Das französische Satiremagazin „Charlie Hebdo“ hat als Reaktion auf die gewaltsamen Proteste gegen den US-Schmähfilm neue Mohammed-Karikaturen veröffentlicht. Frankreichs Regierung ist alarmiert, in Deutschland wird über ein Verbot der geplanten Vorführung des Amateurfilms diskutiert.
Das französische Satiremagazin "Charlie Hebdo" hat in ihrer Mittwochsausgabe neue Mohammed-Karikaturen abgedruckt. Allein die Ankündigung der Veröffentlichung hat bereits für heftige Debatten gesorgt, die Website des Magazins ist seit Mittwochvormittag nicht erreichbar. Auf der Titelseite des Magazins ist die Zeichnung eines orthodoxen Juden zu sehen, der einen Mann mit einem Turban in einem Rollstuhl schiebt. Zudem sind im Heftinneren mehrere Karikaturen des Propheten Mohammed zu sehen – einige davon zeigten ihn nackt.
Provokation? Reaktion? Trotz-Aktion?
Der französische Außenminister Laurent Fabius hatte am Dienstag angesichts der gewalttätigen Protestwelle von Muslimen gegen ein in den USA gedrehtes Schmähvideo die Absicht des Magazins zur Veröffentlichung der Karikaturen verurteilt. Alles, was in der gegenwärtigen Lage provoziere, müsse verurteilt werden, sagte Fabius. Der Chefredakteur des Magazins, Stephane Charbonnier, erklärte dagegen: "Wir veröffentlichen Karikaturen über jeden und alles jede Woche. Wenn wir es aber mit dem Propheten machen, wird es Provokation genannt".
Innenminister Manuel Valls hat vorsorglich angeordnet, die Sicherheitsvorkehrungen um das Redaktionsgebäude zu verstärken. Im November 2011 war ein Brandanschlag auf die Redaktionsräume von "Charlie Hebdo" verübt worden. Damals war ein direkter Zusammenhang zu der kurz zuvor veröffentlichten Sonderausgabe des Magazins unter dem Titel "Scharia Hebdo" (Charia Hebdo) zum Wahlerfolg der Islamisten in Tunesien vermutet worden.
Verstärkte Sicherheitsvorkehrungen
Wegen der nun veröffentlichten Mohammed-Karikaturen sollen die französischen Botschaften in vielen Ländern am Freitag geschlossen bleiben. Das gelte auch für andere französische Einrichtungen wie Konsulate, Kulturinstitutionen und Schulen in insgesamt 20 Staaten, wie das Außenministerium in Paris am Mittwoch ankündigte.
Auch die Bundesregierung hat ihre Sicherheitsvorkehrungen an deutschen Botschaften verschärft. An einige Vertretungen sei zusätzliches Sicherheitspersonal entsandt worden, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes am Mittwoch in Berlin. Ob am Freitag wegen der Freitagsgebete deutsche Botschaften geschlossen wurden, ließ er offen. Vergangene Woche war die deutsche Botschaft im sudanesischen Khartum von einem wütenden Mob gestürmt und in Brand gesetzt worden. Anlass war der im Internet kursierende Film gegen den Propheten Mohammed.
Schmähfilm nicht im Berliner Kino
In Deutschland dreht sich die politische Debatte derweil um die Frage, ob die öffentliche Vorführung des Schmähfilms verboten werden kann. Die Stiftung "Cinema for Peace" hatte zunächst angekündigt, den Amateurfilm in einem Berliner Kino zu zeigen. "Angesichts der kontroversen Diskussionen und Emotionen wird ‚Cinema for Peace‘ auf die Ausschnitte zu ‚Innocence of Muslims‘ verzichten, da die Stiftung weder weitere Reaktionen noch eine weitere Verbreitung dieses Filmes unterstützen will", teilte die Organisation am Mittwoch mit. Die Vorführung sollte mit einer Diskussion über Meinungsfreiheit und Filme verbunden werden, die Rassismus oder religiös begründeten Hass schürten.
Verbotsdebatte in Deutschland
Die Bundesregierung prüft, ob eine Aufführung des in den USA produzierten Amateurfilms "Innocence of Muslims" in Deutschland verboten werden kann. Anlass dafür ist die Ankündigung der rechtspopulistischen "Bürgerbewegung pro Deutschland", den Film in einem Berliner Kino zeigen zu wollen.
Innenminister Hans-Peter Friedrich sagte am Mittwoch, dass die rechtlichen Grenzen und Möglichkeiten dazu überprüft werden müssten. "Ich würde es begrüßen, wenn überall da, wo dieses Video öffentlich in einer demonstrativen Art gezeigt wird, die Behörden versuchen, das zu verhindern. Dann werden die Gerichte klären, was im speziellen Einzelfall stärker wiegt, die Meinungsfreiheit oder die Religionsfreiheit. Das ist eine Abwägung, die man dann vornehmen muss", so Friedrich im Interview mit dem Deutschlandfunk. "Wir geben jeden Tag viel Geld dafür aus, um Deutschland in der Welt gut zu präsentieren, und dann können wir doch nicht akzeptieren, dass mir nichts, dir nichts von wenigen Radikalen dieses Deutschland-Bild auch zerstört wird", erläuterte der Minister. Diese Aspekte müssten in den Abwägungsprozess einfließen, den die Gerichte vornehmen müssten.
Verschärfung der Strafgesetze gefordert
Forderungen nach Gesetzesverschärfungen lehnt die Bundesregierung dagegen ab. Außenminister Guido Westerwelle sagte am Mittwoch im ZDF, er halte es für nicht erforderlich, das Strafrecht zu ändern. Die deutschen Gesetze reichten aus. Auch Innenminister Friedrich drängt nicht auf eine Gesetzesänderung. Diskutieren könne man aber grundsätzlich immer alles. Über die Einführung von Strafen wegen Beleidigung religiöser Gefühle solle man in Ruhe nachdenken und unabhängig von dem umstrittenen Film.
Friedrichs CSU-Parteikollege Johannes Singhammer hatte sich für eine Verschärfung des Paragrafen 166 des Strafgesetzbuches ausgesprochen. Dazu solle ein bereits im Jahr 2000 von der Union in den Bundestag eingebrachter Gesetzentwurf erneut vorgelegt werden, sagte der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende der Zeitung "Die Welt". Demnach soll jede öffentliche Beschimpfung eines religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses künftig strafbar sein. Das Kriterium einer Gefährdung des öffentlichen Friedens würde wegfallen, erläuterte der CSU-Politiker. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat strengere Vorschriften gegen Gotteslästerung bereits abgelehnt.
EURACTIV/rtr/mka

