Altmaier soll Gebäudesanierung vorantreiben

Die energetische Sanierung von Wohngebäuden kommt nicht voran, weil sich Bund und Länder noch nicht über die Kosten einigen konnten. Für die Deutsche Umwelthilfe ist das "ein herausragender Fall von Politikversagen". © Daniel Bleyenberg / PIXELIO

Die Förderung energetischer Gebäudesanierungen wird nach Ansicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) verschleppt. Ein „Sanierungsstau“ sei die Folge. Die Umweltorganisation setzt nach dem Röttgen-Rauswurf auf den neuen Umweltminister Peter Altmaier und hofft auf einen Kompromiss beim morgigen Energiewende-Gipfel.

"Wenn es unter den vielen Ungereimtheiten bei der Umsetzung der Energiewende eine herausragenden Fall von Politikversagen gibt, dann ist es die endlose Hängepartie um das Gesetz zur steuerlichen Förderung der Gebäudesanierung im Wohnbereich", sagte der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe Jürgen Resch am Dienstag (22. Mai) in Berlin.

Verunsicherte Sanierungsträger

Durch die Ankündigung von Gesetzen, die nicht umgesetzt werden, stiege die Unsicherheit bei den Sanierungsträgern. Die Erwartung zukünftiger Steuervergünstigungen führe zum Stillstand der gegenwärtigen Sanierungsmaßnahmen. So liege die jährliche Sanierungsquote bei Wohngebäuden derzeit bei unter einem Prozent, obwohl die Bundesregierung eine Quote von zwei Prozent vorgesehen habe. "Alles wartet auf das Gesetz um mit den Sanierungen zu beginnen", sagte Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse bei der DUH.

"Ein Drittel des CO²- Ausstoßes in Deutschland geht auf den Gebäudebereich zurück, dennoch wird das Thema nicht angepackt", sagte Cornelia Ziehm, Leiterin für Klimaschutz und Energiewende bei der DUH. Energieeffizienz sei ebenso wichtig wie die Umstellung auf erneuerbare Energien und dürfe daher nicht "Stiefkind der Energiewende" bleiben, forderte Ziehm.

Altmaiers Feuertaufe

Die DUH legt ihre Hoffnungen nun in den neuen Umweltminister Peter Altmaier und Kanzlerin Angela Merkel. Am Mittwoch (23.Mai) findet ein Spitzentreffen der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder zum Thema Energiewende statt. "Für Altmaier wäre die Einigung nach einem Jahr der gegenseitigen Blockade eine gelungene Feuertaufe im neuen Amt. Wenn Angela Merkel den Nachfolger und sich selbst nach dem rüden Rauswurf des Vorgängers nicht gleich wieder beschädigen will, muss sie bei der morgigen Sitzung den Durchbruch schaffen", forderte Resch.

Bedenken der Länder

Im Rahmen der Energiewende wurden im Jahr 2011 sieben von acht Gesetzen verabschiedet. Der Gesetzesentwurf zur steuerlichen Absetzbarkeit von Gebäudesanierungen scheiterte im Bundesrat. Im Vermittlungsausschuss, der erst im Oktober 2011 einberufen wurde, ist noch kein Durchbruch absehbar. Die Länder befürchten Steuermindereinnahmen und haben den Gesetzesentwurf deshalb scheitern lassen, so die Einschätzung der DUH. Klimaschutzexpertin Ziehm verwies allerdings auf Gutachten, wonach steuerlich geförderte Gebäudesanierungen langfristig zu höheren staatlichen Einnahmen führten. Dies geschehe durch die Vergabe von Aufträgen und zusätzliche Beschäftigung. Dadurch steigen Mehrwert- Einkommens- und Körperschaftssteuereinnahmen.

Altmaiers Alternativmodell

Eine informelle Arbeitsgruppe unter Leitung des ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführers der CDU/CSU- Fraktion und jetzigen Bundesumweltministers Peter Altmaier erarbeitete am 7. März 2012 ein Alternativmodell zum gescheiterten Gesetzesentwurf.

Um die Befürchtung sinkender Steuereinnahmen zu dämpfen, wurden in diesem Alternativmodell die Mindereinnahmen infolge der Vergünstigungen auf jährlich 1,5 Milliarden Euro gedeckelt. Gefördert werden sollen zudem nicht nur Gesamtsanierungen sondern auch Teilsanierungen, wie die Wärmedämmung oder die Erneuerung von Fenstern und Außentüren von Wohngebäuden. Die steuerliche Absetzbarkeit würde bei Gesamtsanierungen auf 30.000 Euro und bei Teilsanierungen auf 7.500 Euro pro Wohneinheit begrenzt. In dem Vorschlag der Arbeitsgrupe um Altmaier gibt es außerdem noch zwei leicht abgeänderte Alternativvarianten, die aber grundsätzlich das gleiche Ziel verfolgen.

Für die Berechnungen der Energieeffizienz gibt es zwei Standards. Gesamtsanierungen werden dann gefördert, wenn am Ende der KfW- Effizienzstandard 85 erreicht wird. Einzelmaßnahmen fallen unter die Förderung, wenn sie in ihrer Summe auf den KfW-Effizienzstandard 55 hinauslaufen würden. Die beiden Standards geben jeweils an, dass maximal 85, bzw. 55 Prozent des in der  Energiesparverordnung (EnEV 2009) zugelassenen Primärenergiebedarfs anfallen dürfen.

Die DUH hält die Ausweitung der Steuerförderung auf Teilsanierungen für sinnvoll. Die Kosten einer Gesamtsanierung seien oftmals zu hoch, als dass diese von Sanierungsträgern angegangen werden könnten. Durch Teilsanierung sei es möglich einen Anfang zu machen.

Umsetzung weiterhin auf der Kippe"

Als Umweltverband kann man sich immer mehr vorstellen", so Resch. Allerdings sei man bei der DUH pragmatisch und kompromissbereit. Wichtig sei, die Sache endlich zum Laufen zu bringen. Das Papier zum Alternativvorschlag läge seit seiner Ausarbeitung allerdings noch in der Schublade und ist seitdem nicht offiziell veröffentlicht worden.

"Wenn es morgen im Kanzleramt erneut zu keiner Einigung kommt, stellt sich die Frage, ob die Politik sich intern auf eine Art Haushaltssanierung durch die kalte Küche zu Lasten von Klimaschutz und Energiewende verständigt hat", erklärte Resch.

Andreas Klinger

Links

Dokumente

DUH: Energieeffizienz darf nicht Stiefkind der Energiewende bleiben (22. Mai 2012)

EnEV 2009:
Energieeinsparverordnung für Gebäude (2009)

Altmaier-Arbeitspapier:
Alternativmodell der steuerlichen Förderung (7. März 2012)

Zum Thema auf EURACTIV.de

Warnruf der Kommission zur Energieeffizienz-Richtlinie (19. April 2012)

EU-Konsultation zur Energieeffizienz von Gebäuden (8. März 2012)

EU-Parlament positioniert sich gegen den Rösler-Röttgen-Kompromiss (28. Februar 2012)

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