Der Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) wird reformiert. Erstmals sollen Vorschusszahlungen in Höhe von 10 Prozent der zu erwartenden Finanzhilfen möglich sein. Auch werden die Kriterien, wem der Fonds zugute kommen kann, klarer definiert. Das hat die Kommission am Donnerstag (25. Juli) vorgeschlagen. Der Fonds wird weiterhin außerhalb des regulären EU-Haushalts finanziert.
Seit seiner Einrichtung im Jahr 2002 kam der EUSF bei 52 Katastrophen in Europa zum Einsatz, unter anderem bei Erdbeben, Waldbränden, Dürren, Stürmen und Überschwemmungen. 23 Länder wurden mit insgesamt mehr als 3,2 Millairden Euro unterstützt.
Wichtigste Elemente der Reform
– klare Definition des Interventionsbereichs des EUSF (Beschränkung auf Naturkatastrophen; Vorkehrungen für Dürren);
– klarere Regeln für die Förderfähigkeit bei regionalen Katastrophen und Einführung eines einheitlichen Schadensschwellenwerts von 1,5 Prozent des regionalen Bruttoinlandsprodukts;
– erstmalige Möglichkeit von Vorschusszahlungen in Höhe von 10 Prozent der zu erwartenden Finanzhilfen, gedeckelt auf 30 Millionen Euro.
Der Vorschlag zur Änderung der EUSF-Verordnung muss nun im Europäischen Parlament und im Rat beraten und verabschiedet werden.
mka
