Ombudsmann untersucht, wie EU-Kommission mit "Drehtür-Fällen" umgeht (14. Februar 2013)

LobbyControl: EU-Bürgerbeauftragter geht LobbyControl-Beschwerde nach (14. Februar 2013)

Corporate Europe Observatory: 
Revolving door complaint to Ombudsman (16. Oktober 2012)

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