Schweiz will Zuwanderung aus der EU bremsen

Die Zuwanderung ist besonders der rechtspopulistischen Schweizerischen Volkspartei (SVP) ein Dorn im Auge: Plakat zur Volksinitiative gegen die Masseneinwanderung. Foto: SVP

Die Schweiz will den Zuzug von Arbeitskräften aus der EU offenbar weiter einschränken. Die Regierung steht innenpolitisch unter Druck und scheut daher auch nicht vor der Konfrontation mit Brüssel.

In der EU steigen die Arbeitslosenzahlen – die Schweiz spürt das durch steigende Einwanderung von EU-Bürgern. Die schweizerische Regierung denkt deshalb darüber nach, die Zuwanderung zu beschränken. Dafür steht ihr das Instrument der sogenannten Ventilklausel zur Verfügung (siehe unten).

Die Ventilklausel ist bereits seit Mai 2012 in Kraft, jetzt soll ihre Anwendung ausgeweitet werden. Damals wurde die Vergabe von Langzeitaufenthaltsbewilligungen für Menschen aus acht EU-Staaten des ehemaligen Ostblocks (EU-8) kontingentiert. Für die 15 alten EU-Staaten plus Malta und Zypern (EU-17) konnten im letzten Jahr keine Beschränkungen erlassen werden, da die zulässige Zuwanderung aus diesen Ländern nicht überschritten wurde.

Die neusten Zahlen des schweizerischen Bundesamts für Migration (BFM) zeigen allerdings, dass die Zuwanderung aus der EU 17 im vergangenen Jahr stark zugenommen hat. Bei den fünfjährigen Aufenthaltsbewilligungen verzeichnete das BFM einen Anstieg von 4,6 Prozent im Vergleich zu 2011. Hält der Trend bis Mai an, so könnte die Regierung die Anwendung der Ventilklausel ausweiten, um den Zustrom von langfristigen Arbeitskräften auch aus der EU-17 zu reduzieren.

Die Kurzaufenthaltsbewilligungen unter einem Jahr für Menschen aus der EU-8 stiegen sogar um 22 Prozent an. Da viele abgewiesene Arbeitswillige keine langfristige Aufenthaltsbewilligungen mehr erhalten, versuchen sie nun, wenigstens für kurze Zeit in der Schweiz zu arbeiten. Der starke Anstieg wird es dem Bundesrat ab Mai erlauben, nun auch die Vergabe von Kurzaufenthaltsbewilligungen für die EU-8 zu limitieren.

Innenpolitische Motive


Die Maßnahmen hätten jedoch nur vorübergehenden Charakter. Ab Mai 2014 hat die Schweiz keine Möglichkeit mehr, die Zuwanderung aus den EU-Ländern einzuschränken. Ab dann gilt für sämtliche EU-Staaten – mit Ausnahme von Bulgarien und Rumänien – die uneingeschränkte Personenfreizügigkeit.

Für die schweizerische Regierung ist die Anwendung der Ventilklausel trotzdem eine willkommene Möglichkeit, Härte bei der Einwanderungspolitik zu demonstrieren. Damit versucht sie, den Kritikern der Personenfreizügigkeit etwas Wind aus den Segeln zu nehmen. Denn EU-kritische Töne finden in der Bevölkerung breiten Widerhall. Voraussichtlich 2014 wird über eine Initiative der rechtspopulistischen Schweizerischen Volkspartei (SVP) abgestimmt werden, mit der die Zuwanderung begrenzt werden soll. Es wäre nicht das erste Mal, dass eine Volksinitiative mit fremdenfeindlichem Inhalt angenommen wird: Am 28. November 2010 hatte das Stimmvolk mit einer Mehrheit von 52,3 Prozent die sogenannte Ausschaffungsinitiative angenommen. Sie sieht die Ausweisung von rechtmässig in der Schweiz lebenden Ausländern bei gewissen Straftaten vor. Ebenfalls für internationale Schlagzeilen sorgte die Annahme der eidgenössischen Volksinitiative „Gegen den Bau von Minaretten“ am 29. November 2009.

Der Nutzen einer Ausweitung der Ventilklausel ist umstritten. Beim Dachverband der schweizerischen Wirtschaft Economiesuisse ist man besorgt über mögliche schädliche Auswirkungen durch die Maßnahme. Auch die EU dürfte keine Freude haben. Bereits im letzten Jahr sorgte die Aktivierung der Ventilklausel für Zwist zwischen Bern und Brüssel. 

Hintergrund


Die Ventilklausel dient der Begrenzung der Aufenthaltsbewilligungen für erwerbstätige Ausländer in der Schweiz. Der Bundesrat kann sie aktivieren, wenn die Zahl der Arbeitsbewilligungen in einem Jahr zehn Prozent über dem Durchschnitt der letzten drei Jahre liegt. Trifft dies zu, so darf die Zulassung von Arbeitskräften aus der EU begrenzt werden, und zwar auf fünf Prozent über diesem Durchschnitt. Werden die zehn Prozent bis Ende April 2013 überschritten, kann die Maßnahme für ein Jahr in Kraft treten.

Die Ventilklausel ist Teil des Personenfreizügigkeitsabkommens (FZA), welches seinerseits Teil der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU ist.

Das FZA und dessen Protokolle sollen die Lebens- und Arbeitsbedingungen für EU-Bürger in der Schweiz vereinfachen. Ergänzt wird das Freizügigkeitsrecht durch die gegenseitige Anerkennung von Berufsdiplomen, durch das Recht auf den Erwerb von Immobilien und die Koordination der Sozialversicherungssysteme.

Seit dem 1. Juni 2002 ist das Abkommen für die Angehörigen der EU-17, Norwegens, Islands und Lichtensteins in Kraft. Infolge der EU-Erweiterung am 1. Mai 2004 wurde das Abkommen durch ein Protokoll ergänzt, welches die schrittweise Einführung der Personenfreizügigkeit mit der EU-8 regelt. Am 8. Februar 2009 wurde die Weiterführung des FZA und das Protokoll II zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Rumänien und Bulgarien (EU-2) vom Schweizer Volk gutgeheißen. Das Protokoll II trat am 1. Juni 2009 in Kraft.

Patrick Timmann

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