Brüssel verabschiedet Leitlinien für Auto-Maut

"Systeme für die Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren müssen für alle transparent und fair sein", sagt EU-Verkehrskommissar Siim Kallas. Foto: EC

Die Niederlande und Dänemark diskutieren über die Einführung von Mautsystemen für Privatfahrzeuge. Belgien will demnächst eine Vignettenregelung einführen. Unterschiedliche Gebührensysteme für Privatfahrzeuge waren bislang Anlass zahlreicher Beschwerden bei der EU-Kommission. Brüssel will nun EU-Mitgliedsstaaten bei der Einführung von Mautsystemen für Pkw mit Leitlinien helfen.

EU-Verkehrskommissar Siim Kallas erklärte am Montag in Brüssel: "Nichtdiskriminierung ist ein im EU-Recht verankertes Grundrecht. Für einen französischen oder britischen Staatsangehörigen muss es genauso leicht sein, Slowenien oder Belgien zu durchfahren wie für jemanden, der dort wohnt."

Derzeit verfügen sieben Mitgliedsstaaten – Österreich, Bulgarien, die Tschechische Republik, Ungarn, Rumänien, die Slowakei und Slowenien –  über ein Gebührensystem für Privatfahrzeuge, das auf der Ausgabe von Vignetten mit zeitlich befristeter Gültigkeit basiert. Belgien will demnächst eine Vignettenregelung einführen. Auch die Niederlande und Dänemark diskutieren über die Einführung von Mautsystemen für Privatfahrzeuge.

Im Laufe der Jahre waren die Systeme für die Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren für Privatfahrzeuge Anlass zahlreicher bei der Kommission eingegangener Beschwerden. Einige Regelungen waren nicht mit den einschlägigen EU-Vorschriften vereinbar. 1996 musste Österreich seine Pläne für die Einführung eines Vignettensystems abändern, nachdem die Kommission erklärt hatte, dass die ausschließliche Ausgabe von Jahresvignetten eine Benachteiligung ausländischer Fahrer darstelle. 2008 leitete die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Slowenien ein, weil dort nur Halbjahresvignetten erhältlich waren. Die Behörden führten daraufhin Wochenvignetten ein.

Die Kommission hat daher Leitlinien herausgegeben, in denen sie darauf hinweist, dass Systeme für die Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren nach dem EU-Recht ausländische Fahrer nicht diskriminieren dürfen. Ziel der Leitlinien ist es, Mitgliedsstaaten, die die Einführung neuer Gebührensysteme für Privatfahrzeuge erwägen, bei der Konzipierung solcher Systeme zu unterstützen.

Leitlinien der Kommission

1. Eindeutigen Vorzug gibt die Kommission entfernungsabhängigen Mautsystemen, da diese grundsätzlich fairer und mit Blick auf das Aussenden von Preissignalen effizienter als zeitabhängige Vignettenaufklebersysteme sind. Werden sie nicht sorgfältig konzipiert, ist bei Vignettensystemen die Wahrscheinlichkeit höher, dass sich ausländische Fahrer, die einfach nur ein Land durchfahren wollen, mit nicht zu rechtfertigenden Schwierigkeiten konfrontiert sehen.

2. Zeitabhängige Vignettensysteme müssen folgenden Voraussetzungen genügen:

a) Mindestanforderungen hinsichtlich der Verfügbarkeit von Vignetten mit kurzer Gültigkeitsdauer: Sowohl für Personen, die ihren Wohnsitz im betreffenden Land haben, als auch für Nichtansässige müssen mindestens Vignetten mit wöchentlicher, monatlicher und jährlicher Gültigkeitsdauer angeboten werden. Es liegt auf der Hand, das Nichtansässige am häufigsten Kurzzeitvignetten nutzen werden.

b) Ein akzeptables Verhältnis der durchschnittlichen Tagespreise: Dabei handelt es sich um den durchschnittlichen Preis, ausgedrückt als Tagesäquivalent, den eine nicht im betreffenden Land wohnende Person (für die Vignette mit der kürzesten Gültigkeitsdauer, z. B. eine Wochenvignette) zu zahlen hat, ins Verhältnis gesetzt zu dem Preis, den eine im betreffenden Land wohnende Person für die Vignette mit der längsten Gültigkeitsdauer (z. B. eine Jahresvignette) zahlt (siehe unten Tabelle 1).

Bei Zugrundlegung der derzeit geltenden Systeme kann sich der durchschnittliche Tagespreis für einen Nichtansässigen in einer Größenordnung zwischen dem 2,5?fachen und dem 8,2-fachen des von einem Ansässigen verlangten Preises bewegen. Dieser Preis wäre als akzeptable Obergrenze zu betrachten. Zum Vergleich: Der maximal zulässige Quotient für schwere Nutzfahrzeuge beläuft sich nach der Eurovignetten-Richtlinie auf das 7,3-fache.

dto

Links

Dokumente

EU-Kommission:
Guidelines for non-discriminatory vignette systems for cars – key questions and answers (14. Mai 2012)

EU-Kommission: Verkehr: Pläne zu Straßenbenutzungsgebühren müssen Fairness für alle Fahrer gewährleisten (14. Mai 2012)

Mehr zum Thema auf EURACTIV.de

Vernetzte Mobilität für die Stadt von morgen (6. Januar 2012)

Europäische Vehrkehrsstrategie bis 2050 (29. März 2012)

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Abonnieren