ESM-Urteil: Bundestag erhält weitere Rechte

Neues Urteil, neue Blamage für die Bundesregierung: Das Bundesverfassungsgericht stärkt die Beteiligungsrechte des Bundestages bei Euro-Rettungsmaßnahmen, die außerhalb der EU-Verträge ausgehandelt werden. Foto: dpa

Die Grünen haben vor dem Bundesverfassungsgericht weitere Rechte für den Bundestag erstritten. Die Bundesregierung muss das Parlament bei den Euro-Rettungsmaßnahmen besser beteiligen, auch wenn sie außerhalb der EU-Verträge verhandelt werden. Das Urteil könnte Folgen für den Fiskalvertrag haben.

"Es ist ein 100-prozentiger Sieg", erklärte Manuel Sarrazin in einer ersten Reaktion nach der Urteilsverkündung gegenüber EURACTIV.de. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete hatte im Namen seiner Fraktion vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Bundesregierung geklagt und Recht bekommen. Das Gericht hat am Dienstag (19. Juni) entschieden, "dass die Bundesregierung den Deutschen Bundestag sowohl im Hinblick auf den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) als auch hinsichtlich der Vereinbarung des Euro-Plus-Paktes in seinen Unterrichtungsrechten aus Art. 23 Abs. 2 Satz 2 GG verletzt hat."

Das Urteil der Karlsruher Richter ändert zwar nichts am Inhalt von ESM und Euro-Plus-Pakt, hat aber weitreichende Folgen für die deutsche Euro-Rettungspolitik. Die Verfassungsrichter haben einmal mehr klargestellt, dass die Bundesregierung den Bundestag bei den wichtigen Euro-Rettungsmaßnahmen nicht außen vor lassen darf. Das betrifft – und das ist der Kern des Urteils – auch Euro-Rettungsmaßnahmen, die außerhalb der EU-Verträge verhandelt und entschieden werden. "Es war unser Anliegen klarzustellen, dass alle völkerrechtlichen Anbauten zu den EU-Verträgen ebenfalls unter den Artikel 23 des Grundgesetzes fallen", sagte Sarrazin zu EURACTIV.de.

Neue Gremien, neue Pflichten

Die Richter hätten zudem klargestellt, dass die Unterrichtung des Bundestages "grundsätzlich schriftlich" zu erfolgen hat. Bisher unterrichtet die Bundesregierung den Bundestag über die Vorgänge zur Euro-Rettung, die außerhalb der offiziellen EU-Institutionen erfolgen, nur mündlich. Das betrifft vor allem die neuen Gremien, die mit dem Fiskalvertrag in völkerrechtliche Strukturen gegossen werden, also die Euro-Gruppe, in der die Finanzminister der Euro-Zone beraten, und die Euro-Gipfel, bei denen sich die Staats- und Regierungschefs der Euro-Zone treffen.

Sarrazin sieht das Urteil auch als Basis, um das "Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union" (EUZBBG) materiell zu erweitern. Künftig solle dort festgeschrieben werden, dass die im EUZBBG geregelten deutschen Parlamentsrechte auch für zwischenstaatliche Vereinbarungen gelten müssen, die in der Euro-Zone getroffen werden. "Wir Grüne werden in der kommenden Woche einen Gesetzentwurf zur Änderung des EUZBBG in den Bundestag einbringen. Bisher hatte die Koalition jegliche Verhandlung darüber abgelehnt. Nun wird sie sich ihre Niederlage eingestehen müssen und sich auf uns zubewegen müssen", sagte Sarrazin.

Nachbesserung beim Fiskalpakt

Auch beim Fiskalpakt sieht Sarrazin Nachbesserungsbedarf. Die heute in Karlsruhe definierten Unterrichtungspflichten müssten im Ratifizierungsgesetz zum Fiskalpakt schriftlich fixiert werden, forderte Sarrazin. "Bei den Verhandlungen um den Fiskalvertrag wird die Bundesregierung ihre Blockadehaltung aufgeben müssen. Das EU-Beteiligungsgesetz muss an die Neuerungen des Fiskalvertrags angepasst werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf werden wir in der nächsten Woche in den Bundestag einbringen. Nur so kann sich der Bundestag umfassende Beteiligungsrechte sichern."

Weitere rechtliche Schritte gegen den Fiskalvertrag hat Sarrazin jedoch für sich bereits ausgeschlossen. "Ich werde meiner Fraktion keine Klage gegen den Fiskalpakt vor dem Bundesverfassungsgericht empfehlen", hatte Sarrazin bereits vor der Urteilsverkündung gegenüber EURACTIV.de klargestellt.

Begründung des Urteils

Die Richter sehen die Bundesregierung zwar keinesfalls bei "allen" Euro-Nebengesetzen in der erweiterten Unterrichtungspflicht. Dennoch wird die Regierung künftig besser mit dem Parlament zusammenarbeiten müssen, um nicht weitere Klagen und peinliche Niederlagen in Karlsruhe zu riskieren. Im Urteil heißt es konkret: "Um eine Angelegenheit der Europäischen Union handelt es sich auch bei völkerrechtlichen Verträgen, wenn diese in einem Ergänzungs- oder sonstigen besonderen Näheverhältnis zum Recht der Europäischen Union stehen. Wann ein solches Verhältnis vorliegt, lässt sich nicht anhand eines einzelnen abschließenden und zugleich trennscharfen Merkmals bestimmen. Maßgebend ist vielmehr eine Gesamtbetrachtung der Umstände, einschließlich geplanter Regelungsinhalte, -ziele und -wirkungen, die  sich, je nach Gewicht, einzeln oder in ihrem Zusammenwirken als ausschlaggebend erweisen können".

Die Verfassungsrichter drängen insgesamt auf eine stärkere Einbindung des Parlaments in den europäischen Integrationsprozess. Das diene dem "Ausgleich der mit der Europäisierung verbundenen Kompetenzverschiebungen im nationalen Gewaltengefüge zugunsten der mitgliedsstaatlichen Regierungen".

SPD: Blamage der Bundesregierung

Die SPD, die in diesem Jahr ebenfalls erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht mehr Rechte für das Parlament durchgesetzt hatte, wertet das heutige Urteil als "weitere Blamage der Bundesregierung vor dem Bundesverfasunsgericht", sagte Thomas Oppermann, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion.

Michael Kaczmarek

Links

BVerfG: Anträge im Organstreit "ESM/Euro-Plus-Pakt" erfolgreich (19. Juni 2012)

BVerfG: Mündliche Verhandlung im Organstreitverfahren "ESM/Euro-Plus-Pakt" (30. November 2012)

EUZBBG:
Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union

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