Verkehrsverstöße können zukünftig EU-weit geahndet werden

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Die Verhandlungen zwischen dem Rat und dem Parlament waren im vergangenen Monat ins Stocken geraten. Es konnte keine Einigung darüber erzielt werden, ob ausländische Fahrer für Verstöße gegen fahrzeugfreie oder emissionsarme Zonen in europäischen Städten geahndet werden sollen. [Horacio Villalobos]

Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten haben am Dienstagabend (12. März) eine Einigung bezüglich der Ahndung von grenzüberschreitenden Verkehrsverstößen erzielt. Darunter fällt auch die Missachtung der umstrittenen Vorschriften für den Autoverkehr in städtischen Gebieten.

Verkehrsverstöße innerhalb der EU werden nun unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Fahrers geahndet. Dies war zuvor nicht so einfach zu bewerkstelligen, da die Mitgliedstaaten Schwierigkeiten hatten, Bußgelder von ausländischen Fahrern zu erheben und zu erhalten.

Zu den strafbaren Handlungen gehören Geschwindigkeitsübertretungen, Trunkenheit am Steuer, gefährliches Überholen, Überfahren einer durchgezogenen Linie, Fahrerflucht und weitere Delikte.

Die konservative Europäische Volkspartei (EVP) zeigte sich „erfreut, dass ein Unfall mit Fahrerflucht nicht ungestraft bleibt, wenn das Verbrechen in der EU begangen wurde“, heißt es in der Stellungnahme.

„Von nun an werden die Mitgliedstaaten in der Lage sein, Täter, die Fahrerflucht begehen und aus einem anderen Mitgliedstaat kommen, zu verfolgen“, heißt es weiter. „Diese Einigung über die Richtlinie stärkt die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, gewährleistet aber auch die wirksame Durchsetzung von Strafen für rückfälliges Verhalten.“

Auch der Europäische Verkehrssicherheitsrat (ETSC) begrüßte die Einigung. In einer Pressemitteilung, die am Mittwochmorgen (13. März) verschickt wurde, erklärte Ellen Townsend, Policy Director des ETSC: „Es ist nicht fair und macht unsere Straßen weniger sicher, wenn man Fahrer mit ausländischer Zulassung mit Verkehrsverstößen davonkommen lässt. Daher ist es großartig, dass die EU nicht nur das Spektrum der Verkehrsverstöße erweitert, die grenzüberschreitend verfolgt werden können, sondern auch die Chancen verbessert, dass Bußgelder bezahlt werden.“

Schwierige Verhandlungen

Die Verhandlungen zwischen dem Rat und dem Parlament waren im vergangenen Monat ins Stocken geraten. Dabei war insbesondere die Ahnung bei Befahrung von fahrzeugfreien oder Umweltzonen einer der umstrittensten Punkte.

In Umweltzonen dürfen nur Fahrzeuge fahren, die bestimmte Abgasstandards einhalten. Dadurch soll der Ausstoß von gesundheitsschädlichen Schadstoffen minimiert werden. In Deutschland gibt es derzeit 43 solcher Umweltzonen, darunter auch das Zentrum Berlins.

Die grenzüberschreitende Ahnung der Befahrung solcher Umweltzonen sorgte insbesondere bei den EU-Abgeordneten rechts der Mitte für Kritik. Denn die Praxis sei sozial ausgrenzend.

Letztlich konnten sich in den Verhandlungen allerdings die Mitgliedsstaaten durchsetzen.

„Strengere und effizientere Regeln für die Durchsetzung von Strafmaßnahmen bei Verkehrsverstößen, einschließlich Verstößen gegen Durchfahrtsbeschränkungen, werden die Sicherheit auf europäischen Autobahnen verbessern und für sicherere und umweltfreundlichere Wohngebiete in der gesamten EU sorgen“, erklärte der belgische Minister für Mobilität, Georges Gilkinet, am Dienstag in einer Presseaussendung.

EU-Parlament: Führerscheinrichtlinie ohne ärztliche Kontrollpflicht

Das EU-Parlament hat am Dienstag (27. Februar) seinen Standpunkt zur Überarbeitung der Führerscheinrichtlinie verabschiedet. Es befürwortet die Idee, bei der Erneuerung ihres Führerscheins eine Selbsteinschätzung vorzunehmen und 17-Jährigen das begleitende Fahren zu erlauben.

Andere Aspekte des Dossiers

Townsend vom Europäischen Verkehrssicherheitsrat fügte hinzu, dass „noch einiges zu tun“ sei. Sie sprach sich dafür aus, Strafpunkte für den Führerschein auch grenzüberschreitend einzuführen.

Dieses System einer bestimmten Anzahl von Strafpunkten, nach deren Erhalt man den Führerschein verliert, hatte die sozialdemokratische Europaabgeordnete Isabel García Muñoz befürwortet. Sie äußerte diesen Standpunkt im Zusammenhang mit der Richtlinie zur Überarbeitung der Vorschriften darüber, wer in der EU einen Führerschein besitzen darf und wie lange dieser gültig ist. Eine Position, die für EU-weite Strafpunkte plädiert, wurde im Parlament nicht angenommen.

Ein weiterer Knackpunkt in den Verhandlungen war die Frage, ob private Inkassobüros gegen Fahrer in der EU vorgehen dürfen, die ihre Bußgelder nicht bezahlt haben. Ein Sprecher der EVP sagte, die Fraktion habe erfolgreich ein Verbot für private Inkassounternehmen ausgehandelt, das zwei Jahre nach der Umsetzung dieser Regeln in die nationale Gesetzgebung der Mitgliedstaaten in Kraft treten soll.

„Wir können nicht akzeptieren, dass private Inkassobüros von Bußgeldern profitieren, indem sie unverhältnismäßige Kosten verursachen“, hieß es in der Erklärung der EVP.

Die Frist, innerhalb derer die Mitgliedstaaten ausländische Fahrer über ihren Verstoß und ihre Strafe informieren müssen, wurde in dieser Vereinbarung ebenfalls verkürzt. Beide Verhandlungsgruppen haben sich auch darauf geeinigt, die Mitgliedstaaten zu ermutigen, zusammenzuarbeiten und die Strafverfolgungsbehörden, die für die Ahndung des verantwortlichen Fahrers zuständig sind, dabei zu unterstützen, diesen ausfindig zu machen und zu bestrafen. Wenn die Einigung formalisiert wird, haben die Mitgliedstaaten elf Monate Zeit, um einen Bescheid über ein Verkehrsvergehen an den betreffenden Fahrer zu übermitteln.

Der zuständige Abgeordnete Kosma Złotowski von der Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer (EKR) erklärte am Mittwoch: „Wir haben die Position der Fahrer deutlich gestärkt, die rechtzeitig und in einer Sprache, die sie verstehen, über ihre Rechte und das Verfahren zum Einspruch gegen eine Strafe informiert werden müssen.“

Im Interesse der Transparenz soll die Kommission, die diese Gesetzgebung als Teil eines „Pakets zur Straßenverkehrssicherheit“ im Jahr 2023 vorgelegt hat, ein Portal einrichten. Dieses soll die Fahrer über die Vorschriften, die Einspruchsmöglichkeiten und die Bußgelder informieren, heißt es in der Pressemitteilung des Parlaments.

Als Nächstes muss die Vereinbarung offiziell von Rat und Parlament verabschiedet werden. Sobald dies geschehen ist, wird der Gesetzestext einer rechtlichen und sprachlichen Überprüfung unterzogen, bevor er formalisiert wird. Nach der formellen Verabschiedung haben die Mitgliedstaaten 30 Monate Zeit, um das Gesetz in ihr nationales Recht zu übernehmen.

[Bearbeitet von Nathalie Weatherald/Jonathan Packroff]

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