Kommission stellt ‚Flexicurity‘-Plan vor [DE]

Die Kommission wird heute, am 27. Juni 2007, das langerwartete Papier über ‚Flexicurity‘ – dem Ansatz, der darauf abzielt, flexible Arbeitsmarktregelungen mit hoher sozialer Sicherheit in Einklang zu bringen – annehmen. Dieser Schritt soll den europäischen Staaten helfen, dem zunehmenden Druck der Globalisierung und des demographischen Wandels zu begegnen.

Die Mitteilung über Flexicurity, die am 27. Juni 2007 angenommen werden wird, ist der Versuch der Kommission, mögliche Lösungen für Mitgliedstaaten vorzulegen, mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen und den Herausforderungen des Arbeitsmarktes des 21. Jahrhunderts zu begegnen.

Im Entwurfspapier, das unverbindlich bleibt, versuchte die Kommission, den Eindruck zu vermeiden, dass sie versuche, den Mitgliedstaaten bestimmte Maßnahmen aufzuerlegen. Anstatt Defizite der einzelnen Mitgliedstaaten herauszugreifen, hat die Kommission gemeinsame Herausforderungen definiert, denen die europäischen Arbeitsmärkte begegnen müssen. Die Kommission betonte, dass verschiedenen Länder, nicht nur Dänemark, Erfahrungen mit dem Konzept Flexicurity haben.

Das Papier mit dem Titel ‚Gemeinsame Grundsätze der Flexicurity: Mehr und bessere Arbeitsplätze durch Flexicurity und Sicherheit’ basiert auf den Antworten einer breiten öffentlichen Befragung, die seit November 2006 durchgeführt wurde. Ein Beamter sagte, das Papier ziele darauf ab, die richtige Kombination verschiedener Aspekte zu klären, die das Funktionieren des Arbeitsmarktes bestimmen.

Die Mitteilung definiert einige Komponenten erfolgreicher Felxicurity-Politiken, die in die Arbeitsmarktpolitik eines jeden Landes eingegliedert werden kann, ohne die jeweilig zugrunde liegenden Grundsätze zu gefährden:

  • Flexible und zuverlässige vertragliche Vereinbarungen;
  • Umfassendes lebenslanges Lernen;
  • Effektive und aktive Arbeitsmarktpolitiken, und;
  • Moderne Sozialversicherungssysteme.

Das Papier beschäftigt sich zudem mit der schwierigen Aufgabe, Empfehlungen dazu zu liefern, wie man bei den Arbeitsmarktreformen vorgehen könnte. Um zu verhindern, jedem Mitgliedstaat eine Empfehlungen auszusprechen, definiert es eine Typologie von vier verschiedenen Herausforderungen, mit denen die Arbeitsmärkte verschiedener Länder konfrontiert werden könnten; es bleibt den Länder selbst überlassen, zu entscheiden, welche der Empfehlungen auf sie zutreffen.

Für jede der Situationen schlagen die Verfasser einen ‚Weg’ vor, der aus den jeweiligen Sackgassen der Arbeitsmarktpolitiken führen soll und bedenkt dabei jedes der vier Elemente von Flexicurity. Die Typology umfasst die folgenden Situationen:

  • Größte Herausforderung: Vertragliche Segmentierung.  Der Arbeitsmarkt teilt sich in ‚Insider’ und ‚Outsider’, in Arbeitnehmer mit unbefristeten Verträge und diejenigen mit befristeten Verträgen und einem geringen Grad an sozialem Schutz. Beispiele hier sind Spanien, Italien, Frankreich und Portugal. Die Empfehlung: Erreichen einer ausgeglicheneren Verteilung von Flexicurity und Sicherheit, um Einstiegsmöglichkeiten für Neulinge in den Arbeitsmarkt zu schaffen und um deren Aufstieg in bessere vertragliche Vereinbarungen zu fördern.
  • Größte Herausforderung: Entwicklung von Flexicurity im Unternehmen und das Angebot einer übergangsweisen Sicherheit. Eine Hohe Zahl großer Unternehmen ermöglicht geringe Arbeitsplatzmobilität innerhalb der Arbeitnehmerschaft. Beispiele hier sind Deutschland, Belgien, Luxemburg und Frankreich. Die Empfehlung: Investitionen in Beschäftigungsfähigkeit und lebenslanges Lernen, um das Anpassungsvermögen der Arbeitnehmer an technologische Veränderungen zu erhöhen; die Bereitstellung von besseren und sicheren Übergängen von einem Unternehmen zum anderen.
  • Größte Herausforderung: Kluft hinsichtlich Fähigkeiten und Möglichkeiten innerhalb der erwerbstätigen Bevölkerung. In Ländern mit hohen Arbeitslosenquoten wie dem Vereinigte Königreich, den Niederlanden, und auch Dänemark, der ‚Wiege von Flexicurity’, haben ungelernte Gruppen wenig Möglichkeiten, eine bessere Tätigkeit zu finden, als die, die sie derzeit ausüben. Die Empfehlung: Die Förderung von Möglichkeiten und die Entwicklung von Fähigkeiten bei ungelernten Arbeitskräften, um soziale Aufstiegsmobilität zu ermöglichen. 
  • Größte Herausforderung: Verbesserung der Möglichkeiten für Leistungsempfänger und Arbeitnehmer des informellen Sektors.  Diese Situation findet sich besonders in Ländern, die seit 2003 der EU beigetreten sind und die weitreichende Umstrukturierungen erfahren haben, was schließlich zu einer hohen Zahl an einer potentiellen Arbeitnehmerschaft geführt hat, die von langfristigen Leistungen abhängig sind. Die Empfehlung: Die Einführung oder die Verstärkung von aktiven Arbeitsmarktpolitiken und lebenslangem Lernen, um die Möglichkeiten für Leistungsempfänger zu verbessern, von informeller zu formeller Arbeit zu gelangen.

Vertreter von Arbeitgebern, kleinen Unternehmen und Gewerkschaften haben ihre Meinungen mit EURACTIV in einem Interview Anfang Juni 2007 geteilt. Das Interview zeigte, dass Sozialpartner noch immer uneins sind hinsichtlich der Definition des Konzeptes ebenso wie hinsichtlich der Rolle der EU bei Beschäftigungsfragen.

Marc Stocker, ein Berater für ökonomische und finanzielle Angelegenheiten bei BusinessEuropa, bestand darauf, dass soziale Politiken und Beschäftigungspolitiken in den Kompetenzbereich der Länder fielen.

Gerhard Huemer, der Direktor für Wirtschafts- und Finanzpolitik bei UEAPME, dem europäischen Dachverband kleiner Unternehmen, ist der Meinung, dass ein gewisser Grad an Harmonisierung auf europäischer Ebene notwendig sei. Die EU habe das Recht, Minimumstandards in den Bereichen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik zu definieren. Er fügte jedoch hinzu, die EU solle davon absehen, Gesetze außerhalb dieser Minimumstandards zu erlassen. Man sehe weder die Notwendigkeit noch die Möglichkeit Probleme dieser Art auf europäischer Ebene zu lösen.

Ronald Janssen, Berater zu Arbeitsmarktpolitik bei ETUC, des Europäischen Gewerkschaftsbundes, forderte von der EU, Maßnahmen zu unternehmen hinsichtlich ‚Sozialdumping’ innerhalb der EU. Die EU, so Janssen, habe die Befugnis, gleiche Voraussetzungen zu schaffen, um den Wettbewerb des Binnenmarktes aufzuhalten, der für Arbeitnehmer unzuträglich sei.

Janssen äußerte seine Bedenken, die Debatte um Flexicurity könne andere Ziele verbergen. Die wahre Tagesordnung, die sich hinter dem Wort ‚Flexicurity’ verstecke, scheine schlichtweg der Abbau des Schutzes von Arbeitsplätzen zu sein, und verschaffe somit Arbeitgebern sogar mehr Möglichkeiten, niedrigere Löhne einzuführen. 

Die europäischen Arbeitsmärkte stehen vor einer Reihe von Herausforderungen:

  • Dem demographischen Wandel und vor allem einer alternden Bevölkerung; dies bedeutet, das die Finanzierungsmechanismen für Renten nicht in dem Maße funktionieren, wie bisher.
  • Das Wachstum der zunehmend qualifizierten Dienstleistungswirtschaft während traditionelle Beschäftigung in den Bereichen Handwerk, Produktion und Landwirtschaft zurückgehen.
  • Die zunehmende Segmentierung der Arbeitsmärkte in der EU, die zu parallelen Arbeitsmärkten für hochqualifizierte und ungelernte Arbeitskräfte führt, und wenig Chancen bieten, die Karriereleiter hochzuklettern, und;
  • Die Globalisierung, die Druck auf den Arbeitsmarkt ungelernter Arbeitskräfte ausübt.

Um diesen Herausforderungen zu begegnen hat die Kommission im November 2006 ein Grünbuch über die Reform des europäischen Arbeitsrechtes vorgelegt. Dies hat zu umfassenden Anhörungen zu diesem Thema geführt. Der öffentlichen Befragung wurde ein großes Interesse entgegengebracht: es wurden viermal so viele Antworten eingereicht als dies normalerweise bei Anhörungen, die von der Direktion für Beschäftigung organisiert werden, der Fall ist.

  • 27. Juni 2007: Annahme der Mitteilung über Flexicurity durch die Kommission.

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