EU steht vor Abkommen über Zeitarbeit [DE]

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Nach 25 Jahren der Diskussionen steht die EU kurz davor, eine Einigung über eine Richtlinie zu Zeitarbeit zu erzielen, nachdem das Vereinigte Königreich eine weniger harte Position zum Thema angenommen zu haben scheint. Großbritannien akzeptiert somit das Prinzip der Gleichbehandlung von Zeitarbeitern im Gegenzug für die Liberalisierung des Sektors.

Während der letzten 25 Jahre hat es das Vereinigte Königreich erfolgreich geschafft, die Fähigkeit von Zeitarbeitsagenturen zu schützen, Arbeitssuchende zu beschäftigen, die schlechter bezahlt werden und weniger Vorteile in Hinsicht auf Arbeitsplatzsicherheit, Urlaub und Sozialleistungen haben als gewöhnliche Arbeitnehmer. 

Viele Zeitarbeitsagenturen haben jedoch die Notwendigkeit erkannt, besser qualifiziertes Personal anzuziehen, um mit dem regulären Arbeitsmarkt konkurrieren und den schlechten Ruf des Sektors ablegen zu können. Im Februar 2007 haben Eurociett, ein Wirtschaftsverband, zu dem die größten Zeitarbeitsagenturen in Europa gehören, und UNI-Europa, der europäische Zweig der weltweiten Dienstleistungsgewerkschaft, eine gemeinsame Erklärung zu Zeitarbeit und Flexicurity abgegeben, welche die ‚Bedeutung einer gerechten Balance zwischen dem Schutz der Leiharbeitnehmer und der Stärkung der positiven Rolle, die Zeitarbeitsagenturen auf vielen europäischen Arbeitsmärkten spielen’, anerkennt. In einer Reihe von Mitgliedstaaten wurden Tarifabkommen zwischen Arbeitgeberverbänden der Branche und Gewerkschaften abgeschlossen.

Allgemein basieren diese Abkommen auf dem Grundsatz der Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern und dauerhaft Beschäftigten. Auf Zeitarbeit beziehen sich auch das Grünbuch der Kommission für „Ein moderneres Arbeitsrecht für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts“ und die Mitteilung „Gemeinsame Grundsätze für den Flexicurity-Ansatz herausarbeiten: Mehr und bessere Arbeitsplätze durch Flexibilität und Sicherheit“.

Diese Initiativen haben die portugiesische Präsidentschaft ermutigt, einen weiteren Versuch zur Überwindung des Stillstands zu starten. Am 5. Dezember 2007 werden die Beschäftigungsminister über die Lage der Dinge diskutieren, um eine politischen Einigung zu finden oder zumindest einen Fortschrittsbericht vorzulegen.

Diesmal finden die Minister möglicherweise zu einer Einigung. Das Vereinigte Königreich hat kürzlich seine Bereitschaft signalisiert, seine Meinung zu ändern, wenn dies bedeute, Tarifabkommen auf nationaler Ebene abzuschaffen, den Sektor überall in Europa zu liberalisieren und für Zeitarbeitsagenturen neue Möglichkeiten zu öffnen.

Der britische Arbeitsminister McFadden sagte vor dem britischen Parlament, er sei sehr optimistisch, wenn man in diesen drei Bereichen zu einer Einigung kommen könne. Die Regierung wolle nun eine Einigung über die Richtlinie erreichen.

Vor dem Europa-Kontrollauschuss des Unterhauses definierte der britische Arbeitsminister Pat McFadden am 11. Juli 2007 die drei Bereiche, innerhalb derer das Vereinigte Königreich für Klarheit sorgen solle:

  • Wenn man eine Einigung über eine Gleichbehandlung für eine Richtlinie über Zeitarbeiter erreiche, wolle man aus Sicht des Vereinigten Königreichs, dass dies angemessen auf Zeitarbeiter aus ganz Europa angewandt werde. Manchmal verdienten Zeitarbeiter aufgrund von Tarifabkommen oder der Wartezeit weniger als anderer Arbeitnehmer. Es könne sich manchmal um ein System ungleicher Behandlung handeln, das nicht näher bestimmt sei.
  • Der zweite Bereich sei die Liberalisierung; wenn man ein System habe, innerhalb dessen die Zeitarbeit als ein legitimer Teil der Wirtschaft akzeptiert werde, solle gleicher Zugang für angesehene Agenturen zu Arbeitsmärkten und zu Beschäftigung in anderen Mitgliedstaaten möglich sein. Er glaube, dass einige andere Mitgliedstaaten ein Problem mit dieser Liberalisierung und diesem gleichen Zugang hätten.
  • Die dritte Frage hängt damit zusammen, ob es eine Wartezeit geben solle, und wenn ja, wie lang diese sein solle. Verschiedene Mitgliedstaaten hätten hier unterschiedliche Haltungen.

McFadden sagte jedoch, das Vereinigte Königreich glaube, es gebe einen starken Rückhalt für ein System der Gleichbehandlung, aber man wolle, dass diese drei genannten Probleme gelöst würden.

Die Generalsekretärin von UNI-Europa, die Gewerkschaft für Dienstleistungen, Bernadette Ségol, sagte, UNI-Europa habe kürzlich eine Erklärung mit Euro-Ciett unterzeichnet, die UNI-Europas Haltung hinsichtlich Gleichbehandlung deutlich mache: Zeitarbeiter müssten die gleiche Behandlung erfahren wie Arbeitnehmer in Anwenderfirmen. Dies solle das Grundprinzip sein, das alle EU-Staaten lenke. Jegliche andere Behandlung sei eine Quelle von Ungerechtigkeit, Ausbeutung sowie Druck auf die Senkung der Löhne auf nationaler und europäischer Ebene. 

Sie fügte hinzu, dass die Sozialpartner hätten vor einigen Jahren eine Einigung auf EU-Ebene in Betracht gezogen; dabei hatten sie die Möglichkeit für Verhandlungen auf nationaler oder sektoraler Ebene eröffnet, wenn notwendig die Regelung anzupassen. UNI-Europa sei der Meinung, dass eine Gesetzgebung auf EU-Ebene dringend notwendig sei, wenn man die Entwicklung des Sektors und die Notwendigkeit, klare Betriebsregeln zu schaffen, in Betracht ziehe. 

ETUC, der Europäische Gewerkschaftsbund, hat seine Unzufriedenheit gegenüber Dänemark, Deutschland, Irland und dem Vereinigten Königreich geäußert, da diese ein Abkommen behinderten, und damit ihre Haltung für ‚spezielle Kritik’ herausgriffen. Gewerkschaften überall in Europa hätten hart daran gearbeitet, dass dieses Gesetz angenommen worden sei. Dennoch könne bisher nur ein geringer Fortschritt verzeichnet werden, so die ETUC in einer Erklärung.

Der erste Kommissionsvorschlag zu Zeitarbeit geht zurück auf das Jahr 1982. Nach Jahren gescheiterter Bemühungen um eine Einigung im Rat wurde der Vorschlag 1990 zurückgezogen.

Ein neuer Richtlinienentwurf zu den Arbeitsbedingungen für Leiharbeitnehmern wurde im März 2002 vorgelegt; er verfolgte zwei Ziele: 

  • Die Verbesserung der Qualität von Zeitarbeit durch die Sicherstellung, dass der Grundsatz der Nichtdiskriminierung auf Leiharbeiter angewandt wird, und; 
  • Die Einrichtung einer angemessen Rechtsgrundlage für den Gebrauch von Zeitarbeit, um zum reibungslosen Ablauf des Arbeitskräfte- und Beschäftigungsmarktes einzutragen. 
     

Das Parlament unterstützte im November 2002 den Kommissionsvorschlag und nahm eine Reihe von Änderungen an, die sich mit der Abwendung vom Grundsatz der Nichtdiskriminierung beschäftigten und vor allem die Richtlinie auf die Dauer der Entsendung von Leiharbeitnehmern anwenden wollten. Die Kommission nahm die Ergänzungen an und übersandte den geänderten Vorschlag an den Rat.

Der Vorschlag scheint jedoch ebenso vom Pech verfolgt zu sein wie sein Vorgänger. Er wurde bei nicht weniger als vier Treffen des Rates für Beschäftigung zwischen 2002 und 2004 diskutiert und lag seit der niederländischen Ratspräsidentschaft auf Eis.

Der Stein des Anstoßes während der 25 Jahre der Diskussion war immer die Frage möglicher Ausnahmen vom Prinzip der Gleichbehandlung für Leiharbeitnehmern in Hinsicht auf grundlegende Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen. Insbesondere konnten die Unterschiede bei den folgenden Fragen nicht überwunden werden:

  • Wie mit der Notwendigkeit einer speziellen Abweichung mit Blick auf eine stärkere Eingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt umgegangen werden sollte; 
  • Überprüfung und möglicher Wegfall der Beschränkungen zur Leiharbeit, und; 
  • Das Prinzip und die Länge der Qualifikationsperiode zur Umsetzung des Prinzips der Gleichbehandlung zwischen dauerhaft Beschäftigten und Leiharbeitnehmern. Arbeitgeber glauben, dass diese Periode zwölf Monate oder länger betragen sollte; Gewerkschaften betrachten dies als zu lang.  
  • 11. Juni 2007: Richtlinie über Zeitarbeit wurde im Europa-Kontrollauschuss des britischen Unterhauses diskutiert.
  • 5. Dezember 2007: Richtlinie über Zeitarbeit auf der Tagesordnung des Rats Beschäftigung und Sozialpolitik.

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