Der Prozess gegen die inhaftierte Julia Timoschenko wegen Steuerhinterziehung ist erneut verschoben worden. Nun soll die ukrainische Ex-Regierungschefin am 11. September per Video aus ihrer Klinik zu dem Verfahren zugeschaltet werden.
Das Gericht in Charkiw teilte am Dienstag mit, Julia Timoschenko habe den Termin wegen gesundheitlicher Probleme abgesagt. Das seit Mitte April mit mehrfacher Unterbrechung laufende Verfahren wurde auf den 11. September verschoben. Das Gericht beantragte, Timoschenko solle die Verhandlungen per Videoschaltung von ihrem Krankenhausbett verfolgen, damit der Prozess stattfinden könne. In der Vergangenheit hatte sie dies abgelehnt.
Die Generalstaatsanwältin Marina Kapinos erklärte einem ukrainischen Medienbericht zufolge, dass die Ablehnung Timoschenkos als Abneigung, vor Gericht zu erscheinen, betrachtet werden könne. Dennoch wolle man eine offizielle Antwort der Angeklagten auf den Antrag des Gerichts abwarten. Kapinos wies darauf hin, dass der Prozess nicht in Abwesenheit Timoschenkos beginnen könne.
Ihr Prozess wegen Steuerhinterziehung und Unterschlagung wurde mehrmals verschoben, da Timoschenko wegen Rückenproblemen in einem ukrainischen Krankenhaus behandelt wird. In der Anklage geht es um angebliche Vergehen in den 90er Jahren. Timoschenko weist die Vorwürfe zurück. Die 51-jährige Oppositionsführerin war bereits im Oktober wegen Amtsmissbrauchs zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Dabei ging es um Gasgeschäfte mit Russland, die sie im Jahr 2009 als Ministerpräsidentin verantwortet hatte.
Am 28. Oktober wählen die Ukrainer ein neues Parlament. Die "Vereinigte Opposition" um die Vaterlandspartei von Timoschenko hatte die Ex-Regierungschefin zu ihrer Spitzenkandidatin gemacht. Die Wahlkommission strich sie jedoch in der vergangenen Woche von der Kandidatenliste. Ausgeschlossen wurde auch der ebenfalls inhaftierte ehemalige Innenminster Juri Luzenko. Begründet wurde der Schritt damit, dass Gefängnisinsassen nach dem Gesetz nicht an Wahlen teilnehmen dürfen.
Wie ukrainische Medien am Montag berichteten, legte die Vaterlandspartei beim Obersten Verwaltungsgericht Berufung gegen den Gerichtsbeschluss ein, der den Entschluss der Wahlkommission bestätigt hatte. Eine Quelle innerhalb der Vereinigten Opposition erklärte dem Medienbericht zufolge, dass das Gericht den Antrag in Kürze prüfen und innerhalb von zwei Tagen entscheiden solle.
Der Präsident der Europäischen Volkspartei (EVP) und ehemalige Premierminister Belgiens Wilfried Martens verurteilte die Entscheidung der Wahlkommission. Nach Artikel 76 der ukrainischen Verfassung könne eine Verurteilung dazu führen, dass eine Person nicht in das Parlament gewählt wird, jedoch nicht dazu, dass diese Person von einer Kandidatur ausgeschlossen wird, so Martens. "Wieder einmal hat das derzeitige Regime in der Ukraine unter Führung von Viktor Janukowitsch die bekannte und seit langem bestehende Absicht bekräftigt, Oppositionsführer auszuschalten." Es sei ein weiterer schwerer Rückschlag für die Demokratie in der Ukraine und werde Konsequenzen für die Beziehungen zwischen der Ukraine und der EU haben, sagte der EVP-Präsident.
EURACTIV/rtr/dto
Links
EURACTIV Brüssel: Tymoshenko denied registration as election candidate (14. August 2012)
Presse
UKRINFORM: Prosecutor general’s office sees Tymoshenko’s rejection from videoconferencing as reluctance to face trial (14. August 2012)
Ukrainian News Agency: Batkivschyna Appeals To Supreme Administrative Court Against Decision To Uphold Legality Of Refusal To Register Tymoshenko And Lutsenko As Parliamentary Candidates (13. August 2012)

