Europäischer Gerichtshof für MenschenrechteDer Fall der inhaftierten ukrainischen Ex-Premierministerin und Oppositionsführerin Julia Timoschenko kommt heute vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dieser soll Licht in die Spekulationen um die Haftbedingungen der Politikerin in der Ukraine bringen. Eine Analyse von Fabian Fauch.
Es ist ein Fall für einen Film: Eine ehemalige Chefin des größten Erdgasimporteurs eines Landes steigt auf zur Spitzenpolitikerin, verliert indes eine entscheidende Wahl und wird von Ihren Gegnern wegen illegaler Gasgeschäfte und eines Mordkomplotts vor Gericht und hinter Gitter gebracht. Von dort kämpft sie weiter und trägt die Schlacht auf internationales Territorium: den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
Es zeichnet die Ukraine aus, dass ein solcher Prozess überhaupt möglich ist. Doch geht es dabei nicht um die Revision der ukrainischen Gerichtsurteile, sondern um die Einhaltung der Menschenrechte im Verfahren und in der Haft – insbesondere nach der Erkrankung der früheren Premierministerin.
Der Fall "Timoschenko gegen die Ukraine"
Der EGMR hat die erste Anhörung auf den 28. August um 14:30 Uhr terminiert. Der Beschwerdeantrag "Timoschenko gegen die Ukraine" trägt das Aktenzeichen 49872/11, da der Antrag noch aus 2011 stammt. Die Beschwerde richtet sich alleine gegen die Inhaftierung der früheren Premierministerin. Nach der Anhörung wird der EGMR den Fall verhandeln – unter Ausschluss der Öffentlichkeit, wie es in einer aktuellen Presserklärung hieß. Lediglich einige Plätze für die Presse sind reserviert. Ein Urteilstermin steht noch nicht fest.
Julia Timoschenko, die 1960 geboren wurde, wird beim EGMR als Führerin der Partei "Batkivschtschyna" (Vaterland) und des Blocks Julia Timoschenko (BJuT) geführt. Beides ist Teil einer langfristigen Strategie, die Julia Timoschenko noch vor dem Jahr 2000 entwickelte – beraten von westlichen Imagemakern. Ihr Aussehen – vor allem der geflochtene Zopf – waren Ergebnis dieses Konzepts und machten sie zu einer Ikone der Orangenen Revolution in der Ukraine. Eine auf das Fernsehen abgestellte Strategie der starken Bilder, der Hungerstreik und der Einsatz ihrer Tochter in ihrer aktuellen Kampagne – all das zeigt, wie klug die Ex-Premierministerin die Kraft der elektronischen Medien einzusetzen weiß.
Dabei hatte sie an der Macht wenig Erfolg und eckte im Ausland und bei der Wirtschaft an. In ihrer Zeit als Premierministerin in 2005 – nur kurz – sowie zwischen 2007 und 2010 spaltete sich ihr Bündnis mit dem damaligen Staatspräsidenten Viktor Juschtschenko, der ihrem Machtdrang nicht Herr wurde. Damals kursierten in Kiewer Wirtschaftskreisen Gerüchte, sie wolle strategische Bereiche der Wirtschaft unter die Kontrolle ihrer Gefolgsleute aus Dnipropetrowsk bringen. Eines der Felder: der Erdgashandel mit Russland, also der Import, Export und der Transit von Erdgas nach Westeuropa.
Niedergang nach verlorener Wahl
Doch dann verlor sie die Folgewahl – und statt ihrer Leute, darunter auch jene aus Dnipropetrowsk, kamen die Rivalen aus Donezk an die Macht. Die suchten im Keller der Premierministerin nach Leichen und fanden einen Ergas-Vertrag mit Russland, der angeblich zum Schaden der Ukraine verhandelt worden war. All das wirkte auf den Westen fingiert: Statt tatsächliche Ermittlungen anzustellen über die allgemeine Auswirkung der Korruption in der Ukraine, genügte den Ermittlern ein einzelner Fall, um die Oppositionspolitikerin anzuprangern. Statt die Geschäftspraxis oder gar vermeintliche Auslandskonten der Premierministerin zu enthüllen, wurden die Details des Systems Timoschenko nie offengelegt.
Der Fall Timoschenko und das Klischee
Alles schien nach Sieg auf der ganzen Linie aus. Doch der ukrainische Präsident Viktor Janukowitsch unterschätzte die Kraft der von Spin-Doktoren geschulten Politikerin, die jeden Angriff in Märtyrertum verwandeln kann – und das mit dem Charme einer Frau. Und da es in Moskau vor Jahren einen ähnlichen Fall gab – den Fall Chodorkowskij gegen Russland – passte es ins Klischee, im Zweifel für die Beschuldigte zu sein.
Den ukrainischen Richtern, über deren Qualität und Unabhängigkeit man im Westen wenig weiß, war das Image egal. Am 11. Oktober 2011 wurde Julia Timoschenko verurteilt: Wegen Amtsmissbrauchs verurteilte man sie zu sieben Jahren Gefängnis – und zu einem dreijährigen Verbot, sich um öffentliche Ämter zu bewerben. Julia Timoschenko focht das Urteil an – doch das Revisionsverfahren fand noch nicht statt. Das Urteil ist folglich nach westlichen Maßstäben nicht rechtskräftig – und dennoch bleibt die Politikerin in Untersuchungshaft. Auch das versteht sie auszulegen: Seht her, der Präsident hat Angst vor mir.
Timoschenkos Vorwürfe
Bereits vor dem Urteil – und das zeigt wie sehr sich Julia Timoschenko auf ernste Schwierigkeiten vorbereitete – legte sie gegen das Verfahren Beschwerde beim EGMR ein. Am 10. August 2011 geht ihr Antrag beim EGMR ein. Sie behauptete darin nach Angaben des EGMR:
– dass ihre "Verhaftung politisch motiviert" gewesen sei,
– dass die Gesetzmäßigkeit ihrer Untersuchungshaft im Kiewer Gefängnis SIZO Nr. 13 nicht überprüft worden sei,
– dass ihre Haftbedingungen "nicht angemessen" seien,
– dass man ihr "für eine Vielzahl gesundheitlicher Beschwerden" die medizinische Versorgung verweigerte
– dass sie unter ständiger Beobachtung im Charkiwer Krankenhaus gestanden habe,
Die Chronologie des Verfahrens
In ihrer Beschwerde bezog Julia Timoschenko sich auf Artikel 3 (Verbot der erniedrigenden Behandlung oder Bestrafung), auf Artikel 5 (Recht auf Freiheit und Sicherheit), Artikel 8 (Recht auf Privatleben) und Artikel 18 (Begrenzung der Einschränkung von Rechten) der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Am 14. Dezember 2011 beschloss der EGMR dem Fall aufgrund seiner Schwere und Sensibilität Priorität einzuräumen.
Am 30. Dezember 2011 war Julia Timoschenko in die Besserungs-Kolonie Katschansk in Charkiv überführt worden. Am 14. März 2012 beantragte sie beim EGMR eine Untersuchung in einer medizinischen Institution, um ihre Gesundheit zu überprüfen. Diesem Antrag stimmte der EGMR zu und wies die Regierung an, sie nach Paragraf 391 der ukrainischen Gerichtsordnung in ein Krankenhaus zu überweisen. Man bot ihr daraufhin am 4. April 212 die Zentralklinik der Eisenbahn an.
Als sie noch am selben Tag überführt wurde, so der EGMR in einer Fußnote der Mitteilung, habe sie "angeblich" Verletzungen an Bauch und Armen erhalten. Sie verweigerte daraufhin die Behandlung und behauptete, die Klinik sei falsch für ihre Beschwerden. Gegen den Transfer ins Krankenhaus kündigte sie einen Hungerstreik an, um "gegen die Gewalt der Gefängniswärter und ihre Zwangsüberführung" zu protestieren.
Vom 13. bis 15. April wurde es Ärzten der Berliner Charité gestattet, Julia Timoschenko in ihrem dortigen Krankenzimmer zu besuchen.
Am 22. April 2012 kehrte sie ins Gefängnis zurück. Am nächsten Tag reichte sie eine Beschwerde bei der Charkiwer Staatsanwaltschaft gegen die Zwangsüberführung in die Klinik ein. Doch der Staatsanwalt sah keinen Anlass für Ermittlungen. Der Hungerstreik dauerte an.
Am 25. April 2012 erklärte der Ukrainische Ombudsmann öffentlich nach einem Besuch bei der Gefangenen, dass es tatsächlich Verletzungen an ihrem Körper gebe.
Am 9. Mai wurde sie wiederum in die Klinik gebracht, wo ihre Behandlung unter Aufsicht eines deutschen Neurologen fortgesetzt wurde. Am selben Tage beendet sie ihren 20-tägigen Hungerstreik.
Am 12. Mai 2012 erklärte ihr Rechtsvertreter, sie stehe unter ständiger Aufsicht, auch während der Behandlung. Die Gefängnisleitung habe ferner den vollen Bericht über ihren Gesundheitszustand veröffentlicht.
Am 21. Mai forderte die Regierung, die gesundheitliche Interim-Maßnahme zu beenden, da die Inhaftierte eine angemessene Behandlung in einer angemessenen Umgebung erfahre. Dem Antrag der Regierung gab das Gericht am 31. Mai 2012 statt. Zugleich lehnte das Gericht einen Antrag von Julia Timoschenko ab, wonach ihre Behandlung in der Berliner Charité fortgesetzt werden sollte. Dabei forderte das Gericht die Regierung aber auch auf, in den Fragen der Zwangsmaßnahmen gegen die Inhaftierte bei ihrem Transfer ins Krankhaus und der ständigen Aufsicht zu ermitteln. Zugleich gestattete das Gericht, dass die Inhaftierte einen erneuten Antrag auf medizinische Behandlung stellen könne, falls dies erforderlich sei.
Was kann Julia Timoschenko erreichen?
Zweierlei kann Julia Timoschenko beim EGMR erreichen: Das Gericht könnte urteilen, dass sie bis zum Revisionsverfahren auf freien Fuß gesetzt wird. Doch dann könnte – ähnlich wie im Falle ihres früheren Alliierten Pawlo Lazarenko – Fluchtgefahr bestehen. Und das Gericht könnte feststellen, dass das Verbot der Bewerbung um öffentliche Ämter ausgesetzt wird, bis ein rechtskräftiges Urteil der obersten Instanz vorliegt. Dann wäre für Julia Timoschenko doch noch der Weg frei , sich – wenn nicht als Spitzenkandidatin, so doch als Strippenzieherin in den aktuellen Wahlkampf einzuschalten und damit einen Sieg der Partei der Regionen von Viktor Janukowitsch zu verhindern.
Dem EGMR sind indes derartige innenpolitische Erörterungen gleich. Er wurde 1959 von den Mitgliedern des Europarats gegründet, um in dessen Mitgliedsstaaten die Einhaltung der Menschenrechte zu überwachen. Ukrainische Medien spekulieren überdies, dass die EGMR-Richter in ihrem Urteil auch Empfehlungen oder Forderungen äußern könnten, wie die Ukraine ihr Rechtssystem modernisieren sollte. Doch das sind – wie auch die Frage des Ausgangs des Verfahrens – nur Spekulationen.
Fabian Fauch

