Laut der Kommission könnten Veränderungen des rechtlichen Rahmens der Gemeinschaft der Abschaffung der direkten und indirekten geschlechterbezogenen Diskriminierung dienen.
„Mädchen erreichen in der Schule bessere Ergebnisse als Jungen und mehr Frauen als Männer haben beim Eintritt in den Arbeitsmarkt einen Hochschulabschluss vorzuweisen, aber es besteht weiterhin ein Lohngefälle von 15 %. Diese absurde Situation muss sich ändern“, sagte der EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, Vladimír Špidla, bei der Vorlage einer Kommissionsmitteilung über die „Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles“ am 18. Juli 2007.
Statistiken zeigen, dass die durchschnittliche Differenz von15% innerhalb der Staaten der EU-27 erheblich variiert. Das Gefälle reicht von 5% in Malta bis zu 25% in Zypern und Estland. Die Slowakei, Deutschland, Finnland und das Vereinigte Königreich weisen ebenfalls Unterschiede von 20% und mehr auf.
Die Kommissionsmitteilung legt vier Aktionsbereiche fest, um sich mit dem Problem auseinander zu setzen. Zusätzlich zur herkömmlichen Unterstützung für den Austausch von Best-Practice-Methoden zwischen den Staaten der EU-27 ist die Kommission entschlossen, Ungleichheiten im Lohnbereich zu bekämpfen, indem eine bessere Anwendung der Gesetzgebung sichergestellt und Wege gefunden werden sollen, um die Gesetzeslage ebenso wie ihre Umsetzung zu verbessern.
Daher gelte es „vor allem zu klären, ob Veränderungen der gemeinschaftsrechtlichen Gesetzgebung wünschenswert sind, mit denen ausgeschlossen werden kann, dass es insbesondere in den Systemen zur Festsetzung der Entlohnung zu direkten oder indirekten Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts kommt. Diesbezüglich könnte man ins Auge fassen, die Bestimmungen zu verschärfen, die darauf abzielen, diskriminatorische geschlechtsbezogene Elemente im Entgeltsystem zu beseitigen.“, stellt die Mitteilung fest.
Die Kommission plant auch, die europäische Strategie für Wachstum und Arbeitsplätze vollständig auszunutzen. Daher fordert sie die Mitgliedstaaten auf, Ziele und nationale Fristen zur Reduzierung des Lohngefälles festzulegen. Sie ruft die Staaten auf, jegliche spezifischen Maßnahmen einzuschließen, die in ihren nationalen Reformprogrammen enthalten seien.
Nicht zuletzt wünscht die Kommission, die Arbeitgeber durch die Förderung der sozialen Verantwortung zu ermutigen, das Prinzip der gleichen Bezahlung zu respektieren.
Das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen soll Anfang 2008 die Arbeit aufnehmen, um die Mitgliedstaaten und die EU-Institutionen bei der Umsetzung der Politiken in diesem Bereich zu unterstützen. Der Jahresbericht der Kommission zur Gleichstellung von Frauen und Männern wurde 2007 von einem besonderen Bericht über das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen begleitet.
Der Kampf gegen das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen ist eine politische Priorität der EU; dies wird im Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 bestätigt.
