Mit einem historischen Urteil entschied der Europäische Gerichtshof, dass Angestellte mit befristeten Arbeitsverträgen ähnliche Rechte erhalten werden wie festangestellte Mitarbeiter.
Mit einem historischen Urteil entschied der Europäische Gerichtshof, dass Angestellte mit befristeten Arbeitsverträgen ähnliche Rechte erhalten werden wie festangestellte Mitarbeiter.