Die EU-Kommission hat heute (3. Oktober 2008) ein breit angelegtes Paket vorgestellt, das Frauen dabei helfen soll, ihr Berufs- und Privatleben miteinander zu vereinbaren. Dabei sollen besonders die Bedingungen für selbstständig beschäftigte und schwangere Frauen verbessert werden.
Die wichtigsten Ziele des Paktes, das von Beschäftigungskommissar Vladimir Špidla heute (3. Oktober 2008) vorgestellt wurde, sind Verbesserungen beim Mutterschaftsurlaub, die Stärkung der Maßnahmen zur sozialen Absicherung von Selbstständigen sowie verbesserte Angebote zur Kinderbetreuung.
Längerer Mutterschaftsurlaub
Die Kommission hat eine Richtlinie vorgeschlagen, die den Mutterschaftsurlaub von 14 auf 18 Wochen verlängern, Entlassungen während dieser Zeit verbieten und Frauen größere Flexibilität zugestehen würde. Außerdem würden Frauen flexibler darüber entscheiden können, wann sie den nicht obligatorischen Teil des Mutterschaftsurlaubs in Anspruch nehmen.
Der Plan wird jedoch voraussichtlich auf starken Widerstand von einigen Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, stoßen.
Tatsächlich behauptet die deutsche Familienministerin, dass die Initiative einen Bumerang-Effekt haben und das finanzielle Risiko bei der Anstellung von jungen Frauen erhöhen könnte. Das würde die Jobsuche für diese noch schwieriger gestalten.
Deutschland behauptet außerdem, dass seine aktuelle Gesetzgebung ohnehin schon über das hinausgehe, was die Kommission bezüglich des Schutzes des Mutterschaftsurlaubs, des Kündigungsschutzes und der finanziellen Absicherung vorschlage.
Die aktuelle Gesetzgebung bezüglich des Mutterschaftsurlaubs schwankt unter den EU-Mitgliedstaaten, zwischen 14 und 52 Wochen, die den Frauen zugestanden werden. Außerdem bezahlen nicht alle Länder den Mutterschaftsurlaub.
Mehr Rechte für selbständige beschäftigte Frauen
Die EU-Kommission wird außerdem einen Vorschlag vorlegen, der darauf abzielt, den Schutz für weiblichen Existenzgründer zu verbessern und damit ihre Zahl zu erhöhen, unabhängig davon, ob sie selbstständig oder im Unternehmen ihres Ehemannes arbeiten. Der Vorschlag soll auch Frauen dabei unterstützen, bei ihrer Arbeit unabhängig von ihren familiären Verantwortungen zu sein.
Verbesserte Angebote zur Kinderbetreuung
Darüber hinaus wird die Kommission einen Bericht über das Kinderbetreuungsangebot vorlegen, der solche Aspekte wie den Zugang, die Verfügbarkeit, die Kosten und Qualität umfassen wird. Das Ziel der EU ist es, bis 2010 Betreuungsangebote für mindestens 90% der Kinder zwischen drei Jahren und Schulalter und für mindestens 33% der Kinder unter drei Jahren zur Verfügung zu stellen.
Anti-Diskriminierungsrichtlinie umstritten
Bevor er heute von der Kommission vorgeschlagen wurde, haben die EU-Beschäftigungsminister sich über den Vorschlag ausgetauscht, die Anti-Diskriminierungs-Gesetzgebung zu verschärfen und Diskriminierungen außerhalb des Arbeitsplatzes mit einzuschließen.
Die Minister konnten sich nicht einigen, was zu einem großen Teil wieder einmal auf den Widerstand von Deutschland zurückzufahren war. Deutschlands Familienministerin Ursula von der Leyen sagte ihren EU-Amtskollegen, dass sie überprüfen wolle, ob eine rechtliche Grundlage für eine Gesetzgebung auf EU-Ebene bestehe. Sie betonte außerdem, dass Deutschland bereits ein hohes Absicherungsniveau aufweise.
Der französische Präsident wolle die Richtlinie so weit bringen wie möglich, sagte der französische Sozialminister Xavier Bertrand.
Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen sei es unabdingbar, über ein solches Gesetz zu verfügen.

