Das EU-Parlament hat die Immunität der französischen Abgeordneten Marine Le Pen aufgehoben. Die Parlamentarier sehen die Äußerungen der Vorsitzenden des rechtsextremen Front National als unvereinbar mit ihrem parlamentarischen Mandat. Le Pen selbst sieht sich als Opfer und Verfechterin der Meinungsfreiheit.
Die Vorsitzende des französischen Front National, Marine Le Pen, verliert ihre parlamentarische Immunität. Dies entschied die Mehrheit der EU-Abgeordneten am Dienstag (2. Juli) in Straßburg. Der Weg für ein Strafverfahren wegen Aufrufs zum Rassenhass ist damit frei.
Die französische Justiz hatte das Verfahren 2011 gegen le Pen eingeleitet, nachdem diese öffentlich betende Muslime mit der Besetzung Frankreichs durch die Nazis verglichen hatte. Die Klage wurde von der Anti-Rassismus-Bewegung MRAP eingereicht.
"Ich begrüße die Entscheidung des Parlaments, das mit großer Mehrheit meiner Empfehlung gefolgt ist", sagte die schwedische liberale Abgeordnete Cecilia Wikström nach der Abstimmung. Wikström bereitete den Antrag zur Aufhebung von Le Pens Immunität vor, bereits im Juni sprach sich das Plenum dafür aus. Die Parlamentarier dürfen darüber entscheiden, ob einem Justizantrag zur Aufhebung der Immunität stattgegeben wird oder nicht.
"Der europäische Gesetzgeber ist mit überwältigender Mehrheit zu dem Schluss gekommen, dass [Le Pens] Äußerungen unvereinbar mit ihrem Parlaments-Mandat sind, welches das einzige relevante Kriterium für die parlamentarische Immunität ist", betonte die französische Abgeordnete Marielle Gallo von der Europäischen Volkspartei (EVP).
Kämpferin für die "Meinungsfreiheit"
Die Vorwürfe gegen Le Pen gehen auf ihre Äußerungen vom Dezember 2010 zurück: "Denjenigen, die gerne über den Zweiten Weltkrieg und über Besetzung reden, sage ich, dass wir zur Abwechslung mal über die Besetzung unseres Gebiets sprechen könnten", sagte sie gegenüber französischen Medien. "Sicher geschieht dies ohne Panzer und ohne Soldaten, aber trotzdem ist es eine Besatzung, und betroffen sind die Einwohner".
Le Pen verteidigte am Montag ihre Äußerungen. Sie habe sich lediglich getraut, auszusprechen, was die Franzosen denken und bezeichnete die Anschuldigungen gegen sie als "Meinungsdelikt".
Im Vorfeld der Abstimmung machte sich Le Pen keine Illusionen über deren Ausgang. Sie rechne damit, ihre Immunität zu verlieren, doch sie fürchte den Entscheid nicht. Im Gegenteil, sie verhöhne ihn, erklärte sie am 28 Juni. Es gehe bloß darum, sie einzuschüchtern. Sie betonte ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und hoffe, den bevorstehenden Prozess zu gewinnen.
"Ich werde erhobenen Hauptes vor Gericht treten und erklären, dass es in diesem Land Menschen geben muss, die den Franzosen die Wahrheit sagen", kündigte sie gegenüber dem französischen Sender LCI an.
Im Falle einer Verurteilung droht Le Pen eine Gefängnisstrafe sowie eine Geldbuße von bis zu 45.000 Euro.
Ihr Vater und Vorgänger als Parteipräsident, Jean-Marie Le Pen, wurde bereits 1998 wegen Anstiftung zum Rassenhass verurteilt und verlor ebenfalls seine Immunität wegen Verharmlosung des Holocausts. Damals bezeichnete er die Gaskammern der Nazis als "ein Detail" in der Geschichte des Zweiten Weltkriegs.
EURACTIV/pat
Links
EURACTIV.com: Marine Le Pen loses immunity as MEP in racism case (3. Juli 2013)
EURACTIV.fr: Le Parlement européen lève l’immunité de Marine Le Pen (2. Juli 2013)

