Brüssel bringt Ungarn vor Gericht

Durch seine "sture Haltung" verspiele Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán kostbare Zeit in den Verhandlungen um die dringend benötigte Notkredite des IWF für sein Land, kritisieren EU-Abgeordnete. Foto: dpa

Der Streit um die ungarische Staatsreform geht in die nächste Runde: Die EU-Kommission verklagt Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof. Der Grund: Die Regierung konnte die rechtlichen Bedenken der Kommission bei der Reform der Datenschutzbehörde und der Justiz nicht ausräumen.

Im Fall des Datenschutzbeauftragten habe Ungarn zwar auf einige Einwände der Kommission reagiert, heißt es in der Pressemitteilung der Brüsseler Behörde vom Mittwoch. Allerdings hat das Land mit der Gründung der nationalen Datenschutzbehörde die sechsjährige Amtszeit des früheren Datenschutzbeauftragten vorzeitig beendet. Die persönliche Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten ist eine Kernvorschrift des EU-Rechts. Diese schließt auch den Schutz vor einer vorzeitigen Amtsenthebung ein. Daher plane die Kommission eine Klage vor dem EuGH wegen der Verletzung der Unabhängigkeit der Datenschutzbehörde und der Entlassung ihres Präsidenten.

Außerdem sieht die Kommission in der Herabsetzung des Renteneintrittalters von Richtern von 70 auf 62 Jahre eine Altersdiskriminierung und Gefährdung der Unabhängigkeit der Justiz. Durch diese Maßnahme würden alleine im Jahr 2012 236 Richter früher in den Ruhestand eintreten (das wären innerhalb eines einzigen Jahres etwa 10 Prozent aller amtierenden Richter). Auch etwa 25 Prozent der öffentlichen Notare wären betroffen.

Da die Kommission die Angelegenheit angesichts des bevorstehenden Eintritts von 236 Richtern in den Ruhestand als dringlich erachtet, hat sie beim Gerichtshof das beschleunigte Verfahren beantragt. Zudem fordert sie die ungarische Regierung auf, die Anwendung der strittigen Rechtsvorschriften bis zur Entscheidung des Gerichtshofs auszusetzen, um Folgeprozesse vor nationalen Gerichten und Schadensersatzklagen der Betroffenen zu vermeiden.

Die Kommission hegt zudem generell weiterhin Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz, insbesondere in zwei Punkten: die Befugnis des Präsidenten des Nationalen Justizamts, einzelne Fälle bestimmten Gerichten zuzuweisen, und die Möglichkeit einer Versetzung von Richtern ohne deren Zustimmung. Die Kommission könnte auch in dieser Sache ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten, sollte sie nicht zu der Überzeugung gelangen, dass das EU-Recht in Ungarn von unabhängigen Gerichten wirksam und ordnungsgemäß angewandt wird.

"Orbán sollte sich endlich bewegen"

Birgit Sippel, innenpolitische Expertin der SPD-Europaabgeordneten, begrüßt die Entscheidung Brüssels und spricht von einem "wichtigen Schritt" und einer "klaren Botschaft" an Ungarn, "endlich auf den Boden der europäischen Verträge und Werte" zurückzukehren.  "Die ungarische Regierung muss nicht nur europäische Gesetze umsetzen, sie muss dabei auch stets die europäischen Grundwerte achten. Grundrechte, wie die Unabhängigkeit der Justiz, der Schutz der Privatsphäre und die Meinungsfreiheit, auf die sich alle Mitgliedstaaten verständigt haben, müssen sich gerade in schwierigen Zeiten bewähren", so Sippel.

Ungarn habe die "Warnschüsse aus Brüssel" bis zum heutigen Tag nicht ernst genommen, sagt der Vorsitzende der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Markus Ferber. "Das Land hatte lange genug Zeit, die fragliche Gesetzgebung zu ändern oder auszusetzen. Deswegen ist es jetzt die einzig richtige Konsequenz, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten." Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán solle sich angesichts der "katastrophalen wirtschaftlichen und finanziellen Lage seines Landes endlich bewegen". Durch seine "sture Haltung" verspiele er "kostbare Zeit in den Verhandlungen um die dringend benötigte Notkredite des IWF für sein Land."

Einlenken Ungarns bei der Unabhängigkeit der Zentralbank

In der Frage der Unabhängigkeit der Zentralbank hatte EU-Wirtschaftskommissar Olli Rehn seit Dezember 2011 rechtliche Bedenken geltend gemacht. Ungarn hat inzwischen zugesagt, seine Gesetzgebung zu ändern, und zusätzliche Verpflichtungen und Klarstellungen vorgelegt, die die Bedenken der Kommission ausräumen. Sofern Ungarn die gemachten Zusagen einhält, wird die Kommission nach der angekündigten Änderung der ungarischen Rechtsvorschriften das Verfahren einstellen.

Das Einlenken Budapests mache klar, dass Ungarn auf die EU angewiesen ist, sagt Manuel Sarrazin, europapolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. "Dieses europäische Bekenntnis ist auch in Bezug auf die europäischen Werte notwendig. Klar ist: Die europäische Solidarität gilt Ungarn und der ungarischen Bevölkerung."

dto

Links

EURACTIV Brüssel: EU to drop Hungary bank case, uphold action over judiciary (25. April 2012)

Dokumente

EU-Kommission: Ungarn – Vertragsverletzungen: EU-Kommission zufrieden mit Änderungen des Zentralbankstatuts, ruft aber im Zusammenhang mit der Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten und mit Maßnahmen im Justizwesen den Gerichtshof an (25. April 2012)

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Brüssel erhöht Druck auf Ungarn (7. März 2012) 

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