Fluglinien sollen für Ausbau von Flughäfen aufkommen [DE]

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Fluggesellschaften sind über Pläne des Europäischen Parlaments verärgert, die es Flughäfen ermöglichen würden, Gebühren zu erhöhen, um zukünftige Infrastrukturentwicklungen vorzufinanzieren.

In Anbetracht des ‚Würgegriffs’, mit dem sich europäische Flughäfen – bedingt durch die wachsende Nachfrage nach Luftverkehr – konfrontiert sehen, haben die Europaabgeordneten in einer Abstimmung am 15. Januar 2008 die Aufnahme einer neuen Klausel unterstützt. Diese räumt Flughäfen das Recht ein, zukünftige Infrastrukturentwicklungen durch erhöhte Gebühren für bereits vorhandene Benutzer vorzufinanzieren. 

Dieser Schritt hat die Fluggesellschaften verärgert, die ihrer Meinung nach bereits zu viel für Flughafeneinrichtungen und -dienstleistungen zahlten, die nicht immer von einwandfreier Qualität seien.

Die große Mehrheit der Europaabgeordneten hat sich darauf geeinigt, dass nur 67 Flughäfen unter die neuen EU-Regeln für Flughafengebühren fallen sollten, die ein jährliches Verkehrsaufkommen von mehr als fünf Millionen Passagieren aufweisen oder auf die mehr als 15% der Passagierbewegungen des Landes, in dem sich der Flughafen befindet, entfallen.

Die Kommission hatte ursprünglich vorgeschlagen, dass alle Flughäfen, die mehr als eine Million Passagiere pro Jahr abfertigten, unter die Richtlinie fallen sollten. Dies hätte für rund 150 Flughäfen gegolten.

Die Europaabgeordneten betonten jedoch, dass kleinere Flughäfen nicht die Möglichkeit hätten, Fluglinien übermäßige Gebühren aufzuerlegen. Im Gegenteil senkten sie öfter ihre Gebühren, um die Billigfluglinien, die eine große Anzahl an Passagieren anzögen, für sich zu gewinnen. Kleinere Flughäfen in die Richtlinie einzuschließen würde einen ‚unnötigen Würgegriff für regionale Flughäfen’ bedeuten, was sich negativ auf die regionale Entwicklung auswirken könnte und die Flugtarife für die reisende Öffentlichkeit in die Höhe treiben würde, so die Europaabgeordneten weiter.

Airports Council International Europe (der Europäische Flughafen-Dachverband) sagte, man sei ‚dankbar’ für die Arbeit des Parlaments zur Verbesserung des Vorschlags. Ernsthafte Bedenken blieben jedoch besonders im Hinblick auf den Geltungsbereich der Richtlinie und einer möglichen Erschöpfung der Kapazitäten bestehen.

Generaldirektor Olivier Jankovec sagte, die EU-Institutionen schienen Schwierigkeiten zu haben, die Dynamiken des europäischen Flughafenmarktes zu verstehen. An vielen Flughäfen seien die Fluggesellschaften die dominierende Partei; ihnen sei es möglich, hart zu verhandeln, wenn nicht sogar die Bedingungen zu diktieren, unter denen sie bereit seien, an den Flughäfen zu operieren. Es sei vollkommen irrelevant, die Richtlinie auf mehr als 80 Flughäfen in Europa anzuwenden, hauptsächlich aufgrund der Tatsache, dass sie eine festgelegte Anzahl an Passagieren erreichten. Sie werde eine kostspielige und ungerechtfertigte regulatorische Last bedeuten, besonders für sich schnell entwickelnde regionale Flughäfen und Knotenpunkte. Dies sei keine gute Regulierung.

Jankovec bedauerte weiterhin, dass es der Richtlinie nicht gelänge, die Notwendigkeit zu erkennen, dass die Situation der Flughäfen derart sein müsse, dass sie in neue Infrastruktur investieren könnten. Er fürchtet, dass die mangelhaft bestimmten Befugnisse der unabhängigen nationalen Regulierungsbehörden, die mittels der Richtlinie errichtet würden, nur Konflikte zwischen Fluggesellschaften und Flughäfen verstärken würden. Dies resultiere in einer Unsicherheit hinsichtlich Investitionen in Infrastruktur und in einer möglichen Verzögerung des stark benötigten Ausbaus der Kapazitäten.

Das Forum of European Regional Airports (FARE) begrüßte die Änderungen des Parlaments: Die Entscheidung sei ein wichtiger Schritt für die Sicherung des Ausbaus regionaler Flughäfen. Dies sei ein enormer Erfolg.

Die Vereinigung Europäischer Fluggesellschaften (AEA) sagte jedoch, sie sei enttäuscht, dass es dem Parlament, das normalerweise ein ‚Meister für den Verbraucherschutz des Einzelnen’ sei, nicht gelungen sei, die Schwächen des Kommissionsvorschlags zu korrigieren. Stattdessen hätten Flughäfen nun ein Monopolrecht auf die Preisbildung, das es ihnen erlaube, Gewinne aus der Menge der Passagiere beträchtlich zu steigern, die sie durch die Fluggesellschaften erhielten, ohne die Kunden der Fluglinien an den Gewinnen durch niedrigere Gebühren zu beteiligen.

Der Internationale Verband der Fluggesellschaften (IACA)  kritisierte die Entscheidung, den Flughäfen einen ‚Blankoscheck’ auszustellen, was die Wahl eines Single- oder Dual-Till-Systems angehe. Dies sei nachteilig für Fluggesellschaften und würde das monopolistische Verhalten der Flughäfen stärken. Der Verband fügte hinzu, am besorgniserregendsten sei jedoch die Entscheidung des Parlaments, eine Vorfinanzierung großer Flughafeninfrastruktur-Projekte mittels erhöhter Flughafengebühren zu genehmigen. Dies sei ‚wirtschaftlicher Unsinn’. Es ermögliche den Flughäfen, Baumaßnahmen zu beginnen und die Investitionsrisiken komplett auf die Fluggesellschaften zu verlagern.

European Low Fares Airline Association (ELFAA), der Verband, der die Billigfluggesellschaften vertritt, bedauerte ebenfalls das Unvermögen der Europaabgeordneten, den Flughäfen ein Single-Till-Geschäftsmodell aufzuerlegen. Der Verband sagte, das Dual-Till-System ermutige die dominierenden Flughäfen, ihre Stellung auszunutzen und sich einzig auf ihre Verkaufsaktivitäten zu konzentrieren. Dies sei eine unlautere Methode, die vom Gesetzgeber verboten werden sollte.

Generalsekretär John Hanlon kritisierte die Entscheidung der Europaabgeordneten, die Vorfinanzierung künftiger Einrichtungen durch Gebühren für die Nutzer zu genehmigen. Solch ein Vorgehen verstoße gegen das ‚Nutzer-zahlt-Prinzip’, da es Fluggesellschaften dazu zwänge, zu zahlen, auch wenn sie die entsprechende Einrichtung niemals nutzten. Fluglinien finanzierten ihre zukünftigen Flugzeuge auch nicht durch Gebühren für derzeitige Fluggäste; warum sollte dies also bei Flughäfen anders sein?

Der Verband begrüßte nichtsdestotrotz die Kürzung des ‚unnötig weiten Geltungsbereichs’ der Richtlinie. Er betonte, Wettbewerb sei das effektivste Regulierungsinstrument.

Der britische sozialdemokratische Europaabgeordnete Brian Simpson rechtfertigte die Kürzung des Geltungsbereichs der Richtlinie: Die Regulierung der Mehrheit der Flughäfen durch eine Regelung nach dem Motto ‚eine-Grenze-für-alle’, basierend auf einer beliebigen Fluggastzahl, um ‚die Großen zu erwischen’, sei ein fehlerhaftes Vorgehen.

Jim Higgins (EVP-ED), irischer Europaabgeordneter (mitte-rechts), erklärte: Flughäfen unter dem Grenzwert von fünf Millionen Fluggästen pro Jahr seien viel größeren Marktkräften ausgesetzt als größere Flughäfen. Sie den Bedingungen dieser Richtlinie zu unterwerfen, würde einen ‚unnötigen Würgegriff’für regionale Flughäfen bedeuten. 

Der nordirische Europaabgeordnete Jim Allister stimmte zu, dass der Schutz regionaler Flughäfen von ‚besonderem Interesse’ sei: Sie seien ein Katalysator für wirtschaftlichen Fortschritt vieler Regionen gewesen. Sie hätten Märkte geöffnet, sie hätten das Unzugängliche zugänglich gemacht, sie seien für die wirtschaftliche Umgestaltung unentbehrlich gewesen. Nun wolle sie die Kommission durch die Last der Bürokratie erdrücken und Innovationen unter einem Berg von Berichtspflichten begraben, wofür schlussendlich der Reisende zahlen müsse.

Der Vorschlag für eine Richtlinie zu Flughafenentgelten, der von der Kommission zum ersten Mal am 24. Januar 2007 vorgelegt worden war, zielt darauf ab, Transparenz zu gewährleisten, was Gebühren betrifft, die Flughäfen den Fluglinien für eine Reihe von Dienstleistungen und Einrichtungen, wie beispielsweise Terminals, auferlegen.

Laut Kommission habe die zunehmend begrenzte Kapazität der Flughäfen in der EU diese in eine dominierende Position gebracht. So könnten stark frequentierte Flughäfen, wie Charles de Gaulle in Paris und Londons Heathrow, übertrieben hohe Gebühren verlangen, was wiederum die Preise für Flugtickets anhebe.

Gleichzeitig geht der Richtlinienentwurf jedoch nicht so weit, eine Obergrenze für solche Gebühren festzulegen, da diese eine notwendige Einnahmequelle für die Finanzierung von Infrastrukturverbesserungen, für eine Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen und für die Anpassung an steigende Passagierzahlen sowie an einen wachsenden Luftverkehrssektor darstellen.

Die Richtlinie verlangt ebenfalls nicht von den Flughäfen, ihr ‚Dual-Till-Geschäftsmodell’ aufzugeben. Dieses System ist bei den Fluggesellschaften stark umstritten, da es den Flughäfen gestattet, nicht äronautische Einnahmen, beispielsweise aus Geschäften und Restaurants, zu monopolisieren, statt diese Einnahmen in Form ermäßigter Flughafengebühren mit den Verbrauchern zu teilen, die diese schließlich generieren. 

Stattdessen verlangt der Vorschlag, dass Flughäfen ihre Preise auf transparente Weise festlegen und verbietet ihnen, zwischen Fluglinien zu unterscheiden. Die neuen Regeln sagen aus, dass Preise nur variieren dürfen, wenn der Service variiert. Mitgliedstaaten müssen ebenfalls eine unabhängige nationale Regulierungsbehörde einrichten, deren Aufgabe es sein wird, in Fällen, in denen sich Fluglinien und Flughäfen nicht einigen können, Schlichtungen in die Wege zu leiten.

  • 2008: Der Text wird einer zweiten Lesung im Rat unterzogen werden. Die endgültige Annahme des Vorschlags könnte zügig zustande kommen, da zwischen den Europaabgeordneten und den Ministern seit ihrem ersten Treffen keine größeren Meinungsverschiedenheiten mehr bestehen.

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