EU-Mitgliedstaaten riskierten Vertragsverletzungsverfahren, wenn ihre nationalen Fußballligen die auf Nationalität basierenden Quoten der FIFA für Spieler anwendeten, da dies die Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Freizügigkeit von Arbeitern verletze, so die Kommission.
Die Kommission zeige der „6 + 5“-
Regel der FIFA die rote Karte, sagte der Kommissar für Beschäftigung Vladimir Špidla am 28. Mai 2008 im Vorfeld des jährlichen Kongresses des internationalen Fußballverbandes, während dem am 29. Mai 2008 in Australien über die Einführung der Regel entschieden wird.
Im Rahmen der „6+5“-Regel müssen mindestens sechs Spieler, die sich zu Anfang des Spiels auf dem Feld befinden, aus dem Land des Vereins kommen, für den sie spielen. Der Kommission zufolge stelle eine Beschränkung der Zahl ausländischer Spieler in einem Verein eine Diskriminierung aufgrund der Nationalität dar.
Unterdessen erkennt das Weissbuch Sport der Kommission, das im Juli 2007 angenommen wurde, die Autonomie von Sportorganisationen und der repräsentativen Strukturen an und räumt ein, dass die Governance hauptsächlich Sache der sportpolitischen Gremien sei.
Fußballprofis seien Arbeitnehmer, daher müssten die Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Freizügigkeit von Arbeitern beachtet werden. Die „Bosman“-Regelung sei diesbezüglich sehr deutlich, sagte Špidla. Er fügte hinzu, dass die Regel unvereinbar mit der EU-Gesetzgebung sei und die Kommission daher nicht zögern würde, Vertragsverletzungsverfahren gegen einen der 27 EU-Mitgliedstaaten einzuleiten, wenn er die Regel anwende.
Die EU-Exekutive unterstützt hingegen die „hausgemachte“ Regel der UEFA, nach der Fußballvereine zwar eine Mindestzahl an lokal ausgebildeten Spielern in ihrem Kader haben müssen, die aber keine nationalen Quoten auferlegt. Die Regel der UEFA scheine angemessener zu sein und dem Grundsatz der Freizügigkeit von Arbeitnehmern zu entsprechen, sagte Špidla in einem Kommentar zu den Ergebnissen einer speziellen Studie über die „hausgemachte“ Regel der UEFA, die am 28. Mai 2008 veröffentlicht wurde.
Eine Studie der Kommission schloss, dass die UEFA-Regel nicht zu direkter Diskriminierung aufgrund von Nationalität führe, jedoch das Risiko indirekter Diskriminierung aufgrund von Nationalität berge, da der Zugang zu den Trainingszentren der Vereine für junge nationale Spieler leichter sei, als für Spieler aus anderen Mitgliedstaaten.
Daher gab die Kommission an, sie werde die Umsetzung der UEFA-Regel „genau kontrollieren“ und bis 2012 eine weitere Analyse ihrer Auswirkungen durchführen, um ihre Bedeutung für den Grundsatz der Freizügigkeit von Arbeitern einschätzen zu können.
Die „hausgemachte“ Regel sei nicht perfekt und in ihrem Ansatz eher einfach, dennoch ermutige sie Vereine, mehr in lokal ausgebildete Talente zu investieren. Aus diesem Grund erhalte sie seine volle Unterstützung, sagte der Europaabgeordnete Ivo Belet (EVP-ED). Der EU-Kommissar für Bildung Ján Figel’ ist auch der Ansicht, dass die Regelungen der UEFA helfen werden, das Risiko zu vermeiden, dass die wichtigsten professionellen Fußballvereine ihre Trainingsstrukturen abschafften.
Die Stellungnahme der Kommission über die Spielerquoten wurde nur wenige Tage vor Beginn der EM 2008 in Österreich und der Schweiz am 7. Juni 2008 vorgelegt.

