Die EU-Staaten haben am Montag (11. März) bei einem Treffen der EU-Arbeitsminister die Richtlinie über Plattformarbeit endgültig verabschiedet. Das Gesetz wurde trotz der Enthaltung von Deutschland und Frankreich verabschiedet.
Der Sinneswandel von Estland und Griechenland brach die Sperrminorität, die sie zuvor mit Deutschland und Frankreich gebildet hatten. Dadurch konnte das Dossier, das darauf abzielt, die wachsende „Gig-Economy“ zu regulieren und mehreren Millionen Arbeitnehmern in der EU Beschäftigungsrechte zu geben, verabschiedet werden.
„Dies ist ein bedeutender Tag für die Plattformarbeiter“, sagte der für Beschäftigung und Soziales zuständige EU-Kommissar Nicolas Schmit nach der Abstimmung.
Die Richtlinie muss nun vom Rat und vom Plenum des Europäischen Parlaments formell ratifiziert werden, was im Normalfall allerdings eine Formalie darstellt. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, um den Rechtsakt in ihre eigenen nationalen Systeme zu übertragen.
Geist des Kompromisses
Bis die griechischen und estnischen Minister bei der Sitzung am Montag das Wort ergriffen, war es unmöglich zu sagen, wie sie abstimmen würden. Beide Staaten hatten die letzte Fassung des Dossiers wegen Rechtsunsicherheit und Konflikten mit ihrem eigenen nationalen Arbeitsrecht kritisiert.
Zusammen mit Frankreich und Deutschland hatten sie sich im vergangenen Monat bei getrennten Treffen der EU-Botschafter zweimal der Stimme enthalten und damit eine Sperrminorität gebildet. Dies hatte in Brüssel die Befürchtung geweckt, dass das Dossier niemals verabschiedet werden würde.
Doch „im Geiste des Kompromisses“ und in dem Bewusstsein, dass das Ministertreffen nach den Worten der belgischen EU-Ratspräsidentschaft „entscheidend“ für eine Einigung über den Text war, änderten Estland und Griechenland im letzten Moment ihr Votum. Somit ebneten sie den Weg für die endgültige Annahme der Richtlinie.
„Danke für die Überraschungen in letzter Minute“, sagte der belgische Vizepremierminister Pierre-Yves Dermagne nach der Abstimmung, während die Minister klatschten und jubelten.
Deutsch-französische Isolation
In mehr als zwei Jahren Verhandlungen hatte sich die Richtlinie über Plattformarbeit, der erste Vorschlag der EU zur Regulierung der „Gig-Economy“ in der gesamten EU, zu einem der umstrittensten EU-Dossiers entwickelt.
Unterhändler der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Rates der EU einigten sich Anfang Februar auf eine abgeschwächte Version der Richtlinie. Diese wurde von den Mitgliedstaaten im vergangenen Monat zweimal abgelehnt, da Paris, Tallinn, Athen und Berlin dagegen waren.
Im Vorfeld eines weiteren negativen Votums der EU-Botschafter am vergangenen Freitag (8. März) sorgte Frankreich für Verwirrung. Es legte eine Reihe von Änderungen vor, die es an dem Gesetzestext vornehmen wollte. Auf diese Weise wäre die Anwendung des wichtigsten neuen Mechanismus der Richtlinie, der gesetzlichen Beschäftigungsvermutung, erheblich eingeschränkt worden.
Dieser neuartige Mechanismus zielte ursprünglich auf eine Harmonisierung der Neueinstufungsprozesse ab. Dadurch hätten selbständige Plattformbeschäftigte zu Vollzeitbeschäftigten mit allen damit verbundenen Rechten werden können, wenn ein untergeordnetes Verhältnis zur Plattform begründet worden wäre.
Im Rahmen der vorläufigen Einigung vom Februar wurden jedoch die Kriterien für die Unterordnung aus dem Entwurf gestrichen. Die Mitgliedstaaten wurden lediglich verpflichtet, in ihren nationalen Systemen eine Beschäftigungsvermutung zu schaffen, sodass es für die Arbeitnehmer einfacher wird, für eine Neueinstufung in Betracht gezogen zu werden als beim derzeitigen Rechtsstand.
Am Montag enthielt sich Deutschland aufgrund innenpolitischer Streitigkeiten in der Bundesregierung der Stimme. Frankreich erklärte unterdessen, es werde seine Stimme zurückhalten, bis die Kommission weitere rechtliche Klarstellungen vorlege. Andere skeptische Staaten folgten diesem Beispiel jedoch nicht, sodass die beiden größten Mitgliedstaaten der EU isoliert blieben.
Das verabschiedete Dossier enthält auch ein Kapitel über das algorithmische Management am Arbeitsplatz, das ein vollständiges Verbot der Verarbeitung bestimmter Datensätze vorsieht. Hierzu gehören der psychische Zustand, die Religionszugehörigkeit oder die Sexualität, aber auch private Gespräche oder Informationen außerhalb der beruflichen Tätigkeit der Person.
In Bezug auf wichtige Entscheidungen, die von einem Algorithmus beeinflusst oder getroffen werden, wie zum Beispiel Vergütung, Kontosperrung oder Kündigung, geht der Gesetzestext über das hinaus, was das EU-Datenschutzrecht, die Allgemeine Datenschutzgrundverordnung, vorsieht. Die Vereinbarung stellt ausdrücklich klar, dass solche Entscheidungen immer von einem Menschen getroffen werden müssen.
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic]

