Öffentliche Dienste bleiben im EU-Vertragsentwurf ‚geschützt‘ [DE]

ambulance__198__Leonid_Mamchenkov.jpg

Eine breite Allianz von Organisationen, vom Ausschuss der Regionen bis hin zu Gewerkschaften, hat die Bestimmungen zu den öffentlichen Diensten begrüßt, die in das Entwurfsmandat für die Regierungskonferenz aufgenommen wurden. Die Konferenz wird über einen neuen EU-Vertrag verhandeln. 

Harlem Désir, der Vize-Präsident der SPE-Fraktion im Europaparlament und Vorsitzender eines informellen Netzwerkes über die Zukunft der öffentlichen Dienste, sagte, dass das Mandat, das vom Europäischen Rat für die Regierungskonferenz angenommen worden sei, zwei für den Schutz der öffentlichen Dienste günstige Elemente enthalte.

Erstens führe das Mandat eine Bestimmung für die Annahme europäischer Gesetzgebung in den Vertrag ein, um diese Unsicherheiten zu klären, ohne den Mitgliedstaaten die Verantwortung zu nehmen, wie öffentliche Dienste zu definieren, zu organisieren und zu finanzieren seien.

Zweitens führe es ein neues Protokoll ein, dass die Vielfalt der öffentlichen Dienste und die vorrangige Kompetenz der Mitgliedstaaten anerkenne, ihre Rechtsgrundlage zu bestimmen. Das Protokoll nenne auch eine Reihe grundsätzlicher Prinzipien, wie Qualität, Sicherheit und Bezahlbarkeit, welche die Bestimmungen für den Öffentlichen Dienst leiten solle.

Qualitativ hochwertige öffentliche Dienste, die allen zugänglich seien, seien ein wichtiges Element des europäischen Sozialmodells, sowohl für den Wohlstand in Europa als auch für die Lebensqualität der Bürger. Es sei nun an den Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass die Regierungskonferenz das ihr gegebene Mandat respektiere. Die Kommission müsse ihre Arbeit an der Gesetzgebung aufnehmen, welche dem Mandat die volle Rechtskraft verleihe.

Michel Delebarre, der Bürgermeister von Dünkirchen und Präsident des Ausschusses der Regionen, sagte, durch die explizite Anerkennung der Bedeutung von nationaler Diversität und der Kompetenz der Mitgliedstaaten in diesem Bereich, sowie der besonderen Charakteristika der öffentlichen Dienste, habe der Europäische Rat ein wichtiges Signal über das Europa, das man forme, gesendet. Das Mandat für die neue Reform und die Richtlinie über öffentliche Dienste, die das Mandat fordere, würden zum ersten Mal sicherstellen, dass die Konzepte zu öffentlichen Gütern und Dienstleistungen auf einer sicheren Rechtsgrundlage stünden und dass ihre Beziehung zum europäischen Binnenmarkt sowie Wettbewerbsregeln klar definiert würden.

Die Generalsekretäre John Monks vom Europäischen Gewerkschaftsbund (ETUC) und Rainer Plassmann vom Europäischen Zentralverband der öffentlichen Wirtschaft (CEEP) erklärten gemeinsam, dass gute öffentliche Dienstleistungen allgemeinen Interesses der Schlüsselfaktor seien für ein nachhaltiges Wachstum in Europa, für eine wettbewerbsfähigere europäische Wirtschaft, für mehr und bessere Arbeitsplätze, für stärkeren sozialen und territorialen Zusammenhalt in einem erweiterten Europa, für die Bewältigung der demographischen Herausforderungen sowie für die Verbesserung der Qualität der Umwelt. Zusammengefasst bedeute dies: rechtliche Klarheit für Anbieter und Nutzer von öffentlichen Diensten zu schaffen und somit einen Beitrag zu einer nachhaltigen Wirtschaft sowie sozialer und umweltpolitischer Entwicklung in Europa zu leisten. Monks fügte hinzu, die öffentlichen Dienste seien eine Säule des europäischen Sozialmodells. Man habe die Petition für hochwertige öffentliche Dienstleistungen, die allen zugänglich sind, begonnen, um die Kommission in die richtige Richtung zu bewegen.

Carola Fischbach-Pyttel, die Generalsekretärin des Europäischen Gewerkschaftsverbands für den öffentlichen Dienst (EGÖD), sagte, es sei nun politisch und rechtlich gesehen dringend notwendig, die Regelungen zu klären, die Dienste mit allgemeinem wirtschaftlichem Interesse in Europa beträfen, um sicherzustellen, dass sie nicht nur der Logik des Binnenmarktes und des Wettbewerbs unterworfen würden. Sie forderte die Europäische Kommission nochmals auf, in dieser Hinsicht keine weiteren größtenteils unverbindlichen, kosmetischen und nichtlegislativen Initiativen zu starten. Man benötige einen konkreten EU-weiten, horizontalen Gesetzesvorschlag für öffentliche Dienste.

Der Mandatsentwurf für die Regierungskonferenz (siehe Schlussfolgerungen der deutschen Ratspräsidentschaft, ab Seite 15) stellt in Absatz 18 fest:
„Die auf der RK 2004 vereinbarten Neuerungen werden durch spezifische Änderungen in der üblichen Weise in den Vertrag eingefügt. Sie betreffen die (…) Unterscheidung zwischen Gesetzgebungsakten und Rechtsakten ohne Gesetzescharakter, unter anderem Bestimmungen über (…) spezifische Bestimmungen wie zu öffentlichen Dienstleistungen (…).“

Das Mandat fügt den Verträgen weiterhin ein Protokoll über Dienstleistungen von allgemeinem Interesse bei, dessen Artikel 1 feststellt: 

„Zu den gemeinsamen Werten der Union in Bezug auf Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Sinne von Artikel 16 des EG-Vertrags zählen insbesondere: 

  • die wichtige Rolle und der weite Ermessensspielraum der nationalen, regionalen und lokalen Behörden in der Frage, wie Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse auf eine den Bedürfnissen der Nutzer so gut wie möglich entsprechende Weise zu erbringen, in Auftrag zu geben und zu organisieren sind;
  • die Verschiedenartigkeit der jeweiligen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse und die Unterschiede bei den Bedürfnissen und Präferenzen der Nutzer, die aus unterschiedlichen geografischen, sozialen oder kulturellen Gegebenheiten folgen können;
  • ein hohes Niveau in Bezug auf Qualität, Sicherheit und Bezahlbarkeit, Gleichbehandlung und Förderung des universellen Zugangs und der Nutzerrechte.“

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Abonnieren