Kommission der „Sprachen-Diskriminierung“ beschuldigt [DE]

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Der Europäische Ombudsmann sagt, die Weigerung der Kommission, ihre Arbeit im Bereich Außenhilfe in allen 23 offiziellen EU-Sprachen durchzuführen, sei eine „schlechte Verwaltungspraxis“. Die Kommission selbst erklärt jedoch, dass dies unmöglich durchführbar wäre.

Der Europäische Bürgerbeauftragte P. Nikiforos Diamandouros kritisierte gestern die Ablehnung der Kommission, Bewerbungen für ein externes Hilfsprojekt in allen EU-Sprachen zu akzeptieren. Darüber hinaus sei ihre „Weigerung, dieser Rechtsverpflichtung nachzukommen, ist schlechte Verwaltungspraxis“.

Der Fall hebt die praktischen Schwierigkeiten und finanziellen Probleme hervor, mit denen die EU-Institutionen bei der Durchführung ihrer ehrgeizigen Sprachpolitik konfrontiert sind.

Die Angelegenheit betrifft die Ausschreibung der EU-Exekutive für ein Rehabilitationsprojekt für Folteropfer, das Teil der „Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte“ war. Die Bewerbungen sollten auf Englisch, Französisch oder Spanisch eingereicht werden.

Im Jahr 2004 entschied eine deutsche NGO, die psychologische und soziale Hilfe für Folteropfer und deren Familien anbietet, bei dem Ombudsmann Beschwerde einzureichen, nachdem die Organisation von der Kommission aufgefordert worden war, Übersetzungen für die entsprechenden Dokumente vorzulegen. Eine Übersetzung sei „sehr teuer und langwierig“, argumentierte die Organisation.

Die NGO behauptete, dass die EU-Exekutive rechtlich dazu verpflichtet sei, die Unterlagen in Deutsch zu akzeptieren, da es eine offizielle EU-Sprache sei, und beschuldigte die Kommission der „Sprachen-Diskriminierung“.

Die Kommission entgegnete jedoch, dass der Gebrauch aller EU-Sprachen bei Projekten mit Drittländern aus Kosten- und Zeitgründen nicht durchführbar sei. Daher habe sie einen „pragmatischen Kurs mit eingeschränktem Sprachen-Gebrauch gewählt“.

Der Ombudsmann stimmte zwar zu, dass die Kostenüberlegungen wichtig seien, sie reichten jedoch nicht aus, um „die Kommission von ihrer rechtlichen Verpflichtung zu befreien, alle offiziellen Sprachen zu akzeptieren“, und forderte die EU-Exekutive auf, „diese Art der Diskriminierung in Zukunft zu unterlassen“.

Im September 2008 wird die Kommission ihre neue Strategie zu Mehrsprachigkeit vorlegen (siehe EURACTIV vom 19. Februar 2008), während die EU-Institutionen derzeit ihre Übersetzungs- und Dolmetschersysteme überarbeiten. Dies ist Teil einer umfassenden Debatte über den Rahmen und die Kosten der Mehrsprachigkeitspolitik, die gegenwärtig 1,1 Milliarden Euro bzw. ein Prozent des EU-Haushaltes ausmacht.

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