EU forciert Zusammenarbeit aller Arbeitsmarktverwaltungen

Die hohe Arbeitslosenrate in Europa ist ein ständiges Thema auf der Agenda der EU. © Paul-Georg Meister / PIXELIO

Der Beschäftigungsausschuss des EU-Parlaments hat beschlossen, dass künftig alle Arbeitsmarktbehörden der EU-Länder stärker zusammenarbeiten müssen. Vorbildfunktion haben erneut Deutschland und Österreich.

Die hohe Arbeitslosenrate quer durch Europa ist ein ständiges Thema auf der Agenda der EU. Und soll nun auch zu einer konkreten Initiative führen, die mehr als nur administrativen Charakter hat. So beschloss nun der Beschäftigungsausschuss des EU-Parlaments in Straßburg, dass künftig alle Arbeitsmarktservices, Arbeitsmarktverwaltungen und öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen der EU-Länder verpflichtend zusammenarbeiten müssen. Das betrifft unter anderem den Datenaustausch und damit die bessere Zugänglichkeit etwa zu Arbeitsplatzangeboten. Insgesamt vier Millionen Euro sollen zunächst aus dem "Programm für Beschäftigung und Soziale Investition" der EU für das neue Netzwerk zur Verfügung gestellt werden. Nach dem Beschluss im Parlamentsausschuss müssen noch die Regierungen der Mitgliedstaaten und das Plenum des Parlaments zustimmen. Ab Herbst 2014 soll dann die verpflichtende Zusammenarbeit beginnen.

Deutsch-österreichische Vorbildfunktion

Ein Ansatzpunkt, um eine intensive Kooperation in Angriff zu nehmen, war, dass es in den 28 EU-Staaten überall unterschiedliche Sozialsysteme gibt. Was die Vergleichbarkeit und auch den Austausch von Erfahrungen und Daten bisher schwierig machte. Dazu kommt, dass etwa der Übergang von der Schule ins Berufsleben von Land zu Land unterschiedlich geregelt ist. Was wiederum auch die Vermittlung von Arbeitssuchenden für die Arbeitsmarktverwaltung schwierig macht. Vorbildfunktion bezüglich beruflicher Bildung und Ausbildung haben übrigens vor allem Deutschland und Österreich. So ist etwa der deutsche "Meisterbrief", der vom staatlichen Prüfungsausschuss der Berufskammern des entsprechenden Berufes ausgestellt wird, ein europaweit anerkanntes Dokument, das auch den Inhaber als besonders qualifiziert ausweist. Besondere Vorbildfunktion hat auch das österreichische duale Ausbildungssystem, das neben der Ausbildung am Arbeitsplatz auch eine begleitende berufliche Schulbildung vorsieht und besonders qualifizierte Arbeitskräfte hervorbringt.

Arbeitslosenrate bei Pflichtschulabgängern verdoppelt

Von daher lag eine österreichisch-deutsche Zusammenarbeit auf der Hand. Es waren der österreichische Parlamentarier Heinz Becker und sein deutscher Kollege Thomas Mann, die sich besonders für die Zusammenarbeit der diversen Behörden und Institutionen am europäischen Arbeitsmarkt engagierten. Ihre Begründung: "Unser Ziel ist es, das Lernen von den Erfahrungen der Anderen zur Verpflichtung zu machen". Besonders Mitgliedstaaten mit hoher Arbeitslosigkeit und wenig effizienten Arbeitsmarktstrukturen sollen von der neuen verpflichtenden Kooperation profitieren. Bisher gab es nur eine informelle Zusammenarbeit der öffentlichen Arbeitsmarktverwaltungen in der EU. Ab 2014 soll ein institutionelles Netzwerk ein umfassendes "Benchlearning" ermöglichen. Nicht ohne Stolz verweist Becker darauf, dass "das österreichische Arbeitsmarktservice AMS eine Vorbildrolle spielt, wobei niedrigste Arbeitslosigkeit und Jugendarbeitslosigkeit belegen, was effiziente Arbeitsmarktverwaltungen leisten können".

Zwei Millionen Arbeitsplätze in Europa unbesetzt

Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat viele Unternehmen quer durch Europa betroffen, zu massenhaften Kündigungen und damit zu einem exorbitanten Anstieg der Arbeitslosenrate etwa in den südeuropäischen Ländern geführt. Gleichzeitig zeigte sich immer wieder, dass zwischen Arbeitslosigkeit einerseits und dem Bildungs- beziehungsweise Ausbildungsstandard andererseits ein enger Zusammenhang besteht. So etwa hat sich die Arbeitslosenrate jener, die nur einen Pflichtschulabschluss ausweisen können, verdoppelt. Mehr noch, es gibt sogar quer durch Europa fast zwei Millionen freie Stellen, die nicht besetzt werden können, weil es an den entsprechend ausgebildeten Fachkräften mangelt. Mit der Internet-Plattform "EURES" soll daher nun auch die grenzüberschreitende Mobilität Arbeitssuchender gesteigert werden.

Bezugsbedingungen für Kinder- und Familienbeilhilfe 

In diesem Zusammenhang macht Becker, gleichzeitig auch Chefunterhändler der EVP in dieser Causa, auf ein besonderes Problem aufmerksam. In vielen Ländern zeige sich, dass eine beträchtliche Anzahl von Jugendlichen – nicht nur Migranten aus nicht EU-Ländern – den Schulbesuch auf die leichte Schulter nimmt. Anstatt Leistung zu erbringen, werde Unterricht geschwänzt, der Schulbesuch vorzeitig abgebrochen. Oft komme es nicht einmal zum Abschluss der Pflichtschulzeit. Mit der Folge von Lese- und Rechenschwäche, einer Eignung, die über ein Hilfsarbeiter- oder gar Sozialhilfeempfängerdasein nicht hinaus reicht. Es sei gerade auch das Elternhaus, das hier mit Verantwortung trage, weil es nicht die entsprechende Obsorge treffe und Kinder sprichwörtlich verwahrlosen lasse. Mitunter seien es sogar die Eltern, die keinen Wert auf eine Schulausbildung ihrer Kinder legten. Hier lässt Becker im Gespräch mit EURACTIV mit der Forderung aufhorchen: "Ohne Verpflichtung keine Sozialleistung." Konkret meint er damit, dass man zum Beispiel den Erhalt von Familien- und Kinderbeihilfen etwa an den Besuch der Pflichtschule, ja sogar den Abschluss der Pflichtschulausbildung koppeln sollte. Ein Vorschlag, den zwar Rot-Grün kategorisch ablehnen, der aber manchen Eltern ihre Verantwortung in Erinnerung rufen und begreiflich machen würde, dass es in der Gesellschaft ein Wechselspiel von "Geben und Nehmen" gibt.
 
Herbert Vytiska (Wien/Brüssel)

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