Ein neuer von der Europäischen Kommission gestern (20. Oktober 2008) veröffentlichter Bericht warnt, dass immer mehr EU-Bürger, die eine private Altersvorsorge abschließen, Gefahr laufen, letztlich nur Renten in „unangemessener“ Höhe zu erhalten. Die Situation könnte sich noch verschlimmern, wenn die Finanzkrise auf die Realwirtschaft übergreift.
Die Höhe der Renten hingen in Zukunft von einer Reihe Unsicherheiten und Risiken ab: zeitweise oder gänzliche Arbeitsunfähigkeit, die hohe Lebenserwartung und Risiken finanzieller Art, wird in dem Bericht gewarnt.
Die derzeitigen Turbulenzen an den Finanzmärkten erhöhten solche Unsicherheiten noch. Rentensysteme auf Aktienbasis seien von den aktuellen, weltweiten Kursverlusten betroffen, so dass die Erträge von vorsichtigeren Sparern geschmälert würden bzw. die risikofreudigeren Investoren ihre Einlagen verlören.
Die hohen Inflationsraten, die Eurostat in den letzten Monaten vermerkte (3,6% in der Eurozone im September, verglichen mit 2,1% im letzten Jahr und dem 2%-Ziel der Europäischen Zentralbank), bedeuten außerdem, dass selbst die Renten, bei denen feste Beträge ausgezahlt werden, von den Entwicklungen betroffen sein werden, da diese Sätze in der Regel unterhalb der Inflationsrate festgelegt wurden.
Hinzu kommt, dass die Sparer sich auch mit Folgen der Krise, die nicht finanzieller Art sind, konfrontiert sehen könnten. In der letzte Woche sagte die Kommission vorher, dass das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) sich 2009 infolge der Turbulenzen an den Finanzmärkten halbieren werde, da aufgrund der Krise der Konsum zurückgegangen sei und viele Arbeitsplätze verloren gingen. Diesbezüglich hebt der Bericht der Kommission hervor, dass sich eine Unterbrechung der Arbeitstätigkeit auf die Höhe der Rente bei den beitragsabhängigen Rentensystemen „maßgeblich“ auswirken könne. Die Studie schließt die Verwendung einer Grundversorgung zur Abdeckung solcher Lücken nicht aus, um sicherzustellen, dass Menschen, die zeitweise arbeitslos werden, später eine ausreichende Rente beziehen können. Allerdings wird auf die „beträchtlichen“ Kosten eines solchen Verfahrens hingewiesen.
Auch das Europäische Parlament betonte diese Risiken in einem Entwurf eines Berichts, der von der deutschen konservativen Europaabgeordneten Gabriele Stauner vorbereitet wurde und im Oktober im Ausschuss angenommen wurde. Die Europaabgeordneten drängten die Mitgliedstaaten, der Notwendigkeit zur „Umgestaltung herkömmlicher Rentensysteme, die auf systematischen Risikobewertungen und der Annahme eines typischen durchschnittlichen Lebenslaufs beruhen, ernsthafte Beachtung zu schenken, da der vorausgesetzte allgemein übliche Lebenslauf sich ändert und so genannte Patchwork-Biografien immer normaler werden“.
Es müsse weiter überlegt werden, ob ein besserer gesetzlicher Rahmen benötigt werde, um sicherzustellen, dass die Arbeitskräfte die bestmögliche Rente erhalten, betonte der Kommissar für soziale Angelegenheiten Wladimir Špidla bei der Vorstellung des Berichts.
Die Kommission hebt insbesondere hervor, dass es nötig sei, die Gebühren für die private Altersvorsorge gering zu halten, denn wenn diese zu hoch würden, bekämen die Sparer am Ende zu wenig, wenn sie in Rente gingen. „Eine Jahresgebühr von 1 % über 40 Beitragsjahre würde bis zum Renteneintritt 18 % der Gesamtbeiträge ausmachen“, geht aus der Pressemitteilung der Kommission hervor.
