Angesichts der Finanzkrise ist das Thema Zuwanderung momentan in den Hintergrund der politischen Diskussionen gerückt. Deshalb besteht die Gefahr, dass die Annahme des Europäischen Paktes zu Einwanderung und Asyl durch die EU-Staats- und Regierungschefs am heutigen Tag (15. Oktober 2008) unbemerkt vonstatten gehen wird. Eigentlich war das Paket als einer der Höhepunkte der französischen EU-Präsidentschaft geplant.
Das fehlende Interesse sowohl der Regierungen als auch der Presse stellt für den französischen Einwanderungsminister Brice Hortefeux einen großen Rückschlag dar. Dieser hatte gehofft, diesen Tag zum Höhepunkt der EU-Ratspräsidentschaft seines Landes zu machen.
Im Mittelpunkt des Paktes in Form einer politischen Erklärung steht die von Paris unterstützte Idee, dass die europäischen Regierungen in der Lage sein sollten, Einwanderer den Bedürfnissen ihrer Arbeitsmärkte entsprechend „auszuwählen“. Dieses Vorgehen solle auf der Annahme beruhen, dass die Europäische Union nicht über die nötigen Ressourcen verfüge, um alle Migranten, die auf ein besseres Leben in Europa hoffen, unter angemessenen Bedingungen aufzunehmen.
Der Pakt legt deshalb eine Reihe von Grundsätzen für die Steuerung der Migration fest und fordert die Europäische Kommission auf, neue Vorschläge in fünf Politikbereichen vorzulegen: legale und illegale Migration, Grenzkontrollen, Asyl sowie Zusammenarbeit mit Drittstaaten.
Legale Migration: Der Pakt zu Einwanderung baut auf der Arbeit auf, die von der Kommission im Zusammenhang mit dem Politikplan für legale Migration geleistet wurde. Darunter fällt auch die so genannte Blue Card-Initiative, die die Einreise und den Aufenthalt hochqualifizierter Arbeitskräfte nach bzw. in Europa erleichtern soll (siehe EURACTIV LinksDossier), um beim Wettbewerb um hochqualifizierte ausländische Arbeitskräfte mit den USA konkurrieren zu können.
Drei weitere Vorschläge werden in den kommenden Monaten vorgelegt werden: einer für Saisonarbeiter, einer für bezahlte Auszubildende und einer für innerbetrieblich versetzte Arbeitnehmer. Der Stillstand beim Vertrag von Lissabon wird allerdings höchstwahrscheinlich den Gesetzgebungsprozess im Bereich legale Migration verlangsamen. Der Lissabon-Vertrag sieht für diesen Bereich das Mitentscheidungsverfahren vor.
Illegale Migration: Die „selektive Rückführung illegaler Einwanderer“ wird durch die vor kurzem angenommene Rückführungsrichtlinie geregelt (siehe EURACTIV LinksDossier). Diese hatte für großen Protest in Lateinamerika geführt, da sie es den Mitgliedstaaten ermöglicht, illegale Einwanderer für bis zu 18 Monate in Haft zu nehmen (EURACTIV vom 27. Juni 2008). Der Pakt fordert außerdem die Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit weiter zu verstärken, indem sie gemeinsame Flüge zur Rückführung organisieren, Übereinkommen zur erneuten Einreise verbessern und den Kampf gegen den Menschenhandel ausweiten.
Grenzkontrollen: Der Pakt zielt darauf ab, Grenzkontrollen effektiver zu machen. Dafür sollen die Sicherheitskontrollen verstärkt werden, neue Technologien zum Einsatz kommen und den Grenzbehörden mehr Befugnisse zugestanden werden. Eine zentrale Rolle soll Frontex, der in Warschau ansässigen Agentur zur Überwachung und Verbesserung der Sicherheit der Außengrenzen, zukommen. Das Dokument sieht die Einrichtung von zwei getrennten ständigen Institutionen zur Steuerung der Einwanderung vor, eine für die südlichen und eine für die östlichen Mitgliedstaaten.
Asylpolitik: Der Pakt fordert die Mitgliedstaaten auf, im Laufe des nächsten Jahres gemeinsame Mindestgarantien das Asyl betreffend sowie Beratungsbüros für Asylbewerber einzurichten. Ein einheitliches Asylverfahren wird für 2010 erwartet.
Drittstaaten: Der Pakt erachtet die Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern als besonders wichtig, um das Problem der zunehmenden Migration zu lösen. Genauso wichtig sei die Zusammenarbeit bei der Politikstrategie, die sich mit legaler und illegaler Migration auseinandersetzt. Das Dokument betont die Bedeutung von zirkulärer Migration, um die negativen Folgeerscheinungen des „Brain-Drain“, der Abwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte, abzumildern. Der Pakt hebt hervor, dass Migration eine Realität sei, die fortbestehen werde, und erachtet eine enge Zusammenarbeit zwischen den Herkunftsländern, den Transitländern und den Zielländern der Einwanderung als die angemessenste Antwort auf die Herausforderungen, die sie stellt.
Wie vom Bürgerrechtsnetzwerk Statewatch betont wurde, bleibt es nichtsdestotrotz weiterhin unklar, wie die Forderung nach mehr gegenseitiger Verantwortung und Solidarität – einer der Hauptelemente des Paktes – umgesetzt werden kann.

