Die staatlichen Zuschüsse für Flughäfen und Airlines sollen in der EU neu geregelt werden. Bis zum 25. September 2013 können sich alle Interessierte an der Konsultation zu den neuen EU-Beihilfevorschriften beteiligen.
In der EU gibt es nach Angaben der Kommission 460 Flughäfen und 150 Airlines. Jeden Tag starten beziehungsweise landen im Durchschnitt mehr als zwei Millionen Menschen an europäischen Flughäfen. Die wichtigsten Bestimmungen der vorgeschlagenen Leitlinien sind nach Angaben der Kommission folgende:
– Staatliche Beihilfen für Investitionen in Flughafeninfrastruktur sind zulässig, wenn ein echter Verkehrsbedarf besteht und die öffentliche Förderung notwendig ist, um die Verkehrsanbindung der Region sicherzustellen. Während in den derzeitigen Leitlinien die Frage der Obergrenzen für Investitionsbeihilfen offenblieb, sind im überarbeiteten Entwurf die zulässigen Beihilfehöchstintensitäten in Abhängigkeit von der Größe des Flughafens festgelegt. Für kleinere Flughäfen gibt es daher mehr Möglichkeiten, Beihilfen zu erhalten, als für größere.
– Mit Blick auf Betriebsbeihilfen für Flughäfen, die nach den jetzigen Leitlinien nicht zulässig sind, schlägt die Kommission nun vor, diese Beihilfen unter bestimmten Voraussetzungen für einen Übergangszeitraum von 10 Jahren zuzulassen, um den Flughäfen Zeit zu geben, ihr Geschäftsmodell anzupassen. Die Betriebsbeihilfen müssen während dieses Zeitraums schrittweise verringert werden. Der genaue Zeitplan hängt von der finanziellen Lage des Flughafens ab.
– Anlaufbeihilfen für Luftverkehrsgesellschaften, die eine neue Flugverbindung anbieten wollen, sind zulässig, wenn sie für einen begrenzten Zeitraum gewährt werden.
red.
