Die Europäische Kommission will am Mittwoch (29. November) ein Mobilitätspaket für Reisende vorlegen. Das Paket zielt unter anderem darauf ab, die Rechte von Fluggästen nach der Coronapandemie zu verbessern.
Das Reisen mit dem Flugzeug während der Pandemie war selbst für die erfahrensten Flugreisenden eine stressige Angelegenheit.
Abgesehen von der Angst, sich beim Betreten eines öffentlichen Raums mit dem Virus anzustecken (jeder unbedachte Hustenanfall reichte aus, um alarmierte Blicke auf sich zu ziehen), änderten sich die Einreise- und Ausreisebestimmungen für Länder schnell.
Die nationalen Gesundheitsbehörden führten eine aktualisierte Liste der Länder, die nicht besucht werden durften, damit sich Reisende nicht anstecken würden. In dem Bemühen, erkrankte Reisende fernzuhalten, schlossen viele Länder praktisch ihre Grenzen.
Für die Passagiere bedeutete dies, dass Flüge plötzlich ausfallen konnten. Dies führte zu einer Flut von Erstattungsanträgen bei Fluggesellschaften, die ohnehin schon mit einer sinkenden Nachfrage zu kämpfen hatten.
Die Reisenden mussten oft monatelang auf ihre Erstattung warten und wussten nicht, wann sie diese erhalten würden.
Während die Fluggesellschaften zu Beginn der Pandemie in der Regel die Erstattungen in voller Höhe auszahlten, änderten sie angesichts der Vielzahl der Stornierungen ihre Strategie und boten bald Gutscheine anstelle von Bargeld an.
Ob dies nach EU-Recht legal war, war so unklar, dass viele Unternehmen mit der Praxis durchkamen.
Die Situation wurde noch undurchsichtiger, wenn Online-Buchungsplattformen involviert waren. Es stellte sich die Frage, wer für die Bearbeitung der Rückerstattung verantwortlich war. Kunden berichteten von einer Art ärgerlichem Ping-Pong-Spiel zwischen den Buchungsplattformen und den Airlines.
Außerdem bestand immer die Befürchtung, dass Unternehmen, insbesondere Reisebüros, inmitten des Reisecrashs Insolvenz anmelden würden, was bedeutete, dass die Chancen, Gelder zurückzuerhalten, gegen Null gingen.
Neue Regeln zu Erstattungen und Beschwerden
Die Gesetzgeber in der Europäischen Union wurden aufmerksam und versprachen, den Rahmen für die Rechte der Fluggäste zu aktualisieren und ein erneutes Erstattungschaos wie in den Jahren 2020 und 2021 zu verhindern.
Es wurde ein Plan ausgearbeitet, um die Rechte der Fluggäste zu stärken, die sich im Zuge der Pandemie als unzureichend erwiesen hatten.
Es wird erwartet, dass die Ankündigung am Mittwoch (29. November) klarere Erstattungsregeln, eine Standardisierung der Beschwerdeformulare und strengere Meldepflichten der Fluggesellschaften gegenüber den Behörden umfasst.
Die Fluggesellschaften müssen die Fluggäste wohl auch besser über ihre Rechte in einer bestimmten Situation informieren. Beispielsweise sollte ein Fluggast, der Anspruch auf ein Hotelzimmer hat, nicht aus Unwissenheit im Flughafen übernachten müssen.
Auch multimodale Stornierungsrechte werden wohl in das Paket aufgenommen. Das bedeutet, dass ein Passagier, der beispielsweise wegen einer Zugverspätung seinen Flug verpasst, Anspruch auf eine Entschädigung hat.
Verbraucherschützer fordern weitere Ansprüche
Die europäische Verbraucherorganisation BEUC, die mit dem geplanten Paket vertraut ist, lobte einige Aspekte der Vorschriften, bedauerte aber, dass sie in einigen Bereichen nicht weiter gehen.
Ursprünglich wollte die EU-Kommission einen Schutz auch bei Insolvenzen einführen, doch ist es nun fraglich, ob dies auch geschehen wird.
Es ist auch unwahrscheinlich, dass sich die Stornierungsrechte auf potenziell gefährliche Reiseziele erstrecken werden. Wenn eine Regierung ihre Bürger davor warnt, in ein anderes Land zu reisen, beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Terrorgefahr oder militärischen Konflikten, hätten die Fluggäste keinen Ersatzanspruch, wenn sie ihren Flug stornieren.
Die BEUC hat auch eine stärkere Automatisierung der Erstattungen sowie direktere Kommunikationskanäle mit den Fluggesellschaften gefordert.
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic]
Diese Analyse erschien im englischen Original als Teil unseres wöchentlichen Newsletters zur EU-Verkehrspolitik, dem Transport Brief. Sie können sich hier für den Newsletter anmelden.

