Der künftige Weg für das Satellitennavigationssystem der EU, das 2013 betriebsfähig sein soll, wird klarer, nachdem sich die Mitgliedstaaten auf einen Durchführungsplan geeinigt haben: Sie haben einen Zeitplan und einen Plan zur industriellen Auftragsvergabe festgelegt, sowie eine klare Trennung der Rollen und Verantwortlichkeiten zwischen den drei EU-Institutionen.
Die 27 Verkehrsminister der EU einigten sich am 7. April 2008 auf eine allgemeine Ausrichtung für eine Verordnung über die weitere Durchführung Galileos. Sie enthält die Rechtsgrundlage für die Nutzung des Etats (3,4 Milliarden Euro) für den Zeitraum von 2007 bis 2013 sowie eine neue Managementstruktur für das Projekt.
Der slowenische Verkehrsminister Radovan Žerjav sagte, die Einigung stelle ein „deutliches Signal” für Europa und die ganze Welt dar, das zeige, dass die EU sich noch immer stark darum bemühe, allen europäischen Bürgern und Unternehmen bis 2013 einen hochqualitativen Satellitennavigationsdienst zur Verfügung zu stellen.
Laut des Kompromisses soll die Entwicklungs- und Errichtungsphase des Programms Galileo, die den Bau und den Einsatz der ersten Satelliten und die Errichtung der Infrastruktur am Boden umfasst, 2008 beginnen und 2013 enden. Die Betriebsphase – Management, Instandhaltung, Standardisierung und Vermarktung des Systems – sollte spätestens 2013 beginnen. Zu diesem Zeitpunkt soll das System betriebsfähig sein.
Die Errichtungsphase wird vollständig durch den Gemeinschaftshaushalt finanziert werden. Laut der Einigung werde es jedoch nach 2013 möglich sein, öffentlich-private Partnerschaften oder andere Verträge mit dem privaten Sektor abzuschließen.
Die industrielle Auftragsvergabe und die Ausschreibung der Infrastruktur wird in sechs Hauptarbeitspakete unterteilt werden: Systemtechnische Unterstützung, Fertigstellung der Missionsinfrastruktur am Boden, Fertigstellung der Infrastruktur für die Bodenkontrolle, Satelliten, Starteinrichtungen und Betrieb. Eine Reihe zusätzlicher Arbeitspakete ist ebenfalls vorgesehen.
Im Hinblick auf die Lenkung wird der Interinstitutionelle Galileo-Ausschuss, bestehend aus Vertretern aus Rat, Parlament und Kommission, über das jährliche Arbeitsprogramm entscheiden. Er wird weiter die Umsetzung der vertraglichen Vereinbarungen verfolgen und die gesamte Lenkung und politische Kontrolle des Programms sicherstellen.
Die Kommission wird als Manager des Programms agieren, während die Galileo-Aufsichtsbehörde – errichtet als Gemeinschaftsagentur – die Sicherheitsakkreditierung des Systems sicherstellen wird. Die Aufsichtsbehörde wird ebenfalls die Arbeit des Galileo-Sicherheitszentrums sicherstellen und einen Beitrag zur Vorbereitung der Kommerzialisierung des Systems leisten.
Was zukünftige Gewinne anbetrifft, welche die kommerziellen Dienste des Systems abwerfen, betont der Verordnungsentwurf, diese „müssen der Europäischen Gemeinschaft zufließen, damit die Wiedereinbringung der von ihr zuvor getätigten
Investitionen sichergestellt ist”. „Es könnte jedoch in den mit der Privatwirtschaft geschlossenen Verträgen ein Verfahren zur Einnahmenteilung vorgesehen werden”, so der Text weiter.
Der Text wurde von den Ministern unterstützt und hat bereits in informellen Verhandlungen der drei beteiligten Parteien – Rat, Parlament und Kommission – eine vorläufige Billigung seitens des Parlaments erhalten. Er wurde heute (8. April) in einer Abstimmung im Industrieausschuss des Parlaments angenommen. Die Abstimmung im Plenum des Parlaments soll so bald wie möglich stattfinden, um den rechtzeitigen Start des bereits seit langer Zeit aufgeschobenen EU-Flagschiffprojektes sicherzustellen.

