Ungarische Schönheits-OP statt Kurskorrektur?

Die ungarische EU-Abgeordnete Kinga Göncz greift die Fidesz-Regierung scharf an. Foto: EP

Die Politik Viktor Orbáns spaltet weiterhin das EU-Parlament. Aus Sicht der Konservativen hat sich die ungarische Regierungspartei Fidesz die Brüsseler Kritik zu Herzen genommen und „entsprechend gehandelt“. Doch den europäischen Sozialdemokraten reicht das nicht. Sie sehen den Rechtsstaat in Ungarn weiterhin in Gefahr und wollen Orbán bei den bevorstehenden Wahlen genau auf die Finger schauen.

Die Sichtweisen der EU-Parlamentarier könnten unterschiedlicher nicht sein: Manfred Weber (CSU), Vizevorsitzender der konservativen EVP-Fraktion im EU-Parlament, hält Ungarn für einen Rechtsstaat mit "funktionierender Demokratie und Gewaltenteilung". Die ungarische EU-Abgeordnete Kinga Göncz von der Fraktion der Sozialisten und Demokraten (S&D) hingegen sieht die Rechtsstaatlichkeit in ihrer Heimat weiterhin bedroht: "Das grundlegende Problem ist die planmäßige Störung der Gewaltenteilung."

Das ungarische Verfassungsgericht kann zwar weiterhin Entscheidungen der Fidesz-Regierung anfechten, wenn sie der nationalen Verfassung zuwiderlaufen. Da Ministerpräsident Viktor Orbán jedoch im Parlament über eine Zwei-Drittel-Mehrheit verfügt, kann er umstrittene Gesetze – wie das Verbot von Wahlwerbespots im Privatfernsehen – kurzerhand in die Verfassung hieven und damit die Verfassungsgerichtbarkeit einfach umgehen.

"Es ist nichts geschehen, um dieses Problem zu beheben", erklärt Kinga Göncz gegenüber Euractiv.de. Orbán war im Sommer von der EU-Kommission verdonnert worden, umstrittene Passagen in der ungarischen Verfassung nachzubessern. Weber widerspricht: Die Regierung Orbán habe die Kritik aus Brüssel ernst genommen und "entsprechend gehandelt".

Hat Orbán geliefert?

Tatsächlich hat Orbáns Fidesz im September eine Verfassungsänderung verabschiedet, die jedoch in der Öffentlichkeit kaum für Aufsehen sorgte. Auf den ersten Blick kam Orbán den Forderungen seiner Brüsseler Kritiker damit nach. Doch dauerte es nicht lange, bis Orbáns Reaktion von der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch als Makulatur bezeichnet wurde. "Die weitgehend kosmetischen Verfassungsänderungen belegen, dass die ungarische Regierung es mit der Beseitigung der menschenrechts- und rechtsstaatsgefährdenden Regelungen in der Verfassung nicht ernst meint", erklärt Lydia Gall von Human Rights Watch.

Um was genau geht es? Mit der jüngsten Verfassungsänderung in Ungarn wurden hauptsächlich drei Punkte korrigiert, die insbesondere Kommissionspräsident José Manuel Barroso bemängelt hatte: Eine Sondersteuer für die Finanzierung von Strafen des Europäischen Gerichtshofes ist vom Tisch. Denn Barroso wollte nicht, dass ungarische Bürger für Verfehlungen ihrer Regierung die Zeche zahlen müssen. Des Weiteren wurde der nicht unabhängigen nationalen Gerichtsbehörde die Befugnis entzogen, Gerichten Prozesse wegzunehmen und an andere Gerichte zu überweisen. Und drittens wurde wieder erlaubt, Wahlwerbespots im privaten Fernsehen und Radio auszustrahlen – allerdings nur, falls diese kostenfrei gesendet werden.

Der Fidesz auf allen Kanälen

Ob sich die privaten Anstalten dazu bereit erklären und auf Geld verzichten, bleibt abzuwarten. Die staatlichen Medien jedenfalls sind fest in Orbáns Händen. Das umstrittene Mediengesetz stellte Presse, Radio und Fernsehen unter die Obhut einer von Fidesz kontrollierten Medienbehörde.

Genau hier setzt im Hinblick auf die bevorstehende Parlamentswahl 2014 ein weiterer Kritikpunkt Kinga Göncz‘ an: "Theoretisch hat jeder eine freie Auswahl und kann seine Stimme frei abgeben", erklärte Göncz. "In einem breiteren Kontext aber haben die Wähler keinen freien Informationszugang und erhalten keine ausgewogenen Informationen, da die Medien von der Regierung kontrolliert werden."

Göncz fordert deswegen, die Entwicklungen in Ungarn genau zu beobachten. "Nicht nur die Wahlen sollten überwacht werden, sondern das ganze neue System sollte frühzeitig bewertet und von der OSZE und der Venedig-Kommission beobachtet werden." Manfred Weber widerspricht energisch: "Eine Wahlbeobachtungsmission ist unnötig und wäre ein Affront gegen alle Ungarn."

Doch die staatliche Kontrolle der Medien ist nicht der einzige Grund der Göncz beunruhigt. "Die ganze Wahlgesetzgebung wurde auf eine einzige Partei zugeschnitten", sagt Göncz. Auch der Vorwurf der willkürlichen Einteilung der Wahlkreise zu Gunsten des Fidesz steht noch im Raum. Hinzu kommen weitere Aktionen, wie das massenhafte Verschenken der ungarischen Staatsbürgerschaft an im Ausland lebende Menschen ungarischen Ursprungs. Diese, so das Kalkül der Fidesz-Regierung, werden sich bei der Wahl revanchieren und für sie stimmen.

Die Forderungen der Kritiker sind verpufft

Rückblick: Im März 2013 verabschiedete Viktor Orbán mit seiner Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament die vierte Änderung der neuen, stark national geprägten ungarischen Verfassung. Sozialdemokraten, Grüne und Liberale im EU-Parlament sahen durch die Verfassungsänderung Gewaltenteilung und Unabhängigkeit der Justiz gefährdet – und damit einen Frontalangriff auf die in den EU-Verträgen definierten Grundwerte der Gemeinschaft. Rui Tavares, Mitglied der Grünen und des Innenausschusses, bündelte die Erkenntnisse im sogenannten Tavares-Report, den der ungarische Fidesz sofort als parteipolitisch motiviert zurückwies.

Doch mit dem Helsinki Komitee und vor allem der Venedig-Kommission des Europarats hatten auch zwei unabhängige Institutionen starke rechtstaatliche Bedenken an der vierten Verfassungsänderung geäußert. Orbán musste im Juli zum Rapport in Brüssel antreten. Dort wurde ihm sogar mit einem Entzug des ungarischen Stimmrechts im Rat auf Basis von Artikel 7 des EU-Vertrags gedroht.

Das war starker Tobak. Doch die Forderungen von Liberalen, Grünen und Sozialdemokraten haben sich im Sande verlaufen. Die alten Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn aus dem Jahr 2012 – zur Frage stand die Unabhängigkeit der Nationalbank und der Datenschutzbehörde sowie die Herabsetzung des Pensionsalters von Richtern – wurden mittlerweile ergebnislos eingestellt, ein neues Verfahren gar nicht erst begonnen. Versuche, Artikel 7 des EU-Vertrags anzuwenden, gab es nicht.

Und auch die im Tavares-Report noch für 2013 geforderte Konferenz aller EU-Institutionen mit dem Europarat und den nationalen Verfassungsgerichten wurde bisher nicht einberufen. Dort hätte man, wie Kinga Göncz beteuert, ganz allgemein über Verstöße einzelner Mitgliedsländer gegen Artikel 2 des EU-Vertrags beraten wollen. Manfred Weber hingegen erkennt in der Forderung aus dem Tavares-Report "parteipolitischen Aktionismus". Eine solche Vorgehensweise sei nicht gängige Praxis in der EU. "Sowohl der Rat als auch die EU-Kommission haben bereits angekündigt, an einer solchen Verfahrensweise nicht teilnehmen zu wollen."

Der Fidesz konnte zwischenzeitlich viele Bedenken in Brüssel zerstreuen. "Die EVP hat Vertrauen in Viktor Orban", erklärte Manfred Weber und gibt dem ungarischen Ministerpräsident Rückendeckung. Kinga Göncz glaubt hingegen, dass die europäischen Akteure wegen der bevorstehenden Europawahl lediglich vorsichtiger mit ihrer Wortwahl sind.

Patrick Stief

Links


Tavares-Report

Orbán vor dem Europaparlament: Verlauf der Diskussion

Bericht der Venedig-Kommission

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Abonnieren