Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in dem bahnbrechenden Laval-Fall hat Gewerkschaften verärgert. Ihrer Meinung nach stelle die Entscheidung Tarifabkommen in Frage. Gewerkschafter und Politiker sagen, das Urteil öffne die Tür für ‚Lohndumping’ in der EU.
Im Gegensatz zur Meinung des Generalanwalts hat der Gerichtshof am 18. Dezember 2007 entschieden, dass die Behinderung einer Baustelle, um einen ausländischen Dienstleistungsanbieter zu zwingen, Verhandlungen über die Bezahlung aufzunehmen und Tarifabkommen zu unterzeichnen, nach dem EU-Recht für die Freiheit des Angebots von Dienstleistungen illegal sei. Das Gericht erklärte, dass dieser Schritt in Fällen gerechtfertigt sei, in denen ein öffentliches Interesse am Arbeitnehmerschutz vorherrsche. Laut des Gerichtshofs sei dies jedoch in der Laval-Situation nicht der Fall gewesen.
Der Gerichtshof betonte, dass die Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern keine Verpflichtung für ausländische Dienstleistungsanbieter sei, jedwede Arbeitsstandards zu respektieren, die über ein Minimum an Standards – wie diese in der Richtlinie bestimmt sind – hinaus gingen. Er fügte jedoch hinzu, solche Unternehmen könnten gezwungen werden, die Regelungen der Mitgliedstaaten zu Mindestgehältern zu respektieren.
Des Weiteren wurde darauf hingewiesen, dass Kollektivmaßnahmen – wie die von den schwedischen Gewerkschaften durchgeführten, um Laval dazu zu zwingen, ein Tarifabkommen abzuschließen – es einem solchen Unternehmen erschwerten, Bauarbeiten in Schweden durchzuführen. Dies würde daher eine Einschränkung der Freiheit des Angebots von Dienstleistungen bedeuten.
Der Gerichtshof räumte ein, dass die Behinderung von Baugeländen des Unternehmens Laval der Absicht gedient habe, schwedische Arbeitnehmer vor möglichem Sozialdumping zu schützen, das ein vorrangiger Grund für das öffentliche Interesse sein könne.
Er fuhr jedoch in seiner Argumentation fort, dass schwedische Regelungen, im Besonderen über Mindestlöhne, nicht präzise und verständlich genug seien. Von Laval zu verlangen, diese Vorschriften zu respektieren, hätte ein Hindernis für den Eintritt des Unternehmens in den schwedischen Dienstleistungsmarkt dargestellt.
