Glücksspielrecht: „Blaue Briefe“ unterwegs

Glücksspiel, Glücksspielstaatsvertrag, Spielsucht, Automatenwirtschaft

Die Glücksspielbrancheist im Visier der EU - und der nationalen Regulierung in Deutschland. Foto: dpa

Auch wenn die EU bei Vertragsverletzungen oft lange zusieht, prüft und abwägt, so steht doch fest: Brüssels Mühlen mahlen langsam, aber sicher. In diesen Tagen werden einige „blaue Briefe“ abgeschickt. Darunter auch an Österreich. Dabei geht es um Verletzungen des Glücksspielrechts.

Das Glücksspielrecht von nicht weniger als 20 EU-Staaten beschäftigt Brüssel bereits seit einiger Zeit. Rund 100 Beschwerden sollen am Tisch liegen und auf Behandlung warten. Der Grund: Viele Mitgliedsländer wollen ihre Casino- und Lotterie-Monopolisten schützen und machen daher ausländischen Anbietern den Markteintritt schwer oder unmöglich.

Laut Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sind Monopole im – sensiblen – Glücksspielbereich zwar erlaubt, aber nur, wenn in puncto Spielerschutz maßvoll vorgegangen wird und es zu keinem Ausbau des Monopols kommt.

Nicht mit EU-Recht kompatibel

Die Kommission hat viele EU-Staaten, so auch Österreich, schon länger "auf dem Radarschirm", wie es wörtlich heißt. Dass Österreichs altes Glücksspielgesetz mit EU-Recht nicht kompatibel war, hatte der EuGH im September 2010 festgestellt. Im Voraus-Wissen um dieses Urteil hatte Österreich daher schon im Sommer 2010 das Gesetz novelliert.

Mit der Neufassung waren aber mit Ausnahme der Casinos-Austria-Gruppe weder Rechtsexperten noch Glücksspielfirmen glücklich. Besonders die Ausschreibung der Casino- und Lotterielizenzen sei unverändert nicht mit EU-Recht vereinbar, lautete einer von mehreren Kritikpunkten. 

Schluss mit Zuwarten

Wegen laufender rechtlicher Änderungen hatte man sich aber mit rechtlichen Schritten Zeit gelassen. Das Ausbleiben von erkennbaren Reaktionen auf  EU-rechtliche Vorbehalte, die sich häufenden Klagen über das Vorgehen einzelner Finanzbehörden gegen private Glücksspielunternehmen, aber auch das Versäumnis bei der im Gesetz verankerten Ausschreibung einer eigenen Pokersalon-Lizenz veranlassten schließlich die zuständige EU-Stelle, nicht mehr länger zuzuwarten.

Nicht zuletzt wurde auch mit Verwunderung registriert, dass ab Herbst 2013 alle Glückspielautomaten an das Bundesrechnungszentrum angeschlossen werden müssen, nicht jedoch die Video-Lotterie-Terminals des zum Monopolisten gehörenden WinWin-Unternehmens, das dazu erst ab 2015 verpflichtet wird.

Ein Fall für die nächste Regierung

Brüssel hat nun sein Okay für eine eingehende Prüfung der Situation gegeben. Das Finanzministerium in Wien erwartet auch schon das Eintreffen des so genannten Informationsersuchens über den aktuellen Stand der Rechtslage. Vorerst tröstet man sich damit, nicht der einzige Empfänger solcher "blauer Briefe" in der EU zu sein.

Grundsätzlich handelt es sich bei diesen Schreiben um eine Vorstufe zu einem möglichen Vertragsverletzungsverfahren. Wie aus der Umgebung der für das Glückspielwesen zuständigen Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) und des Staatssekretärs Andreas Schieder heißt, wird diese Causa freilich nicht mehr die jetzige Regierung tangieren, sondern erst die neue beschäftigen: Anfang Juli endet nämlich die Parlamentssession, und Ende September gibt es Neuwahlen. 

Vor Poker-Urteil des VfGH

Durchaus für Spannung sorgt freilich noch die am 6. Juni beginnende Sommer-Session des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes. Dabei soll es auch zur Behandlung einer nun schon bald seit 20 Jahren schwelenden Diskussion kommen, ob nun Poker ein oder kein Glücksspiel ist.

Immer mehr Wissenschaftler sehen in diesem Kartenspiel nicht das Glück, sondern das Köpfchen der Spieler gefordert. Was wiederum Auswirkungen auf die Glücksspielgesetzgebung hätte, für die Poker derzeit noch ein Glücksspiel ist, weswegen der Betrieb gewerberechtlicher Poker-Salons nicht legal ist.

Eine Entscheidung des Wiener Höchstgerichtes hätte somit sicher EU-weite Relevanz. Unter Umständen könnte es aber auch noch heißen: Bitte warten. Ist doch nicht ausgeschlossen, dass die österreichischen Höchstrichter die weitere Vorgangsweise der EU abwarten, da EU-Recht vor dem nationalen Recht rangiert.


(Redaktion Wien)

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