Die Arbeitsminister der EU hoffen, während ihres Treffens heute (9. Juni 2008) in Luxemburg einen Fortschritt im Hinblick auf zwei Problemfelder – Zeitarbeiter und Arbeitszeitrichtlinie – zu erreichen. Damit wollen sie sicherstellen, dass die Europäische Kommission wie geplant in drei Wochen ein umfassendes Sozialpaket vorlegen kann.
Britische Beamte in Brüssel, die mit der Thematik vertraut sind, hoffen, dass während des Treffens der Arbeits- und Sozialminister der EU am 9. Juni 2008 in Luxemburg eine Einigung über Arbeitszeit und Zeitarbeit erzielt werden kann.
Das Problem der Zeitarbeiter ist das weniger umstrittene der beiden, da die beiden britischen Sozialpartner TUC und CBI im vergangenen Monat eine Einigung erzielt haben, die von der britischen Regierung gebilligt wurde. Britische Beamte sagen, es sei eher ungewöhnlich für eine britische Regierung, Gewerkschaften und Arbeitgeber zuerst zu konsultieren, und betonten, dass es aus diesem Grunde wahrscheinlicher sei, dass in Ländern, in denen die Sozialpartner eine wichtigere Rolle spielen, wie Deutschland und Frankreich, eine Einigung erzielt würde.
Die britische Einigung unterscheidet sich von dem Kommissionsvorschlag darin, dass sie den Zeitarbeitern nur dann Anspruch auf gegenüber den festangestellten Arbeitnehmern gleichberechtigte Behandlung gewährt, wenn sie mindestens zwölf Wochen in demselben Unternehmen gearbeitet haben. Die Kommission schlägt stattdessen eine Frist von nur sechs Wochen vor.
In einigen EU-Ländern wie beispielsweise den Niederlanden sind solchen Fristen noch länger – bis zu sechs Monaten. Andere Staaten dagegen, darunter auch die meisten Länder, die der EU in den Jahren 2004 und 2007 beigetreten sind, garantieren eine gleichberechtigte Behandlung ab dem ersten Tag.
Eine Einigung über die überarbeiteten Arbeitszeitregelungen wird schwieriger zu erzielen sein. Die Richtlinie umfasst eine Ausnahmeregelung, die es den einzelnen Mitgliedstaaten ermöglicht, eigene Regelungen zur Arbeitszeit zu schaffen. Einige Mitgliedstaaten, allen voran das Vereinigte Königreich, haben sich diese Ausnahmeregelung zunutze gemacht und zentrale EU-Regelungen zu Arbeitszeit für einen Großteil der Arbeitnehmer abgeschafft.
Infolge einer Reihe von Urteilen des Europäischen Gerichtshofes (siehe „Links”), die vorschreiben, dass Bereitschaftszeit als Arbeitszeit gilt, versuchen EU-Ratspräsidentschaften seit 2005, unter den Mitgliedstaaten eine Einigung über eine Überarbeitung der Regelungen zu erzielen. Dies würde der Situation ein Ende bereiten, in der viele EU-Länder stets gegen das geltende Recht verstoßen.
Slowenien wird während des heutigen Ministertreffens einen Kompromiss vorlegen, der von der Kommission vorbereitet wurde und der auf Entwürfen beruht, die bereits während vorangegangener Ratspräsidentschaften erfolglos waren. Der Vorschlag behält die Begrenzung der Wochenarbeitszeit von 48 Stunden, wobei ein Zeitraum von maximal vier Monaten als Berechnungsgrundlage dient, ermöglicht aber vertragliche Absprachen, mit denen diese Beschränkung für einen begrenzten Beschäftigungszeitraum aufgehoben werden könnten.
In einem Zeitraum von drei Monaten dürften Arbeiter nicht mehr als 60 Stunden pro Woche arbeiten, es sei denn, es gibt branchenspezifische Vereinbarungen. Diese Ausnahmeregelung wurde auf Forderung der deutschen Regierung eingeführt, die dabei an ihr Gesundheitssystem dachte. Wenn ein Teil der Bereitschaftszeit als Arbeitszeit gezählt würde, könnten wöchentliche Arbeitszeiten bis zu 65 Stunden betragen. Unter keinen Umständen sollten Arbeiter mehr als 78 Stunden pro Woche arbeiten müssen.
Der Kompromiss wurde von der britischen Regierung gebilligt, jedoch hat er bereits weiter Kritik seitens derjenigen Länder auf sich gezogen, die an ein strikteres Arbeitsrecht glauben, allen voran Frankreich und Spanien.
Die slowenische Ratspräsidentschaft ist dem Ansatz seines Vorgängers, der portugiesischen Ratspräsidentschaft, gefolgt und will Arbeitszeit und Zeitarbeiter in einem einzigen Paket berücksichtigen, damit der Vorschlag größere Chancen hat, angenommen zu werden.

