Freizügigkeit: Ifo-Chef Sinn für Heimatlandprinzip

"Die EU-Idee einer Inklusion der Bedürftigen nach den Regeln des Wohnsitzlandprinzips ist mit der Fortexistenz des Sozialstaates alter Prägung nicht vereinbar", schreibt ifo-Präsident Hans-Werner Sinn und fordert eine Novelle der EU-Freizügigkeitsrichtlin

Angesichts der vollen Freizügkeit für Rumänen und Bulgaren ab 2014 fordert der Chef des ifo-Instituts Hans-Werner Sinn eine zügige Reform der EU-Freizügigkeitsrichtlinie. Sozialhilfe sollte künftig vom Heimatland bezahlt werden, nicht mehr vom Wohnland. Sonst bedrohe die Armutsmigration den deutschen Sozialstaat.

Hans-Werner Sinn, Präsident des ifo Instituts in München, warnt angesichts der Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bulgaren und Rumänen ab 2014 vor der Erosion des deutschen Sozialstaates. Unter der Überschrift "Neue Wanderung" schreibt Sinn, dass Deutschland derzeit "einen Immigrationssturm" erlebe. Der Grund sei die Krisenstimmung in Südeuropa und die seit 2011 geltende Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus den meisten östlichen EU-Ländern.

Arbeitsmigration als Gewinn

"Die Migration versorgt die deutsche Wirtschaft mit dringend benötigten Arbeitskräften. Viele Immigranten, gerade aus Polen, Tschechien, der Slowakei oder Slowenien, sind gut ausgebildet und integrationswillig. Die Migration ist ein Gewinn für alle Beteiligten", schreibt Sinn.

Armutsmigration als Gefahr

Im Jahr 2014 gilt dann auch die Freizügigkeit für die Arbeitnehmer aus Rumänien und Bulgarien. Ifo-Chef Sinn befürchtet, dass damit vor allem die Armutsmigration zunehmen werde. "Eine solche Form der Migration wird unweigerlich zur Erosion des deutschen Sozialstaates führen, denn zum einen fehlt das Geld dafür, zum anderen werden die Länder versuchen, ihre Attraktivität für Armutswanderer zu verringern", schreibt Sinn. "Die EU-Idee einer Inklusion der Bedürftigen nach den Regeln des Wohnsitzlandprinzips ist mit der Fortexistenz des Sozialstaates alter Prägung nicht vereinbar. Nur das Heimatlandprinzip kann funktionieren."

Heimatlandprinzip anstatt Wohnsitzlandprinzip

Der ifo-Chef erläutert, was er darunter versteht: "Wer Sozialhilfe von einem EU-Land bezieht, kann sein Geld in jedem beliebigen EU-Land seiner Wahl ausgeben, und sei es auf Mallorca oder den Kanaren. Er hat aber nicht das Recht, die Hilfe von seinem Gastland zu verlangen, sondern muss sich an sein Heimatland wenden, das ja dem Sozialstaatsgebot der EU verpflichtet ist. Nur bei der reglementierten Zuwanderung aus Drittstaaten gelten andere Regeln."

"Hätten wir heute das Heimatlandprinzip in der EU, käme es nicht zu Armutswanderungen in den Sozialstaat. Für eine Novelle der EU-Freizügigkeitsrichtlinie ist es allerhöchste Zeit", so Sinn.

EURACTIV.de

EURACTIV Brüssel: German economist denounces Roma ‘benefits tourism’ (6. Mai 2013)

Links

ifo Standpunkt: Neue Wanderung (3. Mai 2013)

Deutscher Städtetage: Positionspapier zur Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien (22. Januar 2013)

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